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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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nemen / vnd aus grosser Liebe schencken / seinen Son IHEsum CHRIstum / mit allem seinem verdienste / Leiden / blutvergiessen / vnd Sterben / vnd in Ihm / vnd durch Ihn / vergebung der Sünde / erlösung vom Tode / Teuffel vnd ewigem verdamnis. Item / Das er vns die Kindschafft vnd Erbschafft aller Himlischen Güter / vnd seinen heiligen Geist schencke / der vnser hertz mit einem warhafftigen Glauben begabe / erleuchte vnd reinige / etc.

So ist der Eltern an euch gantz Christliche bitte / das jr für dis Kindlein bitten wollet / das jme der allmechtige Gott / alle seine Sünde vergeben wolte / sein Hertz mit dem heiligen Geist erleuchten / vnd einen rechten Glauben verleihen / auff das es in die zal der Christen möge eingeleibet werden.

Item / Das er jme hernach seine Gnade reichlich mitteilen wolle / das es im Glauben zuneme vnd wachse / wider den Teuffel / die Welt / vnd sein eigen Fleisch streite vnd fechte / in rechtem Glauben verharre / vnd endlich nach diesem Leben die ewige Seligkeit vberkomen

nemen / vnd aus grosser Liebe schencken / seinen Son IHEsum CHRIstum / mit allem seinem verdienste / Leiden / blutvergiessen / vnd Sterben / vnd in Ihm / vnd durch Ihn / vergebung der Sünde / erlösung vom Tode / Teuffel vnd ewigem verdamnis. Item / Das er vns die Kindschafft vnd Erbschafft aller Himlischen Güter / vnd seinen heiligen Geist schencke / der vnser hertz mit einem warhafftigen Glauben begabe / erleuchte vnd reinige / etc.

So ist der Eltern an euch gantz Christliche bitte / das jr für dis Kindlein bitten wollet / das jme der allmechtige Gott / alle seine Sünde vergeben wolte / sein Hertz mit dem heiligen Geist erleuchten / vnd einen rechten Glauben verleihen / auff das es in die zal der Christen möge eingeleibet werden.

Item / Das er jme hernach seine Gnade reichlich mitteilen wolle / das es im Glauben zuneme vnd wachse / wider den Teuffel / die Welt / vnd sein eigen Fleisch streite vnd fechte / in rechtem Glauben verharre / vnd endlich nach diesem Leben die ewige Seligkeit vberkomen

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[0106] nemen / vnd aus grosser Liebe schencken / seinen Son IHEsum CHRIstum / mit allem seinem verdienste / Leiden / blutvergiessen / vnd Sterben / vnd in Ihm / vnd durch Ihn / vergebung der Sünde / erlösung vom Tode / Teuffel vnd ewigem verdamnis. Item / Das er vns die Kindschafft vnd Erbschafft aller Himlischen Güter / vnd seinen heiligen Geist schencke / der vnser hertz mit einem warhafftigen Glauben begabe / erleuchte vnd reinige / etc. So ist der Eltern an euch gantz Christliche bitte / das jr für dis Kindlein bitten wollet / das jme der allmechtige Gott / alle seine Sünde vergeben wolte / sein Hertz mit dem heiligen Geist erleuchten / vnd einen rechten Glauben verleihen / auff das es in die zal der Christen möge eingeleibet werden. Item / Das er jme hernach seine Gnade reichlich mitteilen wolle / das es im Glauben zuneme vnd wachse / wider den Teuffel / die Welt / vnd sein eigen Fleisch streite vnd fechte / in rechtem Glauben verharre / vnd endlich nach diesem Leben die ewige Seligkeit vberkomen

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/106>, abgerufen am 28.11.2024.