[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Not Tauffe verziehen sollen / so lange bis das Kindlein gantz vnd gar geborn / vnd in die hende der Menschen gekomen / Denn sol die ander Geburt geschehen / vnd ein Mensch widerumb new geboren werden / aus dem Wasser vnnd heiligen Geist / So mus die erste Geburt auch vollenkomen sein / vnd der Mensch gantz auff die Welt geboren sein / Darumb sol auch in solcher Not / kein teil des Leibs getaufft werden / sondern solche Leibsfrucht / mit einem Christlichen vnd gleubigen Gebet / Gott befohlen / vnd im Namen Christi gebeten werden / Gott wolle gnad verleihen / das solche gegenwertige Frucht / in jre Hende gegeben werden / vnd also nach seinem befehl / vnd auff seine Gnadenreiche zusage / die heilige Tauffe empfahen möge / wo nicht / das dennoch der barmhertzige liebe Vater / sich der lieben Frucht / in Gnaden annemen wolle / vmb seines geliebten Sons Ihesu Christi willen / Amen. Zum dritteu / Das sie auch / Wenn die Leibsfrucht todt zur Welt komen würde / dieselbigen nicht teuffen sollen / denn die Tauffe nicht vor die Todten / sondern vor die Lebendigen verordnet etc. Not Tauffe verziehen sollen / so lange bis das Kindlein gantz vnd gar geborn / vnd in die hende der Menschen gekomen / Denn sol die ander Geburt geschehen / vnd ein Mensch widerumb new geboren werden / aus dem Wasser vnnd heiligen Geist / So mus die erste Geburt auch vollenkomen sein / vnd der Mensch gantz auff die Welt geboren sein / Darumb sol auch in solcher Not / kein teil des Leibs getaufft werden / sondern solche Leibsfrucht / mit einem Christlichen vnd gleubigen Gebet / Gott befohlen / vnd im Namen Christi gebeten werden / Gott wolle gnad verleihen / das solche gegenwertige Frucht / in jre Hende gegeben werden / vnd also nach seinem befehl / vnd auff seine Gnadenreiche zusage / die heilige Tauffe empfahen möge / wo nicht / das dennoch der barmhertzige liebe Vater / sich der lieben Frucht / in Gnaden annemen wolle / vmb seines geliebten Sons Ihesu Christi willen / Amen. Zum dritteu / Das sie auch / Wenn die Leibsfrucht todt zur Welt komen würde / dieselbigen nicht teuffen sollen / denn die Tauffe nicht vor die Todten / sondern vor die Lebendigen verordnet etc. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0110"/> Not Tauffe verziehen sollen / so lange bis das Kindlein gantz vnd gar geborn / vnd in die hende der Menschen gekomen / Denn sol die ander Geburt geschehen / vnd ein Mensch widerumb new geboren werden / aus dem Wasser vnnd heiligen Geist / So mus die erste Geburt auch vollenkomen sein / vnd der Mensch gantz auff die Welt geboren sein / Darumb sol auch in solcher Not / kein teil des Leibs getaufft werden / sondern solche Leibsfrucht / mit einem Christlichen vnd gleubigen Gebet / Gott befohlen / vnd im Namen Christi gebeten werden / Gott wolle gnad verleihen / das solche gegenwertige Frucht / in jre Hende gegeben werden / vnd also nach seinem befehl / vnd auff seine Gnadenreiche zusage / die heilige Tauffe empfahen möge / wo nicht / das dennoch der barmhertzige liebe Vater / sich der lieben Frucht / in Gnaden annemen wolle / vmb seines geliebten Sons Ihesu Christi willen / Amen.</p> <p>Zum dritteu / Das sie auch / Wenn die Leibsfrucht todt zur Welt komen würde / dieselbigen nicht teuffen sollen / denn die Tauffe nicht vor die Todten / sondern vor die Lebendigen verordnet etc.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0110]
Not Tauffe verziehen sollen / so lange bis das Kindlein gantz vnd gar geborn / vnd in die hende der Menschen gekomen / Denn sol die ander Geburt geschehen / vnd ein Mensch widerumb new geboren werden / aus dem Wasser vnnd heiligen Geist / So mus die erste Geburt auch vollenkomen sein / vnd der Mensch gantz auff die Welt geboren sein / Darumb sol auch in solcher Not / kein teil des Leibs getaufft werden / sondern solche Leibsfrucht / mit einem Christlichen vnd gleubigen Gebet / Gott befohlen / vnd im Namen Christi gebeten werden / Gott wolle gnad verleihen / das solche gegenwertige Frucht / in jre Hende gegeben werden / vnd also nach seinem befehl / vnd auff seine Gnadenreiche zusage / die heilige Tauffe empfahen möge / wo nicht / das dennoch der barmhertzige liebe Vater / sich der lieben Frucht / in Gnaden annemen wolle / vmb seines geliebten Sons Ihesu Christi willen / Amen.
Zum dritteu / Das sie auch / Wenn die Leibsfrucht todt zur Welt komen würde / dieselbigen nicht teuffen sollen / denn die Tauffe nicht vor die Todten / sondern vor die Lebendigen verordnet etc.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |