[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Item / Das sie in solchem falle / die Todte frucht / one alle Disputation auff den Kirchoff oder Gottes Acker begraben sollen / vnd die Eltern trösten / mit der grossen vnaussprechlichen gnad vnnd barmhertzigkeit Gottes / vnd nicht zweiueln / solche Leibsfrucht / die durch das Gebet der Eltern / vnd anderer Christen / so dabey gewesen / Gott in seine gnade befohlen / sey auch von jme in dem Namen Christi zu gnaden vnd ewigen Leben angenomen. Zum vierden / Sol auch mit vorgemelten Personen geredet werden / wie sie sich halten sollen / wenn die hohe notturfft erfordert / das das geborne Kindlein seiner schwacheit halben / sol vnd mus im Hause getaufft werden / Nemlich / das die Frawen / so da verhanden sein / ein Person drey / vier / funff / sechsse / oder mehr / GOTT im Himel anruffen sollen / vnnd das Kind so getaufft werden sol / in seine zugesagte Gnaden / durch ein hertz gründlich Gebet befehlen / vnd darnach Wasser nemen / vnd das Kindlein damit teuffen / Im namen des Vaters / des Sons / vnnd des heiligen Geistes / Item / Das sie in solchem falle / die Todte frucht / one alle Disputation auff den Kirchoff oder Gottes Acker begraben sollen / vnd die Eltern trösten / mit der grossen vnaussprechlichen gnad vnnd barmhertzigkeit Gottes / vnd nicht zweiueln / solche Leibsfrucht / die durch das Gebet der Eltern / vnd anderer Christen / so dabey gewesen / Gott in seine gnade befohlen / sey auch von jme in dem Namen Christi zu gnaden vnd ewigen Leben angenomen. Zum vierden / Sol auch mit vorgemelten Personen geredet werden / wie sie sich halten sollen / weñ die hohe notturfft erfordert / das das geborne Kindlein seiner schwacheit halben / sol vnd mus im Hause getaufft werden / Nemlich / das die Frawen / so da verhanden sein / ein Person drey / vier / funff / sechsse / oder mehr / GOTT im Himel anruffen sollen / vnnd das Kind so getaufft werden sol / in seine zugesagte Gnaden / durch ein hertz gründlich Gebet befehlen / vnd darnach Wasser nemen / vnd das Kindlein damit teuffen / Im namen des Vaters / des Sons / vnnd des heiligen Geistes / <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0111"/> <p>Item / Das sie in solchem falle / die Todte frucht / one alle Disputation auff den Kirchoff oder Gottes Acker begraben sollen / vnd die Eltern trösten / mit der grossen vnaussprechlichen gnad vnnd barmhertzigkeit Gottes / vnd nicht zweiueln / solche Leibsfrucht / die durch das Gebet der Eltern / vnd anderer Christen / so dabey gewesen / Gott in seine gnade befohlen / sey auch von jme in dem Namen Christi zu gnaden vnd ewigen Leben angenomen.</p> <p>Zum vierden / Sol auch mit vorgemelten Personen geredet werden / wie sie sich halten sollen / weñ die hohe notturfft erfordert / das das geborne Kindlein seiner schwacheit halben / sol vnd mus im Hause getaufft werden / Nemlich / das die Frawen / so da verhanden sein / ein Person drey / vier / funff / sechsse / oder mehr / GOTT im Himel anruffen sollen / vnnd das Kind so getaufft werden sol / in seine zugesagte Gnaden / durch ein hertz gründlich Gebet befehlen / vnd darnach Wasser nemen / vnd das Kindlein damit teuffen / Im namen des Vaters / des Sons / vnnd des heiligen Geistes / </p> </div> </body> </text> </TEI> [0111]
Item / Das sie in solchem falle / die Todte frucht / one alle Disputation auff den Kirchoff oder Gottes Acker begraben sollen / vnd die Eltern trösten / mit der grossen vnaussprechlichen gnad vnnd barmhertzigkeit Gottes / vnd nicht zweiueln / solche Leibsfrucht / die durch das Gebet der Eltern / vnd anderer Christen / so dabey gewesen / Gott in seine gnade befohlen / sey auch von jme in dem Namen Christi zu gnaden vnd ewigen Leben angenomen.
Zum vierden / Sol auch mit vorgemelten Personen geredet werden / wie sie sich halten sollen / weñ die hohe notturfft erfordert / das das geborne Kindlein seiner schwacheit halben / sol vnd mus im Hause getaufft werden / Nemlich / das die Frawen / so da verhanden sein / ein Person drey / vier / funff / sechsse / oder mehr / GOTT im Himel anruffen sollen / vnnd das Kind so getaufft werden sol / in seine zugesagte Gnaden / durch ein hertz gründlich Gebet befehlen / vnd darnach Wasser nemen / vnd das Kindlein damit teuffen / Im namen des Vaters / des Sons / vnnd des heiligen Geistes /
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/111>, abgerufen am 16.07.2024. |