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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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Der HERR erleuchte sein Angesicht vber dich / vnd sey dir gnedig.

Der HERR erhebe sein angesichte auff dich / vnd gebe dir seinen ewigen Friede / durch Ihesum Christum vnsern HErrn / Amen.

Nach solchem allem kan der Pastor seinen abscheid von dem Krancken nemen / mit diesen oder dergleichen worten:

Lieber Freund / demnach jr aus Gottes Wort getröstet / vnd durch eine fröliche Absolution los gesprochen / von allen ewern Sünden / auch zu mehrer sterckung ewers Glaubens / mit dem Leib vnd Blut Ihesu Christi erquicket / vnd also allenthalben gnugsam verwissert seid / das euch alle ewer Sünde warhafftigen verziehen vnd vergeben sein / vnd das jr in gnaden Gottes stehen / vnd wir alle sämptlich mit euch / ewer sache Gott im Himel / ewrem lieben Vater / auff seine gnadenreiche zusagen befohlen / so wird er auch sonder zweiffel / ewer Kranckheit / als ein getrewer fromer Gott vnd Vater / zum allerbesten wenden / als es euch nütz vnd gut ist / an Leib vnd Seele / Darumb seid getrost / vnd

Der HERR erleuchte sein Angesicht vber dich / vnd sey dir gnedig.

Der HERR erhebe sein angesichte auff dich / vnd gebe dir seinen ewigen Friede / durch Ihesum Christum vnsern HErrn / Amen.

Nach solchem allem kan der Pastor seinen abscheid von dem Krancken nemen / mit diesen oder dergleichen worten:

Lieber Freund / demnach jr aus Gottes Wort getröstet / vnd durch eine fröliche Absolution los gesprochen / von allen ewern Sünden / auch zu mehrer sterckung ewers Glaubens / mit dem Leib vnd Blut Ihesu Christi erquicket / vnd also allenthalben gnugsam verwissert seid / das euch alle ewer Sünde warhafftigen verziehen vnd vergeben sein / vnd das jr in gnaden Gottes stehen / vnd wir alle sämptlich mit euch / ewer sache Gott im Himel / ewrem lieben Vater / auff seine gnadenreiche zusagen befohlen / so wird er auch sonder zweiffel / ewer Kranckheit / als ein getrewer fromer Gott vnd Vater / zum allerbesten wenden / als es euch nütz vnd gut ist / an Leib vnd Seele / Darumb seid getrost / vnd

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[0132] Der HERR erleuchte sein Angesicht vber dich / vnd sey dir gnedig. Der HERR erhebe sein angesichte auff dich / vnd gebe dir seinen ewigen Friede / durch Ihesum Christum vnsern HErrn / Amen. Nach solchem allem kan der Pastor seinen abscheid von dem Krancken nemen / mit diesen oder dergleichen worten: Lieber Freund / demnach jr aus Gottes Wort getröstet / vnd durch eine fröliche Absolution los gesprochen / von allen ewern Sünden / auch zu mehrer sterckung ewers Glaubens / mit dem Leib vnd Blut Ihesu Christi erquicket / vnd also allenthalben gnugsam verwissert seid / das euch alle ewer Sünde warhafftigen verziehen vnd vergeben sein / vnd das jr in gnaden Gottes stehen / vnd wir alle sämptlich mit euch / ewer sache Gott im Himel / ewrem lieben Vater / auff seine gnadenreiche zusagen befohlen / so wird er auch sonder zweiffel / ewer Kranckheit / als ein getrewer fromer Gott vnd Vater / zum allerbesten wenden / als es euch nütz vnd gut ist / an Leib vnd Seele / Darumb seid getrost / vnd

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/132>, abgerufen am 22.11.2024.