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Europa. Wochenschrift für Kultur und Politik. Jahrgang 1, Heft 10. Berlin-Charlottenburg, 23. März 1905.

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Prof. Dr. A. Forel: Das Recht der Kinder.

Man wird mir, wie man es immer tut, einwenden, die Ermittelung der
wahren Vaterschaft sei oft eine sehr schwierige und mißliche Sache. Dies
will ich nicht in Abrede stellen. Wenn man aber den Frauen die ihnen
gebührenden Rechte gibt und bei der Mädchenerziehung die Grundsätze befolgt,
wie wir sie anderswo aufstellen, wird die Sache wesentlich leichter werden.
Uebrigens läßt sich heute schon bei gutem Willen und gehöriger Energie die
Vaterschaft meistens ermitteln. Und wenn auch zum Beispiel die hohe Ver-
vollkommnung der Verkehrsmittel das Verreisen und Verduften auf einer
Seite erleichtern, so erleichtern sie auf der anderen Seite noch mehr das Aus-
findigmachen der Menschen in allen Weltteilen. Die internationalen Be-
ziehungen aller Kulturstaaten bessern und vervollständigen sich täglich. Wenn
die Erdkugel immer gründlicher von der Kultur in Beschlag genommen sein
wird, kann man hoffen, daß es den Schwindlern noch bedeutend schwieriger
gemacht werden wird, sich durch Flucht ihren Pflichten zu entziehen. Wenn
wir alles berücksichtigen, können wir unter keinen Umständen die Grund-
bedingung sozialer Erhaltung preisgeben, welche darin besteht, die Eltern für
die Ernährung und Erziehung ihrer Kinder verantwortlich zu machen.

Die elterliche Verantwortung erstreckt sich aber noch, wie wir sahen, auf
ein anderes Gebiet, nämlich auf die Pflicht, keine geistig oder körperlich ver-
krüppelten Kinder zu erzeugen. Diese Frage gehört jedoch nicht hierher.

Eine vorzügliche Einrichtung unseres heutigen Staatslebens ist diejenige
der Vormundschaft für Waisenkinder, Geisteskranke usw. Dieselbe bedarf nur
eines gründlichen und sorgfältigen Ausbaues. Eine schlimme Einrichtung
dagegen ist in manchen Ländern die Befugnis und Gepflogenheit der Ge-
meinden, arme, verlassene oder Waisenkinder, die ihrer Fürsorge anheimfallen,
dem Mindestfordernden zur Pflege zu übergeben. Daraus entstehen häßliche
Mißbräuche ( Erziehung zum Bettel, Verwahrlosung und dergleichen ) . Noch
schlimmer ergeht es unehelichen Kindern, die von herzlosen Müttern an Engel-
macherinnen abgegeben werden. Geldgier verbindet sich hier mit der sozialen
sexuellen Heuchelei sogenannter guter Sitten, um solche Zustände herbeizu-
führen. Geldnot und Schamgefühl bedingen ferner viele Kindesmorde und
Kinderabtreibungen. Hierin sollte das Zivilrecht in Verbindung mit dem
Strafrecht die energischsten Vorkehrungen treffen, um derartigen Mißständen
allmählich ein Ende zu bereiten.

Wenn alle die Forderungen, die wir aufgestellt haben, auf sozialgesetz-
geberischem Wege erreicht sein werden, wird der Unterschied zwischen der Ehe
und dem freien Liebesverhältnisse fast nur noch ein formeller sein. Die Konse-
quenzen für Eltern und Kinder wären bei beiden dieselben geworden. Der
Unterschied bestände nur noch in dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein
eines amtlichen Ehevertrages. Trotzdem dürfte die wahre Monogamie daraus
nichts verlieren, sondern umgekehrt sehr viel gewinnen. Wir hätten freilich
nicht mehr unsere heutige, künstlich mittelst der Prostitution, das heißt mittelst
der schmutzigsten Promiscuität erhaltene und gleichzeitig durch sie illusorisch ge-
machte Zwangsmonogamie, dafür aber eine auf Naturgesetze solider sich auf-
bauende, formell viel freiere, jedoch durch inneren und äußeren Pflichtenzwang
den Kindern gegenüber besser in sich gefestigte relative Monogamie.



Prof. Dr. A. Forel: Das Recht der Kinder.

Man wird mir, wie man es immer tut, einwenden, die Ermittelung der
wahren Vaterschaft sei oft eine sehr schwierige und mißliche Sache. Dies
will ich nicht in Abrede stellen. Wenn man aber den Frauen die ihnen
gebührenden Rechte gibt und bei der Mädchenerziehung die Grundsätze befolgt,
wie wir sie anderswo aufstellen, wird die Sache wesentlich leichter werden.
Uebrigens läßt sich heute schon bei gutem Willen und gehöriger Energie die
Vaterschaft meistens ermitteln. Und wenn auch zum Beispiel die hohe Ver-
vollkommnung der Verkehrsmittel das Verreisen und Verduften auf einer
Seite erleichtern, so erleichtern sie auf der anderen Seite noch mehr das Aus-
findigmachen der Menschen in allen Weltteilen. Die internationalen Be-
ziehungen aller Kulturstaaten bessern und vervollständigen sich täglich. Wenn
die Erdkugel immer gründlicher von der Kultur in Beschlag genommen sein
wird, kann man hoffen, daß es den Schwindlern noch bedeutend schwieriger
gemacht werden wird, sich durch Flucht ihren Pflichten zu entziehen. Wenn
wir alles berücksichtigen, können wir unter keinen Umständen die Grund-
bedingung sozialer Erhaltung preisgeben, welche darin besteht, die Eltern für
die Ernährung und Erziehung ihrer Kinder verantwortlich zu machen.

Die elterliche Verantwortung erstreckt sich aber noch, wie wir sahen, auf
ein anderes Gebiet, nämlich auf die Pflicht, keine geistig oder körperlich ver-
krüppelten Kinder zu erzeugen. Diese Frage gehört jedoch nicht hierher.

Eine vorzügliche Einrichtung unseres heutigen Staatslebens ist diejenige
der Vormundschaft für Waisenkinder, Geisteskranke usw. Dieselbe bedarf nur
eines gründlichen und sorgfältigen Ausbaues. Eine schlimme Einrichtung
dagegen ist in manchen Ländern die Befugnis und Gepflogenheit der Ge-
meinden, arme, verlassene oder Waisenkinder, die ihrer Fürsorge anheimfallen,
dem Mindestfordernden zur Pflege zu übergeben. Daraus entstehen häßliche
Mißbräuche ( Erziehung zum Bettel, Verwahrlosung und dergleichen ) . Noch
schlimmer ergeht es unehelichen Kindern, die von herzlosen Müttern an Engel-
macherinnen abgegeben werden. Geldgier verbindet sich hier mit der sozialen
sexuellen Heuchelei sogenannter guter Sitten, um solche Zustände herbeizu-
führen. Geldnot und Schamgefühl bedingen ferner viele Kindesmorde und
Kinderabtreibungen. Hierin sollte das Zivilrecht in Verbindung mit dem
Strafrecht die energischsten Vorkehrungen treffen, um derartigen Mißständen
allmählich ein Ende zu bereiten.

Wenn alle die Forderungen, die wir aufgestellt haben, auf sozialgesetz-
geberischem Wege erreicht sein werden, wird der Unterschied zwischen der Ehe
und dem freien Liebesverhältnisse fast nur noch ein formeller sein. Die Konse-
quenzen für Eltern und Kinder wären bei beiden dieselben geworden. Der
Unterschied bestände nur noch in dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein
eines amtlichen Ehevertrages. Trotzdem dürfte die wahre Monogamie daraus
nichts verlieren, sondern umgekehrt sehr viel gewinnen. Wir hätten freilich
nicht mehr unsere heutige, künstlich mittelst der Prostitution, das heißt mittelst
der schmutzigsten Promiscuität erhaltene und gleichzeitig durch sie illusorisch ge-
machte Zwangsmonogamie, dafür aber eine auf Naturgesetze solider sich auf-
bauende, formell viel freiere, jedoch durch inneren und äußeren Pflichtenzwang
den Kindern gegenüber besser in sich gefestigte relative Monogamie.



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[458/0026] Prof. Dr. A. Forel: Das Recht der Kinder. Man wird mir, wie man es immer tut, einwenden, die Ermittelung der wahren Vaterschaft sei oft eine sehr schwierige und mißliche Sache. Dies will ich nicht in Abrede stellen. Wenn man aber den Frauen die ihnen gebührenden Rechte gibt und bei der Mädchenerziehung die Grundsätze befolgt, wie wir sie anderswo aufstellen, wird die Sache wesentlich leichter werden. Uebrigens läßt sich heute schon bei gutem Willen und gehöriger Energie die Vaterschaft meistens ermitteln. Und wenn auch zum Beispiel die hohe Ver- vollkommnung der Verkehrsmittel das Verreisen und Verduften auf einer Seite erleichtern, so erleichtern sie auf der anderen Seite noch mehr das Aus- findigmachen der Menschen in allen Weltteilen. Die internationalen Be- ziehungen aller Kulturstaaten bessern und vervollständigen sich täglich. Wenn die Erdkugel immer gründlicher von der Kultur in Beschlag genommen sein wird, kann man hoffen, daß es den Schwindlern noch bedeutend schwieriger gemacht werden wird, sich durch Flucht ihren Pflichten zu entziehen. Wenn wir alles berücksichtigen, können wir unter keinen Umständen die Grund- bedingung sozialer Erhaltung preisgeben, welche darin besteht, die Eltern für die Ernährung und Erziehung ihrer Kinder verantwortlich zu machen. Die elterliche Verantwortung erstreckt sich aber noch, wie wir sahen, auf ein anderes Gebiet, nämlich auf die Pflicht, keine geistig oder körperlich ver- krüppelten Kinder zu erzeugen. Diese Frage gehört jedoch nicht hierher. Eine vorzügliche Einrichtung unseres heutigen Staatslebens ist diejenige der Vormundschaft für Waisenkinder, Geisteskranke usw. Dieselbe bedarf nur eines gründlichen und sorgfältigen Ausbaues. Eine schlimme Einrichtung dagegen ist in manchen Ländern die Befugnis und Gepflogenheit der Ge- meinden, arme, verlassene oder Waisenkinder, die ihrer Fürsorge anheimfallen, dem Mindestfordernden zur Pflege zu übergeben. Daraus entstehen häßliche Mißbräuche ( Erziehung zum Bettel, Verwahrlosung und dergleichen ) . Noch schlimmer ergeht es unehelichen Kindern, die von herzlosen Müttern an Engel- macherinnen abgegeben werden. Geldgier verbindet sich hier mit der sozialen sexuellen Heuchelei sogenannter guter Sitten, um solche Zustände herbeizu- führen. Geldnot und Schamgefühl bedingen ferner viele Kindesmorde und Kinderabtreibungen. Hierin sollte das Zivilrecht in Verbindung mit dem Strafrecht die energischsten Vorkehrungen treffen, um derartigen Mißständen allmählich ein Ende zu bereiten. Wenn alle die Forderungen, die wir aufgestellt haben, auf sozialgesetz- geberischem Wege erreicht sein werden, wird der Unterschied zwischen der Ehe und dem freien Liebesverhältnisse fast nur noch ein formeller sein. Die Konse- quenzen für Eltern und Kinder wären bei beiden dieselben geworden. Der Unterschied bestände nur noch in dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines amtlichen Ehevertrages. Trotzdem dürfte die wahre Monogamie daraus nichts verlieren, sondern umgekehrt sehr viel gewinnen. Wir hätten freilich nicht mehr unsere heutige, künstlich mittelst der Prostitution, das heißt mittelst der schmutzigsten Promiscuität erhaltene und gleichzeitig durch sie illusorisch ge- machte Zwangsmonogamie, dafür aber eine auf Naturgesetze solider sich auf- bauende, formell viel freiere, jedoch durch inneren und äußeren Pflichtenzwang den Kindern gegenüber besser in sich gefestigte relative Monogamie.

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Zitationshilfe: Europa. Wochenschrift für Kultur und Politik. Jahrgang 1, Heft 10. Berlin-Charlottenburg, 23. März 1905, S. 458. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_europa0110_1905/26>, abgerufen am 23.11.2024.