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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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um.

VERSVS.

HERR handle nicht mit vns nach vnsern Sünden.

Vnd vergilt vns nicht nach vnser Missethat.

Last vns beten.

OHERR Gott himlischer Vater / du weist / das wir in so mancher vnd grosser gefahr von Menschlicher schwacheit nicht können bleiben / Verleihe vns an Leib vnd Seele krafft / das wir alles / so vns vmb vnser Sünde willen plaget / durch deine hülff vberwinden / vmb Ihesu Christi deines Sons vnsers HErrn willen / Amen.

Wenn aber die zeit zu kurtz fellet / oder Kinder zu teuffen verhanden / So kan entweder der

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VERSVS.

HERR handle nicht mit vns nach vnsern Sünden.

Vnd vergilt vns nicht nach vnser Missethat.

Last vns beten.

OHERR Gott himlischer Vater / du weist / das wir in so mancher vnd grosser gefahr von Menschlicher schwacheit nicht können bleiben / Verleihe vns an Leib vnd Seele krafft / das wir alles / so vns vmb vnser Sünde willen plaget / durch deine hülff vberwinden / vmb Ihesu Christi deines Sons vnsers HErrn willen / Amen.

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[0048] pter [Abbildung] no men tu [Abbildung] um. VERSVS. HERR handle nicht mit vns nach vnsern Sünden. Vnd vergilt vns nicht nach vnser Missethat. Last vns beten. OHERR Gott himlischer Vater / du weist / das wir in so mancher vnd grosser gefahr von Menschlicher schwacheit nicht können bleiben / Verleihe vns an Leib vnd Seele krafft / das wir alles / so vns vmb vnser Sünde willen plaget / durch deine hülff vberwinden / vmb Ihesu Christi deines Sons vnsers HErrn willen / Amen. Wenn aber die zeit zu kurtz fellet / oder Kinder zu teuffen verhanden / So kan entweder der

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/48>, abgerufen am 25.11.2024.