[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Sequentz / oder der Gesang / Nim von vns HERR Gott etc. oder der Tractus ein oder alle ausgelassen werden. So denn Kinder zu teuffen verhanden / die sollen für der Lection des Euangelij getaufft werden. So aber keine Kinder zu teuffen verhanden / oder sonst / so viel zeit ist / sol die Litania stets gesungen werden. Darnach singet oder lieset der Priester das Euangelium deudsch gegen dem Volcke. Wenn also das Euangelium gelesen oder gesungen / so sol das Patrem / oder / Wir gleuben alle an einen Gott / gesungen werden. Vnd wenn der Glaube deudsch gesungen wird / so sol darunter nicht georgelt werden. [Musik]
Credo in vnum Deum. Sequentz / oder der Gesang / Nim von vns HERR Gott etc. oder der Tractus ein oder alle ausgelassen werden. So denn Kinder zu teuffen verhanden / die sollen für der Lection des Euangelij getaufft werden. So aber keine Kinder zu teuffen verhanden / oder sonst / so viel zeit ist / sol die Litania stets gesungen werden. Darnach singet oder lieset der Priester das Euangelium deudsch gegen dem Volcke. Wenn also das Euangelium gelesen oder gesungen / so sol das Patrem / oder / Wir gleuben alle an einen Gott / gesungen werden. Vnd wenn der Glaube deudsch gesungen wird / so sol darunter nicht georgelt werden. [Musik]
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Sequentz / oder der Gesang / Nim von vns HERR Gott etc. oder der Tractus ein oder alle ausgelassen werden.
So denn Kinder zu teuffen verhanden / die sollen für der Lection des Euangelij getaufft werden.
So aber keine Kinder zu teuffen verhanden / oder sonst / so viel zeit ist / sol die Litania stets gesungen werden.
Darnach singet oder lieset der Priester das Euangelium deudsch gegen dem Volcke.
Wenn also das Euangelium gelesen oder gesungen / so sol das Patrem / oder / Wir gleuben alle an einen Gott / gesungen werden.
Vnd wenn der Glaube deudsch gesungen wird / so sol darunter nicht georgelt werden.
[Abbildung]
Credo in vnum Deum.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/49>, abgerufen am 16.02.2025. |