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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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ANdechtigen lieben Christen / Es haben die Eltern dieses Kindes / dasselbige hieher gesandt / darumb das sie Christen sind / vnd von Christo einen befehlich haben / das man sich teuffen lassen sol / Im namen des Vaters / des Sons / vnd heiligen Geistes / vnd das sie wissen / das Gott auch eine gnedige zusage dabey gesatzt hat / vnd gesagt / Wer da gleubet vnd getaufft wird / der wird selig werden. So wissen auch gedachte Eltern / aus der heiligen Schrifft / das auch dis Kind in Sünden empfangen vnd geboren ist / wie wir armen Sünder leider alzusamen / vnnd derhalben nötig / das wir durch dis heilsam Sacrament / der heiligen Tauffe / auffs new geborn werden / Wie Christus sagt / Joh. am dritten Capitel. Wo ein Mensch nicht newgeboren wird / durch das wasser vnd heiligen Geist / so kan er ins Reich Gottes nicht komen.

Dieweil es denn ein gros herrlich ding ist / vmb die Tauffe / in welcher Gott Vater / Son vnnd heiliger Geist / ein verbundt mit vns machet / Also / das Gott Vater / vnser gnediger lieber Vater sein wolle / vns für seine Kinder an-

ANdechtigen lieben Christen / Es haben die Eltern dieses Kindes / dasselbige hieher gesandt / darumb das sie Christen sind / vnd von Christo einen befehlich haben / das man sich teuffen lassen sol / Im namen des Vaters / des Sons / vnd heiligen Geistes / vnd das sie wissen / das Gott auch eine gnedige zusage dabey gesatzt hat / vnd gesagt / Wer da gleubet vnd getaufft wird / der wird selig werden. So wissen auch gedachte Eltern / aus der heiligen Schrifft / das auch dis Kind in Sünden empfangen vnd geboren ist / wie wir armen Sünder leider alzusamen / vnnd derhalben nötig / das wir durch dis heilsam Sacrament / der heiligen Tauffe / auffs new geborn werden / Wie Christus sagt / Joh. am dritten Capitel. Wo ein Mensch nicht newgeboren wird / durch das wasser vnd heiligen Geist / so kan er ins Reich Gottes nicht komen.

Dieweil es denn ein gros herrlich ding ist / vmb die Tauffe / in welcher Gott Vater / Son vnnd heiliger Geist / ein verbundt mit vns machet / Also / das Gott Vater / vnser gnediger lieber Vater sein wolle / vns für seine Kinder an-

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[0102] ANdechtigen lieben Christen / Es haben die Eltern dieses Kindes / dasselbige hieher gesandt / darumb das sie Christen sind / vnd von Christo einen befehlich haben / das man sich teuffen lassen sol / Im namen des Vaters / des Sons / vnd heiligen Geistes / vnd das sie wissen / das Gott auch eine gnedige zusage dabey gesatzt hat / vnd gesagt / Wer da gleubet vnd getaufft wird / der wird selig werden. So wissen auch gedachte Eltern / aus der heiligen Schrifft / das auch dis Kind in Sünden empfangen vnd geboren ist / wie wir armen Sünder leider alzusamen / vnnd derhalben nötig / das wir durch dis heilsam Sacrament / der heiligen Tauffe / auffs new geborn werden / Wie Christus sagt / Joh. am dritten Capitel. Wo ein Mensch nicht newgeboren wird / durch das wasser vnd heiligen Geist / so kan er ins Reich Gottes nicht komen. Dieweil es denn ein gros herrlich ding ist / vmb die Tauffe / in welcher Gott Vater / Son vnnd heiliger Geist / ein verbundt mit vns machet / Also / das Gott Vater / vnser gnediger lieber Vater sein wolle / vns für seine Kinder an-

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/102>, abgerufen am 22.11.2024.