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Europa. Wochenschrift für Kultur und Politik. Jahrgang 1, Heft 10. Berlin-Charlottenburg, 23. März 1905.

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Prof. Dr. A. Forel: Das Recht der Kinder.
sozialen Verhältnissen wird es heute besonders dem besitzlosen Manne noch viel
zu leicht, sich aus dem Staube zu machen und die von ihm erzeugten Kinder
der Mutter oder dem Findelhaus zu überlassen. Der Besitzende ist leichter zu
fassen. Er muß gezwungen werden, ergiebig für das Leben und die Erziehung
seiner unehelichen wie seiner ehelichen Kinder zu sorgen. Wer nichts besitzt,
soll dafür zu einem bestimmten Quantum Arbeit zur Erhaltung seiner Kinder
genötigt werden. Auf diese Weise werden die eheliche Treue und die Mono-
gamie besser gewahrt, als durch alle direkten Einmischungen des Gesetzes in
die sexuellen Verhältnisse selbst. Selbstverständlich müssen, wie schon betont,
auch solche unwürdige Eltern, denen die Kinder entzogen werden müssen, für
ihren Unterhalt pekuniär, resp. durch Arbeit sorgen.

Hier entsteht eine heikle Frage und man wird mir sofort einwerfen, wie
ich auf arme Leute, die sich oft kaum selbst ernähren können, in so unbarm-
herziger Weise eine derartige Pflichtenlast häufen könne. Allerdings ist die
Tragung einer solchen Pflichtenlast bei unseren jetzigen sozialen Einrichtungen
vielfach ein Ding der Unmöglichkeit. Wer aber Pflicht sagt, sagt Recht. Es
ist daher selbstverständlich, daß den Pflichten, die wir von allen Eltern fordern
müssen, entsprechende Rechte gegenüberzustellen sind. Vor allem kann eine
volle Gerechtigkeit auf diesem Gebiete erst durch einen wesentlichen Fortschritt
des Sozialismus erreicht werden. Jch verstehe hier unter Sozialismus nicht
starre, kommunistische, nicht einmal marxistische Doktrinen, sondern einen
wesentlichen sozialen Fortschritt in der Bekämpfung der Kapitalherrschaft. Die
Menschen sollen so gestellt werden, daß ihnen der Ertrag ihrer Arbeit wirklich
voll und ganz zukommt, damit sie auch in sexueller Beziehung ein würdiges
Leben führen können. Aber dieses genügt noch nicht. Vom sozialen Stand-
punkt aus ist es eine Ungerechtigkeit, daß die Menschen, welche Kinder er-
zeugen, allein die Last für die Erziehung der künstigen Generationen zu
tragen haben. Der egoistische Satz der kinderlosen Menschen, die da sagen:
"Jch darf mir das Leben bequem machen, genießen und faulenzen, weil ich
auf das Glück des Besitzes von Kindern freiwillig oder unfreiwillig Verzicht
leistete", darf eine gesunde, soziale Gesetzgebung nicht gelten lassen. Der Staat
hat die Pflicht, große Familien stark zu entlasten, dadurch die Kindererzeugung
zu erleichtern und dafür die kinderlosen Menschen um so stärker mit Arbeit oder
Lieferung von Arbeitsprodukten zu belasten.

Jch erwähnte bereits in dieser Hinsicht die heutige norwegische Sitte,
Ehefrauen und Kinder zum halben Preis auf Schiffen fahren zu lassen. Es
ist hier nicht der Platz, auf die Details dieser Frage einzugehen. Wenn aber
jene Sozialreformen einmal verwirklicht sein werden, wenn ferner für unent-
geltliche Schulbildung, Alters=, Waisen= und Krankenversorgung usw. überall
genügend geforgt sein wird, alsdann wird kein Mensch mehr sich mit Recht
der Forderung entziehen dürfen, für die Alimentation seiner Kinder und für
deren familiäre Erziehung zu sorgen. Nur Faulenzer und schlecht geartete
Menschen werden es wohl dann noch versuchen. Hier rufen wir wieder mit
aller Energie der von ihrer Augenbinde befreiten Themis zu: "Oeffne die
Augen und schaue, daß du mit Hilfe naturwissenschaftlicher und sozialer Er-
kenntnis deine Wage im wahren und gerechten Gleichgewicht
hältst.
"

Prof. Dr. A. Forel: Das Recht der Kinder.
sozialen Verhältnissen wird es heute besonders dem besitzlosen Manne noch viel
zu leicht, sich aus dem Staube zu machen und die von ihm erzeugten Kinder
der Mutter oder dem Findelhaus zu überlassen. Der Besitzende ist leichter zu
fassen. Er muß gezwungen werden, ergiebig für das Leben und die Erziehung
seiner unehelichen wie seiner ehelichen Kinder zu sorgen. Wer nichts besitzt,
soll dafür zu einem bestimmten Quantum Arbeit zur Erhaltung seiner Kinder
genötigt werden. Auf diese Weise werden die eheliche Treue und die Mono-
gamie besser gewahrt, als durch alle direkten Einmischungen des Gesetzes in
die sexuellen Verhältnisse selbst. Selbstverständlich müssen, wie schon betont,
auch solche unwürdige Eltern, denen die Kinder entzogen werden müssen, für
ihren Unterhalt pekuniär, resp. durch Arbeit sorgen.

Hier entsteht eine heikle Frage und man wird mir sofort einwerfen, wie
ich auf arme Leute, die sich oft kaum selbst ernähren können, in so unbarm-
herziger Weise eine derartige Pflichtenlast häufen könne. Allerdings ist die
Tragung einer solchen Pflichtenlast bei unseren jetzigen sozialen Einrichtungen
vielfach ein Ding der Unmöglichkeit. Wer aber Pflicht sagt, sagt Recht. Es
ist daher selbstverständlich, daß den Pflichten, die wir von allen Eltern fordern
müssen, entsprechende Rechte gegenüberzustellen sind. Vor allem kann eine
volle Gerechtigkeit auf diesem Gebiete erst durch einen wesentlichen Fortschritt
des Sozialismus erreicht werden. Jch verstehe hier unter Sozialismus nicht
starre, kommunistische, nicht einmal marxistische Doktrinen, sondern einen
wesentlichen sozialen Fortschritt in der Bekämpfung der Kapitalherrschaft. Die
Menschen sollen so gestellt werden, daß ihnen der Ertrag ihrer Arbeit wirklich
voll und ganz zukommt, damit sie auch in sexueller Beziehung ein würdiges
Leben führen können. Aber dieses genügt noch nicht. Vom sozialen Stand-
punkt aus ist es eine Ungerechtigkeit, daß die Menschen, welche Kinder er-
zeugen, allein die Last für die Erziehung der künstigen Generationen zu
tragen haben. Der egoistische Satz der kinderlosen Menschen, die da sagen:
„Jch darf mir das Leben bequem machen, genießen und faulenzen, weil ich
auf das Glück des Besitzes von Kindern freiwillig oder unfreiwillig Verzicht
leistete“, darf eine gesunde, soziale Gesetzgebung nicht gelten lassen. Der Staat
hat die Pflicht, große Familien stark zu entlasten, dadurch die Kindererzeugung
zu erleichtern und dafür die kinderlosen Menschen um so stärker mit Arbeit oder
Lieferung von Arbeitsprodukten zu belasten.

Jch erwähnte bereits in dieser Hinsicht die heutige norwegische Sitte,
Ehefrauen und Kinder zum halben Preis auf Schiffen fahren zu lassen. Es
ist hier nicht der Platz, auf die Details dieser Frage einzugehen. Wenn aber
jene Sozialreformen einmal verwirklicht sein werden, wenn ferner für unent-
geltliche Schulbildung, Alters=, Waisen= und Krankenversorgung usw. überall
genügend geforgt sein wird, alsdann wird kein Mensch mehr sich mit Recht
der Forderung entziehen dürfen, für die Alimentation seiner Kinder und für
deren familiäre Erziehung zu sorgen. Nur Faulenzer und schlecht geartete
Menschen werden es wohl dann noch versuchen. Hier rufen wir wieder mit
aller Energie der von ihrer Augenbinde befreiten Themis zu: „Oeffne die
Augen und schaue, daß du mit Hilfe naturwissenschaftlicher und sozialer Er-
kenntnis deine Wage im wahren und gerechten Gleichgewicht
hältst.

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Zitationshilfe: Europa. Wochenschrift für Kultur und Politik. Jahrgang 1, Heft 10. Berlin-Charlottenburg, 23. März 1905, S. 457. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_europa0110_1905/25>, abgerufen am 23.11.2024.