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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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Vnd allen seinen wercken:

Antwort. Ja.

Vnd alle seinem wesen:

Antwort. Ja.

Darnach frage er.

Gleubestu an Gott den allmechtigen / Vater / Schepffer Himels vnd der Erden:

Antwort. Ja.

Gleubestu an Ihesum Christum seinen einigen Son vnsern HErrn / geborn von Maria der Junckfrawen / gecreutziget / gestorben vnd begraben / Nidergestiegen zu der Hellen / Am dritten tage aufferstanden von den Todten / Auffgefaren gen Himel / sitzend zur rechten Gottes / Zukünfftig / zu richten die Lebendigen vnd die Todten:

Antwort. Ja.

Gleubestu an den heiligen Geist / eine heilige Christliche Kirchen / gemeine der Heiligen / Vergebung der Sünden / Aufferstehung des Fleisches / vnd nach dem Tode / ein ewiges Leben:

Antwort. Ja.

Vnd allen seinen wercken:

Antwort. Ja.

Vnd alle seinem wesen:

Antwort. Ja.

Darnach frage er.

Gleubestu an Gott den allmechtigen / Vater / Schepffer Himels vnd der Erden:

Antwort. Ja.

Gleubestu an Ihesum Christum seinen einigen Son vnsern HErrn / geborn von Maria der Junckfrawen / gecreutziget / gestorben vnd begraben / Nidergestiegen zu der Hellen / Am dritten tage aufferstanden von den Todten / Auffgefaren gen Himel / sitzend zur rechten Gottes / Zukünfftig / zu richten die Lebendigen vnd die Todten:

Antwort. Ja.

Gleubestu an den heiligen Geist / eine heilige Christliche Kirchen / gemeine der Heiligen / Vergebung der Sünden / Aufferstehung des Fleisches / vnd nach dem Tode / ein ewiges Leben:

Antwort. Ja.

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        <p>Vnd allen seinen wercken:</p>
        <p>Antwort. Ja.</p>
        <p>Vnd alle seinem wesen:</p>
        <p>Antwort. Ja.</p>
        <p>Darnach frage er.</p>
        <p>Gleubestu an Gott den allmechtigen / Vater / Schepffer Himels vnd der Erden:</p>
        <p>Antwort. Ja.</p>
        <p>Gleubestu an Ihesum Christum seinen einigen Son vnsern HErrn / geborn von Maria                      der Junckfrawen / gecreutziget / gestorben vnd begraben / Nidergestiegen zu der                      Hellen / Am dritten tage aufferstanden von den Todten / Auffgefaren gen Himel /                      sitzend zur rechten Gottes / Zukünfftig / zu richten die Lebendigen vnd die                      Todten:</p>
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        <p>Gleubestu an den heiligen Geist / eine heilige Christliche Kirchen / gemeine der                      Heiligen / Vergebung der Sünden / Aufferstehung des Fleisches / vnd nach dem                      Tode / ein ewiges Leben:</p>
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[0106] Vnd allen seinen wercken: Antwort. Ja. Vnd alle seinem wesen: Antwort. Ja. Darnach frage er. Gleubestu an Gott den allmechtigen / Vater / Schepffer Himels vnd der Erden: Antwort. Ja. Gleubestu an Ihesum Christum seinen einigen Son vnsern HErrn / geborn von Maria der Junckfrawen / gecreutziget / gestorben vnd begraben / Nidergestiegen zu der Hellen / Am dritten tage aufferstanden von den Todten / Auffgefaren gen Himel / sitzend zur rechten Gottes / Zukünfftig / zu richten die Lebendigen vnd die Todten: Antwort. Ja. Gleubestu an den heiligen Geist / eine heilige Christliche Kirchen / gemeine der Heiligen / Vergebung der Sünden / Aufferstehung des Fleisches / vnd nach dem Tode / ein ewiges Leben: Antwort. Ja.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/106>, abgerufen am 23.11.2024.