Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

Bild:
<< vorherige Seite
Von Begrebnissen.

WEil die Sepulturae oder Begrebnis / bey den alten Vetern / vnd dem Volcke Gottes / allezeit ehrlich sein gehalten worden / Denn sie sein erinnerung / der künfftigen Aufferstehung / Auch die Kirchhöffe oder Gottes Arker / da die Christen ruhen / billich befriedet sein sollen / vnd aus vielen vrsachen / nütz vnd gut ist / das die Kirchhöffe ausserhalb den Stedten sein / sonderlich da die Kirchhöffe / in der Stadt keinen grossen platz haben / So ordnen wir / das die Kirchhöffe in vnd vor den Stedten / auch auff den Dörffern / sollen dermassen befriediget werden / Also / das kein Viehe darauff gehen / noch schaden thun könne / Vnd da es die notdurfft erfordert / ausserhalb den Stedten / an einen gelegen ort / Kirchhöffe oder Gottes Acker zugerichtet werden.

Vnd weil bey vns eine löbliche gewonheit ist / das die Kindlein / so ohne die Tauffe hinsterben / nicht auff einen sonderlichen Kirchhoff / sondern neben andere Christen / begraben werden / auff

Von Begrebnissen.

WEil die Sepulturae oder Begrebnis / bey den alten Vetern / vnd dem Volcke Gottes / allezeit ehrlich sein gehalten worden / Denn sie sein erinnerung / der künfftigen Aufferstehung / Auch die Kirchhöffe oder Gottes Arker / da die Christen ruhen / billich befriedet sein sollen / vnd aus vielen vrsachen / nütz vnd gut ist / das die Kirchhöffe ausserhalb den Stedten sein / sonderlich da die Kirchhöffe / in der Stadt keinen grossen platz haben / So ordnen wir / das die Kirchhöffe in vnd vor den Stedten / auch auff den Dörffern / sollen dermassen befriediget werden / Also / das kein Viehe darauff gehen / noch schaden thun könne / Vnd da es die notdurfft erfordert / ausserhalb den Stedten / an einen gelegen ort / Kirchhöffe oder Gottes Acker zugerichtet werden.

Vnd weil bey vns eine löbliche gewonheit ist / das die Kindlein / so ohne die Tauffe hinsterben / nicht auff einen sonderlichen Kirchhoff / sondern neben andere Christen / begraben werden / auff

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0134"/>
      </div>
      <div>
        <head>Von Begrebnissen.</head><lb/>
        <p>WEil die Sepulturae oder Begrebnis / bey den alten Vetern / vnd dem Volcke Gottes / allezeit       ehrlich sein gehalten worden / Denn sie sein erinnerung / der künfftigen Aufferstehung / Auch       die Kirchhöffe oder Gottes Arker / da die Christen ruhen / billich befriedet sein sollen / vnd       aus vielen vrsachen / nütz vnd gut ist / das die Kirchhöffe ausserhalb den Stedten sein /       sonderlich da die Kirchhöffe / in der Stadt keinen grossen platz haben / So ordnen wir / das       die Kirchhöffe in vnd vor den Stedten / auch auff den Dörffern / sollen dermassen befriediget       werden / Also / das kein Viehe darauff gehen / noch schaden thun könne / Vnd da es die       notdurfft erfordert / ausserhalb den Stedten / an einen gelegen ort / Kirchhöffe oder Gottes       Acker zugerichtet werden.</p>
        <p>Vnd weil bey vns eine löbliche gewonheit ist / das die Kindlein / so ohne die Tauffe       hinsterben / nicht auff einen sonderlichen Kirchhoff / sondern neben andere Christen / begraben       werden / auff
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0134] Von Begrebnissen. WEil die Sepulturae oder Begrebnis / bey den alten Vetern / vnd dem Volcke Gottes / allezeit ehrlich sein gehalten worden / Denn sie sein erinnerung / der künfftigen Aufferstehung / Auch die Kirchhöffe oder Gottes Arker / da die Christen ruhen / billich befriedet sein sollen / vnd aus vielen vrsachen / nütz vnd gut ist / das die Kirchhöffe ausserhalb den Stedten sein / sonderlich da die Kirchhöffe / in der Stadt keinen grossen platz haben / So ordnen wir / das die Kirchhöffe in vnd vor den Stedten / auch auff den Dörffern / sollen dermassen befriediget werden / Also / das kein Viehe darauff gehen / noch schaden thun könne / Vnd da es die notdurfft erfordert / ausserhalb den Stedten / an einen gelegen ort / Kirchhöffe oder Gottes Acker zugerichtet werden. Vnd weil bey vns eine löbliche gewonheit ist / das die Kindlein / so ohne die Tauffe hinsterben / nicht auff einen sonderlichen Kirchhoff / sondern neben andere Christen / begraben werden / auff

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/134
Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/134>, abgerufen am 22.11.2024.