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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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durch desselbigen gnade / vns dieser zweier stücke / von grund des hertzen befleissigen mögen / vnd also das heilige Sacrament wirdiglich empfahen / zu sterckung vnsers schwachen glaubens / vnd besserung vnsers sündlichen Lebens / So wollen wir jnen darumb anruffen / vnd in dem namen Christi beten / von grund des hertzen ein andechtig Vater vnser etc.

ALIA FORMA EXHORT Ationis.

NACH dem wir durch den fall vnd vbertrettung vnser aller Eltern Adam vnd Eua / sein in Sünde gefallen / vnd des ewigen todes schüldig worden / auch durch solche Sünde / vnser Leib vnd Seelen / dermassen geschwecht vnd verdorben sein / das wir aus vns selbs / nichts guts thun können / viel weniger die Gebot vnd willen Gottes halten / vnd derhalben nach dem Gesetz Gottes verflucht / vnd ewiglich verdampt solten sein / Wie geschrieben stehet / im Buch des Gesetzes / Vnd aber wir vns selbs / noch kein Creatur im Himel / vnd auff Erden /

durch desselbigen gnade / vns dieser zweier stücke / von grund des hertzen befleissigen mögen / vnd also das heilige Sacrament wirdiglich empfahen / zu sterckung vnsers schwachen glaubens / vnd besserung vnsers sündlichen Lebens / So wollen wir jnen darumb anruffen / vnd in dem namen Christi beten / von grund des hertzen ein andechtig Vater vnser etc.

ALIA FORMA EXHORT Ationis.

NACH dem wir durch den fall vnd vbertrettung vnser aller Eltern Adam vnd Eua / sein in Sünde gefallen / vnd des ewigen todes schüldig worden / auch durch solche Sünde / vnser Leib vnd Seelen / dermassen geschwecht vnd verdorben sein / das wir aus vns selbs / nichts guts thun können / viel weniger die Gebot vnd willen Gottes halten / vnd derhalben nach dem Gesetz Gottes verflucht / vnd ewiglich verdampt solten sein / Wie geschrieben stehet / im Buch des Gesetzes / Vnd aber wir vns selbs / noch kein Creatur im Himel / vnd auff Erden /

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[0066] durch desselbigen gnade / vns dieser zweier stücke / von grund des hertzen befleissigen mögen / vnd also das heilige Sacrament wirdiglich empfahen / zu sterckung vnsers schwachen glaubens / vnd besserung vnsers sündlichen Lebens / So wollen wir jnen darumb anruffen / vnd in dem namen Christi beten / von grund des hertzen ein andechtig Vater vnser etc. ALIA FORMA EXHORT Ationis. NACH dem wir durch den fall vnd vbertrettung vnser aller Eltern Adam vnd Eua / sein in Sünde gefallen / vnd des ewigen todes schüldig worden / auch durch solche Sünde / vnser Leib vnd Seelen / dermassen geschwecht vnd verdorben sein / das wir aus vns selbs / nichts guts thun können / viel weniger die Gebot vnd willen Gottes halten / vnd derhalben nach dem Gesetz Gottes verflucht / vnd ewiglich verdampt solten sein / Wie geschrieben stehet / im Buch des Gesetzes / Vnd aber wir vns selbs / noch kein Creatur im Himel / vnd auff Erden /

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/66>, abgerufen am 24.11.2024.