[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Zum vierden / Sollen Ampte / Pfarherrn / Kirchschworen / versehung thun / das der Fabricen vnd Pfarr güter / nicht zu erbe eingezogen / sondern da es die nodturfft vnd gelegenheit erfordert / andern vmb zinse ein gethan werden / damit sich niemand erbgerechtigkeit daran anzumassen habe. So sol auch den armen Pastorn / Schulmeistern / vnd andern Kirchendienern / so nicht nodtürfftige vnterhaltung haben / vnd von jren geringen auffkomen nicht leben können / zulage geschehen / daruon sie mit Frawen vnd Kinder leben / Bücher kauffen / vnd sich erhalten mögen. Vnd sol in den Visitationibus fleissig achtung darauff gegeben werden / das dieser verordnung also nachgegangen werde. Vnd damit sich die Pastorn vnd Kirchendiener deste besser erhalten mögen / so sol jnen von Kindtauffen / Verehlichungen / Begrebnis / besuchung der Krancken / eine verehrung gegeben werden. Vnd mag zu eines jeden Christlichen bedencken / oder darnach er es vermag / gefallen stehen / wo mit er in solchen fellen / seinen Pastorn vnd Seelsorger bedencken wil / aber weil viel Leute so Zum vierden / Sollen Ampte / Pfarherrn / Kirchschworen / versehung thun / das der Fabricen vnd Pfarr güter / nicht zu erbe eingezogen / sondern da es die nodturfft vnd gelegenheit erfordert / andern vmb zinse ein gethan werden / damit sich niemand erbgerechtigkeit daran anzumassen habe. So sol auch den armen Pastorn / Schulmeistern / vnd andern Kirchendienern / so nicht nodtürfftige vnterhaltung haben / vnd von jren geringen auffkomen nicht leben können / zulage geschehen / daruon sie mit Frawen vnd Kinder leben / Bücher kauffen / vnd sich erhalten mögen. Vnd sol in den Visitationibus fleissig achtung darauff gegeben werden / das dieser verordnung also nachgegangen werde. Vnd damit sich die Pastorn vnd Kirchendiener deste besser erhalten mögen / so sol jnen von Kindtauffen / Verehlichungen / Begrebnis / besuchung der Krancken / eine verehrung gegeben werden. Vnd mag zu eines jeden Christlichen bedencken / oder darnach er es vermag / gefallẽ stehen / wo mit er in solchen fellen / seinen Pastorn vnd Seelsorger bedenckẽ wil / aber weil viel Leute so <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0027"/> <p>Zum vierden / Sollen Ampte / Pfarherrn / Kirchschworen / versehung thun / das der Fabricen vnd Pfarr güter / nicht zu erbe eingezogen / sondern da es die nodturfft vnd gelegenheit erfordert / andern vmb zinse ein gethan werden / damit sich niemand erbgerechtigkeit daran anzumassen habe.</p> <p>So sol auch den armen Pastorn / Schulmeistern / vnd andern Kirchendienern / so nicht nodtürfftige vnterhaltung haben / vnd von jren geringen auffkomen nicht leben können / zulage geschehen / daruon sie mit Frawen vnd Kinder leben / Bücher kauffen / vnd sich erhalten mögen.</p> <p>Vnd sol in den Visitationibus fleissig achtung darauff gegeben werden / das dieser verordnung also nachgegangen werde.</p> <p>Vnd damit sich die Pastorn vnd Kirchendiener deste besser erhalten mögen / so sol jnen von Kindtauffen / Verehlichungen / Begrebnis / besuchung der Krancken / eine verehrung gegeben werden.</p> <p>Vnd mag zu eines jeden Christlichen bedencken / oder darnach er es vermag / gefallẽ stehen / wo mit er in solchen fellen / seinen Pastorn vnd Seelsorger bedenckẽ wil / aber weil viel Leute so </p> </div> </body> </text> </TEI> [0027]
Zum vierden / Sollen Ampte / Pfarherrn / Kirchschworen / versehung thun / das der Fabricen vnd Pfarr güter / nicht zu erbe eingezogen / sondern da es die nodturfft vnd gelegenheit erfordert / andern vmb zinse ein gethan werden / damit sich niemand erbgerechtigkeit daran anzumassen habe.
So sol auch den armen Pastorn / Schulmeistern / vnd andern Kirchendienern / so nicht nodtürfftige vnterhaltung haben / vnd von jren geringen auffkomen nicht leben können / zulage geschehen / daruon sie mit Frawen vnd Kinder leben / Bücher kauffen / vnd sich erhalten mögen.
Vnd sol in den Visitationibus fleissig achtung darauff gegeben werden / das dieser verordnung also nachgegangen werde.
Vnd damit sich die Pastorn vnd Kirchendiener deste besser erhalten mögen / so sol jnen von Kindtauffen / Verehlichungen / Begrebnis / besuchung der Krancken / eine verehrung gegeben werden.
Vnd mag zu eines jeden Christlichen bedencken / oder darnach er es vermag / gefallẽ stehen / wo mit er in solchen fellen / seinen Pastorn vnd Seelsorger bedenckẽ wil / aber weil viel Leute so
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/27>, abgerufen am 16.02.2025. |