[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Vnd sein solche versamlung sehr schört / lieblich / vnd zum höchsten zu ehren / vnd sein ein Ebenbild der ewigen versamlung im Himel. Darumb hat auch Gott im Gesetz Moisi / vnd die Christliche Kirche geordnet / das gewisse zeit vnnd stunde / solcher versamlung vnnd Christliche Ceremonien sein sollen. Vnd wiewol die Christen nicht so eben an gewisse tage / zeit vnd Ceremonien gebunden / vnd in eusserlichen Ceremonien freiheit ist / vnd die Regula sagt / Quod dißimilitudo rituum, non tollit consonantiam fidei, Wie auch der Alten exempel de dißimilitudine temporis Paschatis anzeiget. Dennoch weil es allerley nutzbarkeit mitbringet / das eine gleicheit in Ceremonien / so viel möglich / gehalten werde / vnd solchs auch so viel deste mehr / zu erhaltung der einigkeit / in der Lere nutzbar vnd ersprieslich ist: So wollen vnd ordnen wir / das es in vnserm Fürstenthumb mit Ceremonien vnd Gesengen in den Kirchen solle gehalten werden / wie bisher geschehen / vnd nach dieser Ordnung / Vnd do es also nicht gehalten worden / da sol sich hin- Vnd sein solche versamlung sehr schört / lieblich / vnd zum höchsten zu ehren / vnd sein ein Ebenbild der ewigen versamlung im Himel. Darumb hat auch Gott im Gesetz Moisi / vnd die Christliche Kirche geordnet / das gewisse zeit vnnd stunde / solcher versamlung vnnd Christliche Ceremonien sein sollen. Vnd wiewol die Christen nicht so eben an gewisse tage / zeit vnd Ceremonien gebunden / vnd in eusserlichen Ceremonien freiheit ist / vnd die Regula sagt / Quod dißimilitudo rituum, non tollit consonantiam fidei, Wie auch der Alten exempel de dißimilitudine temporis Paschatis anzeiget. Dennoch weil es allerley nutzbarkeit mitbringet / das eine gleicheit in Ceremonien / so viel möglich / gehalten werde / vnd solchs auch so viel deste mehr / zu erhaltung der einigkeit / in der Lere nutzbar vnd ersprieslich ist: So wollen vnd ordnen wir / das es in vnserm Fürstenthumb mit Ceremonien vnd Gesengen in den Kirchen solle gehalten werden / wie bisher geschehen / vnd nach dieser Ordnung / Vnd do es also nicht gehalten worden / da sol sich hin- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0035"/> <p>Vnd sein solche versamlung sehr schört / lieblich / vnd zum höchsten zu ehren / vnd sein ein Ebenbild der ewigen versamlung im Himel.</p> <p>Darumb hat auch Gott im Gesetz Moisi / vnd die Christliche Kirche geordnet / das gewisse zeit vnnd stunde / solcher versamlung vnnd Christliche Ceremonien sein sollen.</p> <p>Vnd wiewol die Christen nicht so eben an gewisse tage / zeit vnd Ceremonien gebunden / vnd in eusserlichen Ceremonien freiheit ist / vnd die Regula sagt / <hi rendition="#i">Quod dißimilitudo rituum, non tollit consonantiam fidei</hi>, Wie auch der Alten exempel <hi rendition="#i">de dißimilitudine temporis Paschatis</hi> anzeiget. Dennoch weil es allerley nutzbarkeit mitbringet / das eine gleicheit in Ceremonien / so viel möglich / gehalten werde / vnd solchs auch so viel deste mehr / zu erhaltung der einigkeit / in der Lere nutzbar vnd ersprieslich ist:</p> <p>So wollen vnd ordnen wir / das es in vnserm Fürstenthumb mit Ceremonien vnd Gesengen in den Kirchen solle gehalten werden / wie bisher geschehen / vnd nach dieser Ordnung / Vnd do es also nicht gehalten worden / da sol sich hin- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0035]
Vnd sein solche versamlung sehr schört / lieblich / vnd zum höchsten zu ehren / vnd sein ein Ebenbild der ewigen versamlung im Himel.
Darumb hat auch Gott im Gesetz Moisi / vnd die Christliche Kirche geordnet / das gewisse zeit vnnd stunde / solcher versamlung vnnd Christliche Ceremonien sein sollen.
Vnd wiewol die Christen nicht so eben an gewisse tage / zeit vnd Ceremonien gebunden / vnd in eusserlichen Ceremonien freiheit ist / vnd die Regula sagt / Quod dißimilitudo rituum, non tollit consonantiam fidei, Wie auch der Alten exempel de dißimilitudine temporis Paschatis anzeiget. Dennoch weil es allerley nutzbarkeit mitbringet / das eine gleicheit in Ceremonien / so viel möglich / gehalten werde / vnd solchs auch so viel deste mehr / zu erhaltung der einigkeit / in der Lere nutzbar vnd ersprieslich ist:
So wollen vnd ordnen wir / das es in vnserm Fürstenthumb mit Ceremonien vnd Gesengen in den Kirchen solle gehalten werden / wie bisher geschehen / vnd nach dieser Ordnung / Vnd do es also nicht gehalten worden / da sol sich hin-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/35 |
Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/35>, abgerufen am 16.07.2024. |