[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586.gen / das es nichts denn ein schendliche Sophisterey ist / da er schliessen wil / die Anhalter gleuben / das der HErr Christus mit seinem Leib im Himmel sey nach dem ort / von dannen er wider komen wird / darümb sey er nicht im H. Abendmal / da er doch warhafftig ist / nach seinem vnfeilbaren allmechtigen krefftigen Wort vnd zusage. Gleich als würd eins durchs andere gehindert / vnd were nicht beydes war / wie die Kirchen von alters her recht saget: Localiter in coelo, Sacramentaliter in coena. So ist auch die schöne Regel Philippi (Nihil habet rationen Sacramenti extravsum diuinitus institutun) welche alle Sacramentschwermerey zu bodem schlegt / darob auch D. Lutherus so hoch erfrewet ist worden / vnd D. Eceius Anno 41 im Colloquio zu Regenspurg kein wort darauff hat antworten können / in der Anhaltischen Apologia / pag. 443. mit Fürst Georgen zu Anhalt / Christmilder gedechtnis / eigenen worten bewiesen vnd erkleret. Ob nun wol der vnglaub die Göttliche Warheit nicht hindert noch auffhebt (denn es heist / Abusus non tollit rei substantiam: das ist / vmb der Person / oder vnglaubens willen / wird das Wort nicht falsch / dadurch es ein Sacramentvnd eingesetzt worden ist / wie die wort aus dem grossen Catechismo Lutheri / in der Concordiformul / pag. 295. a. citiret vnd angezogen sind) so folget dennoch nicht / das darümb die Regel de vsu diuinitus instituto (da Sacramenrum, vnd ratio Sacramenti, proprie loquendo, vnterschieden sein) nur allein de externa ceremonia vnd demnach de solo opere operato rede. Denn solches nicht ehe wird bestehen können / man hab denn zuuor nicht allein den Catechismum corrigirt / der da lehret / quod haec verba (PRO VOBIS, welche freylich ad vsum coenae gehören) requirant omnino corda credentia: Sondern auch das praeceptum fidei iteratum (Hoc facite in mei commemorationem) ab vsu diuinitus instituto gantz vnd gar remouirt vnnd excludirt: wider des HERRN befehl / Du solt nichts darzu / noch dauon thun / sonst wird Gott zu deiner plage thun. Deut. 4. 12. Prouerb. 30. Apoc. 22. gen / das es nichts denn ein schendliche Sophisterey ist / da er schliessen wil / die Anhalter gleuben / das der HErr Christus mit seinem Leib im Himmel sey nach dem ort / von dannen er wider komen wird / darümb sey er nicht im H. Abendmal / da er doch warhafftig ist / nach seinem vnfeilbaren allmechtigen krefftigen Wort vñ zusage. Gleich als würd eins durchs andere gehindert / vnd were nicht beydes war / wie die Kirchen von alters her recht saget: Localiter in coelo, Sacramentaliter in coena. So ist auch die schöne Regel Philippi (Nihil habet rationẽ Sacramenti extravsum diuinitus institutũ) welche alle Sacramentschwermerey zu bodem schlegt / darob auch D. Lutherus so hoch erfrewet ist worden / vnd D. Eceius Anno 41 im Colloquio zu Regenspurg kein wort darauff hat antworten können / in der Anhaltischen Apologia / pag. 443. mit Fürst Georgen zu Anhalt / Christmilder gedechtnis / eigenen worten bewiesen vnd erkleret. Ob nun wol der vnglaub die Göttliche Warheit nicht hindert noch auffhebt (denn es heist / Abusus non tollit rei substantiam: das ist / vmb der Person / oder vnglaubens willen / wird das Wort nicht falsch / dadurch es ein Sacramentvnd eingesetzt worden ist / wie die wort aus dem grossen Catechismo Lutheri / in der Concordiformul / pag. 295. a. citiret vnd angezogen sind) so folget dennoch nicht / das darümb die Regel de vsu diuinitus instituto (da Sacramenrum, vnd ratio Sacramenti, propriè loquendo, vnterschieden sein) nur allein de externa ceremonia vnd demnach de solo opere operato rede. Denn solches nicht ehe wird bestehen können / man hab denn zuuor nicht allein den Catechismum corrigirt / der da lehret / quòd haec verba (PRO VOBIS, welche freylich ad vsum coenae gehören) requirant omnino corda credentia: Sondern auch das praeceptum fidei iteratum (Hoc facite in mei commemorationem) ab vsu diuinitus instituto gantz vnd gar remouirt vnnd excludirt: wider des HERRN befehl / Du solt nichts darzu / noch dauon thun / sonst wird Gott zu deiner plage thun. Deut. 4. 12. Prouerb. 30. Apoc. 22. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0603" n="601"/> gen / das es nichts denn ein schendliche Sophisterey ist / da er schliessen wil / die Anhalter gleuben / das der HErr Christus mit seinem Leib im Himmel sey nach dem ort / von dannen er wider komen wird / darümb sey er nicht im H. Abendmal / da er doch warhafftig ist / nach seinem vnfeilbaren allmechtigen krefftigen Wort vñ zusage. Gleich als würd eins durchs andere gehindert / vnd were nicht beydes war / wie die Kirchen von alters her recht saget: Localiter in coelo, Sacramentaliter in coena.</p> <p>So ist auch die schöne Regel Philippi (Nihil habet rationẽ Sacramenti extravsum diuinitus institutũ) welche alle Sacramentschwermerey zu bodem schlegt / darob auch D. Lutherus so hoch erfrewet ist worden / vnd D. Eceius Anno 41 im Colloquio zu Regenspurg kein wort darauff hat antworten können / in der Anhaltischen Apologia / pag. 443. mit Fürst Georgen zu Anhalt / Christmilder gedechtnis / eigenen worten bewiesen vnd erkleret. Ob nun wol der vnglaub die Göttliche Warheit nicht hindert noch auffhebt (denn es heist / Abusus non tollit rei substantiam: das ist / vmb der Person / oder vnglaubens willen / wird das Wort nicht falsch / dadurch es ein Sacramentvnd eingesetzt worden ist / wie die wort aus dem grossen Catechismo Lutheri / in der Concordiformul / pag. 295. a. citiret vnd angezogen sind) so folget dennoch nicht / das darümb die Regel de vsu diuinitus instituto (da Sacramenrum, vnd ratio Sacramenti, propriè loquendo, vnterschieden sein) nur allein de externa ceremonia vnd demnach de solo opere operato rede. Denn solches nicht ehe wird bestehen können / man hab denn zuuor nicht allein den Catechismum corrigirt / der da lehret / quòd haec verba (PRO VOBIS, welche freylich ad vsum coenae gehören) requirant omnino corda credentia: Sondern auch das praeceptum fidei iteratum (Hoc facite in mei commemorationem) ab vsu diuinitus instituto gantz vnd gar remouirt vnnd excludirt: wider des HERRN befehl / Du solt nichts darzu / noch dauon thun / sonst wird Gott zu deiner plage thun. Deut. 4. 12. Prouerb. 30. Apoc. 22.</p> </div> </body> </text> </TEI> [601/0603]
gen / das es nichts denn ein schendliche Sophisterey ist / da er schliessen wil / die Anhalter gleuben / das der HErr Christus mit seinem Leib im Himmel sey nach dem ort / von dannen er wider komen wird / darümb sey er nicht im H. Abendmal / da er doch warhafftig ist / nach seinem vnfeilbaren allmechtigen krefftigen Wort vñ zusage. Gleich als würd eins durchs andere gehindert / vnd were nicht beydes war / wie die Kirchen von alters her recht saget: Localiter in coelo, Sacramentaliter in coena.
So ist auch die schöne Regel Philippi (Nihil habet rationẽ Sacramenti extravsum diuinitus institutũ) welche alle Sacramentschwermerey zu bodem schlegt / darob auch D. Lutherus so hoch erfrewet ist worden / vnd D. Eceius Anno 41 im Colloquio zu Regenspurg kein wort darauff hat antworten können / in der Anhaltischen Apologia / pag. 443. mit Fürst Georgen zu Anhalt / Christmilder gedechtnis / eigenen worten bewiesen vnd erkleret. Ob nun wol der vnglaub die Göttliche Warheit nicht hindert noch auffhebt (denn es heist / Abusus non tollit rei substantiam: das ist / vmb der Person / oder vnglaubens willen / wird das Wort nicht falsch / dadurch es ein Sacramentvnd eingesetzt worden ist / wie die wort aus dem grossen Catechismo Lutheri / in der Concordiformul / pag. 295. a. citiret vnd angezogen sind) so folget dennoch nicht / das darümb die Regel de vsu diuinitus instituto (da Sacramenrum, vnd ratio Sacramenti, propriè loquendo, vnterschieden sein) nur allein de externa ceremonia vnd demnach de solo opere operato rede. Denn solches nicht ehe wird bestehen können / man hab denn zuuor nicht allein den Catechismum corrigirt / der da lehret / quòd haec verba (PRO VOBIS, welche freylich ad vsum coenae gehören) requirant omnino corda credentia: Sondern auch das praeceptum fidei iteratum (Hoc facite in mei commemorationem) ab vsu diuinitus instituto gantz vnd gar remouirt vnnd excludirt: wider des HERRN befehl / Du solt nichts darzu / noch dauon thun / sonst wird Gott zu deiner plage thun. Deut. 4. 12. Prouerb. 30. Apoc. 22.
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Zitationshilfe: | [N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586, S. 601. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_erklaerung_1586/603>, abgerufen am 16.02.2025. |