[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Darnach sol ein Knab ein Lection aus dem newen Testament / oder aber die zehen Gebot / Glauben vnd Vater vnser / zu zeiten Lateinisch / zu zeiten Deudsch / lesen. Nach der Lection / sol ein Responsorium oder Hymnus de tempore die rein sein / vnd darauff das Magnificat, Bisweilen Lateinisch / bisweilen deudsch gesungen / vnd da Orgeln sind / ein vers vmb den andern / auff der Orgel geschlagen werden. Darauff lese der Priester eine Collect / vnd beschliesse der Chor / mit dem Benedicamus Domino. Nach der Vesper sol der Priester die Leute / so des folgenden tages communicirn wollen / Beicht hören / vnterrichten vnd absoluiern. Wenn viel Communicanten sein / mag auch des Sonnabends / des morgens früe / nach der Predigt / vnd am Sontag nach der ersten Predigt / beicht gehöret werden. Es sol aber das Volck fleissig vermanet werden / das sie auff den Sonnabend morgens Darnach sol ein Knab ein Lection aus dem newen Testament / oder aber die zehen Gebot / Glauben vnd Vater vnser / zu zeiten Lateinisch / zu zeiten Deudsch / lesen. Nach der Lection / sol ein Responsorium oder Hymnus de tempore die rein sein / vnd darauff das Magnificat, Bisweilen Lateinisch / bisweilen deudsch gesungen / vnd da Orgeln sind / ein vers vmb den andern / auff der Orgel geschlagen werden. Darauff lese der Priester eine Collect / vnd beschliesse der Chor / mit dem Benedicamus Domino. Nach der Vesper sol der Priester die Leute / so des folgenden tages communicirn wollen / Beicht hören / vnterrichten vnd absoluiern. Wenn viel Communicanten sein / mag auch des Soñabends / des morgens früe / nach der Predigt / vnd am Sontag nach der ersten Predigt / beicht gehöret werden. Es sol aber das Volck fleissig vermanet werden / das sie auff den Sonnabend morgens <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0037"/> <p>Darnach sol ein Knab ein Lection aus dem newen Testament / oder aber die zehen Gebot / Glauben vnd Vater vnser / zu zeiten Lateinisch / zu zeiten Deudsch / lesen.</p> <p>Nach der Lection / sol ein Responsorium oder <hi rendition="#i">Hymnus de tempore</hi> die rein sein / vnd darauff das <hi rendition="#i">Magnificat</hi>, Bisweilen Lateinisch / bisweilen deudsch gesungen / vnd da Orgeln sind / ein vers vmb den andern / auff der Orgel geschlagen werden.</p> <p>Darauff lese der Priester eine Collect / vnd beschliesse der Chor / mit dem <hi rendition="#i">Benedicamus Domino</hi>.</p> <p>Nach der Vesper sol der Priester die Leute / so des folgenden tages communicirn wollen / Beicht hören / vnterrichten vnd absoluiern.</p> <p>Wenn viel Communicanten sein / mag auch des Soñabends / des morgens früe / nach der Predigt / vnd am Sontag nach der ersten Predigt / beicht gehöret werden.</p> <p>Es sol aber das Volck fleissig vermanet werden / das sie auff den Sonnabend morgens </p> </div> </body> </text> </TEI> [0037]
Darnach sol ein Knab ein Lection aus dem newen Testament / oder aber die zehen Gebot / Glauben vnd Vater vnser / zu zeiten Lateinisch / zu zeiten Deudsch / lesen.
Nach der Lection / sol ein Responsorium oder Hymnus de tempore die rein sein / vnd darauff das Magnificat, Bisweilen Lateinisch / bisweilen deudsch gesungen / vnd da Orgeln sind / ein vers vmb den andern / auff der Orgel geschlagen werden.
Darauff lese der Priester eine Collect / vnd beschliesse der Chor / mit dem Benedicamus Domino.
Nach der Vesper sol der Priester die Leute / so des folgenden tages communicirn wollen / Beicht hören / vnterrichten vnd absoluiern.
Wenn viel Communicanten sein / mag auch des Soñabends / des morgens früe / nach der Predigt / vnd am Sontag nach der ersten Predigt / beicht gehöret werden.
Es sol aber das Volck fleissig vermanet werden / das sie auff den Sonnabend morgens
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/37>, abgerufen am 16.07.2024. |