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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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nemen / vnd aus grosser liebe schencken / seinen Son IHEsum CHRIstum / mit allem seinem verdienste / leiden / blutuergiessen / vnnd sterben / vnnd in Im / vnnd durch In / vergebung der Sünde / erlösung vom Tode / Teuffel vnd ewigem verdamnis. Item / Das er vns die Kindschafft vnnd erbschafft aller Himlischen Güter / vnnd seinen heiligen Geist schencke / der vnser hertz mit einem warhafftigen Glauben begabe / erleuchte vnd reinige etc.

So ist der Eltern an euch gantz Christliche bitte / das jr vor dis Kindlein bitten wollet / das jme der allmechtige Gott / alle seine Sünde vergeben wolte / sein hertz mit dem heiligen Geist erleuchten / vnd einen rechten glauben verleihen / auff das es in die zall der Christen müge eingeleibet werden.

Item / Das er jme hernach seine gnade reichlich mitteilen wolle / das es im glauben zuneme vnd wachsse / wider den Teuffel / die Welt / vnnd sein eigen Fleisch streite vnnd fechte / in rechtem Glauben verharre / vnnd endlichen nach diesem Leben die ewigen Seligkeit

nemen / vnd aus grosser liebe schencken / seinen Son IHEsum CHRIstum / mit allem seinem verdienste / leiden / blutuergiessen / vnnd sterben / vnnd in Im / vnnd durch In / vergebung der Sünde / erlösung vom Tode / Teuffel vnd ewigem verdamnis. Item / Das er vns die Kindschafft vnnd erbschafft aller Himlischen Güter / vnnd seinen heiligen Geist schencke / der vnser hertz mit einem warhafftigen Glauben begabe / erleuchte vnd reinige etc.

So ist der Eltern an euch gantz Christliche bitte / das jr vor dis Kindlein bitten wollet / das jme der allmechtige Gott / alle seine Sünde vergeben wolte / sein hertz mit dem heiligen Geist erleuchten / vnd einen rechten glauben verleihen / auff das es in die zall der Christen müge eingeleibet werden.

Item / Das er jme hernach seine gnade reichlich mitteilen wolle / das es im glauben zuneme vnd wachsse / wider den Teuffel / die Welt / vnnd sein eigen Fleisch streite vnnd fechte / in rechtem Glauben verharre / vnnd endlichen nach diesem Leben die ewigen Seligkeit

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[0103] nemen / vnd aus grosser liebe schencken / seinen Son IHEsum CHRIstum / mit allem seinem verdienste / leiden / blutuergiessen / vnnd sterben / vnnd in Im / vnnd durch In / vergebung der Sünde / erlösung vom Tode / Teuffel vnd ewigem verdamnis. Item / Das er vns die Kindschafft vnnd erbschafft aller Himlischen Güter / vnnd seinen heiligen Geist schencke / der vnser hertz mit einem warhafftigen Glauben begabe / erleuchte vnd reinige etc. So ist der Eltern an euch gantz Christliche bitte / das jr vor dis Kindlein bitten wollet / das jme der allmechtige Gott / alle seine Sünde vergeben wolte / sein hertz mit dem heiligen Geist erleuchten / vnd einen rechten glauben verleihen / auff das es in die zall der Christen müge eingeleibet werden. Item / Das er jme hernach seine gnade reichlich mitteilen wolle / das es im glauben zuneme vnd wachsse / wider den Teuffel / die Welt / vnnd sein eigen Fleisch streite vnnd fechte / in rechtem Glauben verharre / vnnd endlichen nach diesem Leben die ewigen Seligkeit

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/103>, abgerufen am 09.11.2024.