[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.men des Vaters / vnd des Sons / vnd des heiligen Geistes / Amen. Gehet hin im Friede / vnd sündiget nicht mehr. Von besuchung der Krancken. DEmnach hoch vnd viel daran gelegen ist / das ein krancker Mensch in seiner Kranckheit wol vnterrichtet vnd getröstet werde / Vnd solchs für allen dingen auch ins Predigampt gehöret / vnd den Pfarherrn / als den Seelsorgern / zustehet / So sollen auch alle Pastorn / aus obligendem Ampt / sich sonderlichen zum höchsten befleissigen zu wissen / wie sie sich bey Krancken halten sollen / Nemlich / sie erst vnterrichten / da es die zeit erleiden wil / wie ein Christ seine Kranckheit ansehen sol / warumb jm dieselbige von Gott zugeschicket werde / was Gott darinne suche / vnd wie man sich in solcher Kranckheit / Christlich halten solle. men des Vaters / vnd des Sons / vnd des heiligen Geistes / Amen. Gehet hin im Friede / vnd sündiget nicht mehr. Von besuchung der Krancken. DEmnach hoch vnd viel daran gelegen ist / das ein krancker Mensch in seiner Kranckheit wol vnterrichtet vnd getröstet werde / Vnd solchs für allen dingen auch ins Predigampt gehöret / vnd den Pfarherrn / als den Seelsorgern / zustehet / So sollen auch alle Pastorn / aus obligendem Ampt / sich sonderlichen zum höchsten befleissigen zu wissen / wie sie sich bey Krancken halten sollen / Nemlich / sie erst vnterrichten / da es die zeit erleiden wil / wie ein Christ seine Kranckheit ansehen sol / warumb jm dieselbige von Gott zugeschicket werde / was Gott darinne suche / vnd wie man sich in solcher Kranckheit / Christlich halten solle. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0124"/> men des Vaters / vnd des Sons / vnd des heiligen Geistes / Amen.</p> </div> <div> <head>Gehet hin im Friede / vnd sündiget nicht mehr.</head><lb/> </div> <div> <head>Von besuchung der Krancken.</head><lb/> <p>DEmnach hoch vnd viel daran gelegen ist / das ein krancker Mensch in seiner Kranckheit wol vnterrichtet vnd getröstet werde / Vnd solchs für allen dingen auch ins Predigampt gehöret / vnd den Pfarherrn / als den Seelsorgern / zustehet / So sollen auch alle Pastorn / aus obligendem Ampt / sich sonderlichen zum höchsten befleissigen zu wissen / wie sie sich bey Krancken halten sollen / Nemlich / sie erst vnterrichten / da es die zeit erleiden wil / wie ein Christ seine Kranckheit ansehen sol / warumb jm dieselbige von Gott zugeschicket werde / was Gott darinne suche / vnd wie man sich in solcher Kranckheit / Christlich halten solle.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0124]
men des Vaters / vnd des Sons / vnd des heiligen Geistes / Amen.
Gehet hin im Friede / vnd sündiget nicht mehr.
Von besuchung der Krancken.
DEmnach hoch vnd viel daran gelegen ist / das ein krancker Mensch in seiner Kranckheit wol vnterrichtet vnd getröstet werde / Vnd solchs für allen dingen auch ins Predigampt gehöret / vnd den Pfarherrn / als den Seelsorgern / zustehet / So sollen auch alle Pastorn / aus obligendem Ampt / sich sonderlichen zum höchsten befleissigen zu wissen / wie sie sich bey Krancken halten sollen / Nemlich / sie erst vnterrichten / da es die zeit erleiden wil / wie ein Christ seine Kranckheit ansehen sol / warumb jm dieselbige von Gott zugeschicket werde / was Gott darinne suche / vnd wie man sich in solcher Kranckheit / Christlich halten solle.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/124>, abgerufen am 16.02.2025. |