[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Ihesus sahe / ward er vnwillig / vnd sprach zu jnen / Lasset die Kindlein zu mir komen / vnnd wehret jnen nicht / denn solcher ist das reich Gottes / Warlich ich sage euch / Wer das Reich Gottes nicht empfehet / als ein Kindlein / der wird nicht hinein komen / vnd hertzet sie / vnd leget die Hende auff sie / vnd segnet sie. Vnd weil wir / aus jtztgehorten worten / vnsers HErrn Christi / des gewis vnnd sicher sein / das dis Kindlein zum Reich der Gnaden / auch angenomen / wollen wir bitten / das es darinnen möge zur ewigen Seligkeit bestendig erhalten werden / Vnd von grund des hertzen / ein andechtig Vater vnser etc. sprechen. Lasset vns beten. DEr Allmechtige Gott / vnd Vater vnsers HErrn Ihesu Christi / der dich N. durchs Wasser vnd heiligen Geist / anderweit geboren / vnd dir alle deine Sünde vergeben hat / der stercke dich mit seiner gnade zum ewigen Leben / Amen. Friede sey mit dir. Suche im WerkInformationen zum Werk
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/116>, abgerufen am 21.02.2025. |