[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.befinden / denselbigen Christlich vnd Brüderllch vermanen / oder do sich derselbige nicht bessern wolle / dem Superintendenten zu Zell / oder Consistorio anzeigen / Sol derhalben gebürlich einsehen geschehen. Es sol auch ein jeder Superintendens seine Pastores / ein oder zwey mal des Jars / conuocirn / vnd mit jnen von der Lere freundlich conferirn / vnd die so vnterrichtung von nöten haben / vnterweisen / vnd so sie bey einem oder mehren / der Lere oder jres lebens halben / mangel finden / vnd derselbige auff die erste oder andere vermanung / sich nicht bessern würde / vns dasselbig anzeigen / ein gebürlich einsehen zuthun. Es sollen auch die Pastores keine Krüger sein / noch Bier vmb gelt auszapffen. In der Visitation sol auch darauff achtung gegeben werden / das die Spittal vnd Gottes Heuser / in wesen erhalten / vnd von den Einkomen nichts vereussert oder entwendet werde. befinden / denselbigen Christlich vnd Brüderllch vermanen / oder do sich derselbige nicht bessern wolle / dem Superintendenten zu Zell / oder Consistorio anzeigen / Sol derhalben gebürlich einsehen geschehen. Es sol auch ein jeder Superintendens seine Pastores / ein oder zwey mal des Jars / conuocirn / vnd mit jnen von der Lere freundlich conferirn / vnd die so vnterrichtung von nöten haben / vnterweisen / vnd so sie bey einem oder mehren / der Lere oder jres lebens halben / mangel finden / vnd derselbige auff die erste oder andere vermanung / sich nicht bessern würde / vns dasselbig anzeigen / ein gebürlich einsehen zuthun. Es sollen auch die Pastores keine Krüger sein / noch Bier vmb gelt auszapffen. In der Visitation sol auch darauff achtung gegeben werden / das die Spittal vnd Gottes Heuser / in wesen erhalten / vnd von den Einkomen nichts vereussert oder entwendet werde. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0032"/> befinden / denselbigen Christlich vnd Brüderllch vermanen / oder do sich derselbige nicht bessern wolle / dem Superintendenten zu Zell / oder Consistorio anzeigen / Sol derhalben gebürlich einsehen geschehen.</p> <p>Es sol auch ein jeder Superintendens seine Pastores / ein oder zwey mal des Jars / conuocirn / vnd mit jnen von der Lere freundlich conferirn / vnd die so vnterrichtung von nöten haben / vnterweisen / vnd so sie bey einem oder mehren / der Lere oder jres lebens halben / mangel finden / vnd derselbige auff die erste oder andere vermanung / sich nicht bessern würde / vns dasselbig anzeigen / ein gebürlich einsehen zuthun.</p> <p>Es sollen auch die Pastores keine Krüger sein / noch Bier vmb gelt auszapffen.</p> <p>In der Visitation sol auch darauff achtung gegeben werden / das die Spittal vnd Gottes Heuser / in wesen erhalten / vnd von den Einkomen nichts vereussert oder entwendet werde.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0032]
befinden / denselbigen Christlich vnd Brüderllch vermanen / oder do sich derselbige nicht bessern wolle / dem Superintendenten zu Zell / oder Consistorio anzeigen / Sol derhalben gebürlich einsehen geschehen.
Es sol auch ein jeder Superintendens seine Pastores / ein oder zwey mal des Jars / conuocirn / vnd mit jnen von der Lere freundlich conferirn / vnd die so vnterrichtung von nöten haben / vnterweisen / vnd so sie bey einem oder mehren / der Lere oder jres lebens halben / mangel finden / vnd derselbige auff die erste oder andere vermanung / sich nicht bessern würde / vns dasselbig anzeigen / ein gebürlich einsehen zuthun.
Es sollen auch die Pastores keine Krüger sein / noch Bier vmb gelt auszapffen.
In der Visitation sol auch darauff achtung gegeben werden / das die Spittal vnd Gottes Heuser / in wesen erhalten / vnd von den Einkomen nichts vereussert oder entwendet werde.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/32>, abgerufen am 16.02.2025. |