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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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in die Kirchen / vnd versamlung der Gemeine sollen gebracht werden.

Vnd wenn das geschicht / Alsdenn sol der Pfarherr oder Caplan / die Leute allenthalben fleissig fragen.

Erstlich / Ob das Kind getaufft sey?

Wird nu geantwortet / Ja.

So frage der Pfarherr ferner.

Durch wen ist solchs geschehen / vnd wer ist darbey gewesen?

Spricht denn jemand:

Die vnd die Person N. vnd N. sind darbey gewesen / vnd die Person hat dem Kinde die Tauffe gegeben.

So frag er weiter.

Womit habt jr getaufft?

Antwortet man denn:

Mit Wasser.

So frage er:

Mit was worten habt jr getaufft?

in die Kirchen / vnd versamlung der Gemeine sollen gebracht werden.

Vnd wenn das geschicht / Alsdenn sol der Pfarherr oder Caplan / die Leute allenthalben fleissig fragen.

Erstlich / Ob das Kind getaufft sey?

Wird nu geantwortet / Ja.

So frage der Pfarherr ferner.

Durch wen ist solchs geschehen / vnd wer ist darbey gewesen?

Spricht denn jemand:

Die vnd die Person N. vnd N. sind darbey gewesen / vnd die Person hat dem Kinde die Tauffe gegeben.

So frag er weiter.

Womit habt jr getaufft?

Antwortet man denn:

Mit Wasser.

So frage er:

Mit was worten habt jr getaufft?

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[0117] in die Kirchen / vnd versamlung der Gemeine sollen gebracht werden. Vnd wenn das geschicht / Alsdenn sol der Pfarherr oder Caplan / die Leute allenthalben fleissig fragen. Erstlich / Ob das Kind getaufft sey? Wird nu geantwortet / Ja. So frage der Pfarherr ferner. Durch wen ist solchs geschehen / vnd wer ist darbey gewesen? Spricht denn jemand: Die vnd die Person N. vnd N. sind darbey gewesen / vnd die Person hat dem Kinde die Tauffe gegeben. So frag er weiter. Womit habt jr getaufft? Antwortet man denn: Mit Wasser. So frage er: Mit was worten habt jr getaufft?

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/117>, abgerufen am 28.11.2024.