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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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zuuor / vor vnd nach der Vesper zur Beicht komen / vnd er darauff mit fleis warten.

Wo der Pfarherr im Dorff nicht wohnet / so soler die Leute so Communiciren wollen / auff den Sonnabend des Morgens / auff eine gewisse stunde bescheiden / vnd jre Beicht hören / vnd mit fleis sie vnterweisen.

Es sol in allen Döffern die woche / ein mal am Mitwochen / oder Freitag eine Predigt geschehen / vnd alle zeit auff denselbigen tag / die Litania gesungen werden / vnd damit das gemeine vnd junge Volck / die Summa der Christlichen Lere / deste besser fassen vnd lernen möge / so solle allezeit / auff den Dörffern des Freitags der Catechismus / einfeltig geleret vnd geprediget werden.

Weil auch gebreuchlich das die Betglocken / Abends / Morgens / vnd zu Mittage / geleutet werden / so sol das Volck vermanet werden / wenn solchs geschicht / das sie jr Gebet zu Gott dem HERRN für Friede / vnnd alle zeitliche vnd ewige wolfart thun / vnd jr Gesinde auch darzu halten / sie sein im Hause / im Felde /

zuuor / vor vnd nach der Vesper zur Beicht komen / vnd er darauff mit fleis warten.

Wo der Pfarherr im Dorff nicht wohnet / so soler die Leute so Communiciren wollen / auff den Sonnabend des Morgens / auff eine gewisse stunde bescheiden / vnd jre Beicht hören / vnd mit fleis sie vnterweisen.

Es sol in allen Döffern die woche / ein mal am Mitwochen / oder Freitag eine Predigt geschehen / vnd alle zeit auff denselbigen tag / die Litania gesungen werden / vnd damit das gemeine vnd junge Volck / die Summa der Christlichen Lere / deste besser fassen vnd lernen möge / so solle allezeit / auff den Dörffern des Freitags der Catechismus / einfeltig geleret vnd geprediget werden.

Weil auch gebreuchlich das die Betglocken / Abends / Morgens / vnd zu Mittage / geleutet werden / so sol das Volck vermanet werden / wenn solchs geschicht / das sie jr Gebet zu Gott dem HERRN für Friede / vnnd alle zeitliche vnd ewige wolfart thun / vnd jr Gesinde auch darzu halten / sie sein im Hause / im Felde /

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[0087] zuuor / vor vnd nach der Vesper zur Beicht komen / vnd er darauff mit fleis warten. Wo der Pfarherr im Dorff nicht wohnet / so soler die Leute so Communiciren wollen / auff den Sonnabend des Morgens / auff eine gewisse stunde bescheiden / vnd jre Beicht hören / vnd mit fleis sie vnterweisen. Es sol in allen Döffern die woche / ein mal am Mitwochen / oder Freitag eine Predigt geschehen / vnd alle zeit auff denselbigen tag / die Litania gesungen werden / vnd damit das gemeine vnd junge Volck / die Summa der Christlichen Lere / deste besser fassen vnd lernen möge / so solle allezeit / auff den Dörffern des Freitags der Catechismus / einfeltig geleret vnd geprediget werden. Weil auch gebreuchlich das die Betglocken / Abends / Morgens / vnd zu Mittage / geleutet werden / so sol das Volck vermanet werden / wenn solchs geschicht / das sie jr Gebet zu Gott dem HERRN für Friede / vnnd alle zeitliche vnd ewige wolfart thun / vnd jr Gesinde auch darzu halten / sie sein im Hause / im Felde /

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/87>, abgerufen am 22.11.2024.