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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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Weil dann eine Christ liche gute ordnung fürnemlich vff vier Stücken beruhet.

Nemlich / In pflantzung vnd erkantnis / der einigen / ewigen / warhafftigen / rechten Lere / die Gott von anbegin der Welt geoffenbaret / vnd bestetiget hat.

Zum Andern / In erhaltung des Kirchenampts oder Ministerij verbi Dei, Auch in verordnung gewisser Güter vnd einkommen / dauon die Prediger vnd Lerer in den Schulen jre vnterhaltung haben.

Zum dritten / In ehrlichen Christlichen eusserlichen Ceremonien.

Zum vierden / In erhaltung Christlicher Schulen vnd Studien.

So folget vnterschiedlich von solchen vier Stücken:

Weil dann eine Christ liche gute ordnung fürnemlich vff vier Stücken beruhet.

Nemlich / In pflantzung vnd erkantnis / der einigen / ewigen / warhafftigen / rechten Lere / die Gott von anbegin der Welt geoffenbaret / vnd bestetiget hat.

Zum Andern / In erhaltung des Kirchenampts oder Ministerij verbi Dei, Auch in verordnung gewisser Güter vnd einkommen / dauon die Prediger vnd Lerer in den Schulen jre vnterhaltung haben.

Zum dritten / In ehrlichen Christlichen eusserlichen Ceremonien.

Zum vierden / In erhaltung Christlicher Schulen vnd Studien.

So folget vnterschiedlich von solchen vier Stücken:

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[0009] Weil dann eine Christ liche gute ordnung fürnemlich vff vier Stücken beruhet. Nemlich / In pflantzung vnd erkantnis / der einigen / ewigen / warhafftigen / rechten Lere / die Gott von anbegin der Welt geoffenbaret / vnd bestetiget hat. Zum Andern / In erhaltung des Kirchenampts oder Ministerij verbi Dei, Auch in verordnung gewisser Güter vnd einkommen / dauon die Prediger vnd Lerer in den Schulen jre vnterhaltung haben. Zum dritten / In ehrlichen Christlichen eusserlichen Ceremonien. Zum vierden / In erhaltung Christlicher Schulen vnd Studien. So folget vnterschiedlich von solchen vier Stücken:

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/9>, abgerufen am 22.12.2024.