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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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schwachen glaubens vnd vnwirdigkeit / oder tentatione particularitatis angefochten werde.

Ob er mit betrachtung seiner grossen manigfaltigen Sünden beschweret / Ob er mit den schrecken des zorns Gottes / des ewigen Todes / vnd ewigem verdamnis beengstiget / Ob er vber den abschied von dieser Welt / vnd den seinen bekümmert / oder ander dergleichen anfechtung in seiner Conscientien habe.

Wenn er nu also nach solcher fleissiger erforschung / erfaren / worinne der Krancke zum höchsten angefochten wird / So sol er auch seine vnterrichtung vnd trost dargegen stellen / damit er dem Patienten solche anligende beschwerung aus dem sinne bringen müge / vnd doch nicht viel Sprüche auff einen hauffen werffen / sondern wenig / vnd ausserlesene liebliche Sprüche füren / damit sie der Krancke betrübte Mensch / deste besser fassen müge.

Es sol aber / in dem solchs alles geschicht / das Volck so im hause versamlet / von dem Krancken abtretten / damit der Pfarherr mit jm in sonderheit / vnd in geheim reden müge.

schwachen glaubens vnd vnwirdigkeit / oder tentatione particularitatis angefochten werde.

Ob er mit betrachtung seiner grossen manigfaltigẽ Sünden beschweret / Ob er mit den schrecken des zorns Gottes / des ewigen Todes / vnd ewigem verdamnis beengstiget / Ob er vber den abschied von dieser Welt / vnd den seinen bekümmert / oder ander dergleichen anfechtung in seiner Conscientien habe.

Wenn er nu also nach solcher fleissiger erforschung / erfaren / worinne der Krancke zum höchsten angefochten wird / So sol er auch seine vnterrichtung vnd trost dargegen stellen / damit er dem Patienten solche anligende beschwerung aus dem sinne bringen müge / vnd doch nicht viel Sprüche auff einen hauffen werffen / sondern wenig / vnd ausserlesene liebliche Sprüche füren / damit sie der Krancke betrübte Mensch / deste besser fassen müge.

Es sol aber / in dem solchs alles geschicht / das Volck so im hause versamlet / von dem Krancken abtretten / damit der Pfarherr mit jm in sonderheit / vnd in geheim reden müge.

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[0123] schwachen glaubens vnd vnwirdigkeit / oder tentatione particularitatis angefochten werde. Ob er mit betrachtung seiner grossen manigfaltigẽ Sünden beschweret / Ob er mit den schrecken des zorns Gottes / des ewigen Todes / vnd ewigem verdamnis beengstiget / Ob er vber den abschied von dieser Welt / vnd den seinen bekümmert / oder ander dergleichen anfechtung in seiner Conscientien habe. Wenn er nu also nach solcher fleissiger erforschung / erfaren / worinne der Krancke zum höchsten angefochten wird / So sol er auch seine vnterrichtung vnd trost dargegen stellen / damit er dem Patienten solche anligende beschwerung aus dem sinne bringen müge / vnd doch nicht viel Sprüche auff einen hauffen werffen / sondern wenig / vnd ausserlesene liebliche Sprüche füren / damit sie der Krancke betrübte Mensch / deste besser fassen müge. Es sol aber / in dem solchs alles geschicht / das Volck so im hause versamlet / von dem Krancken abtretten / damit der Pfarherr mit jm in sonderheit / vnd in geheim reden müge.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/123>, abgerufen am 24.11.2024.