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[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586.

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fleust / vnd kein Recht / Gesetz / oder Noth / auch kein eigen gut / oder Nutze Gott dazu bewegen / viel weniger zwingen hat können / also ist gleichwol solcher gnediger freywilliger Abschiedt / Rath / vnnd Verordnung auff gewisse Endursachen gericht / daraus abzunemen / das solch hohe Ampt durch keinen andern Mitler / der entweder nur blosser Gott / oder ein blosse Creatur wer / hat bestellet werden können / sondern das zugleich die Göttliche vnd Menschliche Natur zum Mitlerampt nochwendig gehören. Denn solches haben erfordert die drey ewige Tugend / vnd vnwandelbare Eigenschafften in GOTT selbst: nemlich / Gottes ewige Gerechtigkeit / Warheit / vnd Barmhertzigkeit.

Auß betrachtung dieser dreyen Tugendten / oder vielmehrVrsachen warümb der Mitler Gott vnd Mensch hat sein sollen. wesentlichen Eigenschafften in Gott / fliessen sechs Vrsachen her (nemlich aus jeder zwo) derer drey auff die Göttliche / vnd drey auff die menschliche Natur gerichtet sind.

Denn dieweil Gottes ewiger will vnd beschlus war / dem armen menschlichen Geschlecht durch einen Mitler / der nicht allein für vns Bürge vnd selbst schuldig / sondern auch der Bezaler würde / zu helffen / so fodert die ewige vnwandelbare Gerechtigkeit Gottes einen solchen Bürgen vnnd Bezaler / der da warhafftiger Mensch wer / jedoch für sich ohne Schuld / auff das die Straff vnd der Zorn Gottes wider die Sünde / von derselbigen Natur durch Leiden vnd Sterben / getragen vnd gebüsset würde / durch welche die Vbertrettung geschehen / vnd die Sünde sampt dem Todt / als der Sünden sold / in die Welt eingeführet war. Denn welche Seele sündiget / der gebürt auch die Straff zu leiden. Jedoch weil die Sünd war begangen wider das Gebott Gottes / vnd demnach ein vnendliche Schuld vnd straff / propter laesam summam maiestatem, verdienet / so wer es / ob gleich ein Engel hett menschliche Natur angenommen / vnmüglich gewesen / den gerechten zorn Gottes auszustehen / vnd zugleich dem vnstrefflichen Richter sein gebürlich lob der Gerechtigkeit zuzueignen.

fleust / vnd kein Recht / Gesetz / oder Noth / auch kein eigen gut / oder Nutze Gott dazu bewegen / viel weniger zwingen hat können / also ist gleichwol solcher gnediger freywilliger Abschiedt / Rath / vnnd Verordnung auff gewisse Endursachen gericht / daraus abzunemen / das solch hohe Ampt durch keinen andern Mitler / der entweder nur blosser Gott / oder ein blosse Creatur wer / hat bestellet werden können / sondern das zugleich die Göttliche vnd Menschliche Natur zum Mitlerampt nochwendig gehören. Denn solches haben erfordert die drey ewige Tugend / vnd vnwandelbare Eigenschafften in GOTT selbst: nemlich / Gottes ewige Gerechtigkeit / Warheit / vnd Barmhertzigkeit.

Auß betrachtung dieser dreyen Tugendten / oder vielmehrVrsachen warümb der Mitler Gott vnd Mensch hat sein sollen. wesentlichen Eigenschafften in Gott / fliessen sechs Vrsachen her (nemlich aus jeder zwo) derer drey auff die Göttliche / vnd drey auff die menschliche Natur gerichtet sind.

Deñ dieweil Gottes ewiger will vnd beschlus war / dem armen menschlichen Geschlecht durch einen Mitler / der nicht allein für vns Bürge vnd selbst schuldig / sondern auch der Bezaler würde / zu helffen / so fodert die ewige vnwandelbare Gerechtigkeit Gottes einen solchen Bürgen vnnd Bezaler / der da warhafftiger Mensch wer / jedoch für sich ohne Schuld / auff das die Straff vnd der Zorn Gottes wider die Sünde / von derselbigen Natur durch Leiden vnd Sterben / getragen vnd gebüsset würde / durch welche die Vbertrettung geschehen / vnd die Sünde sampt dem Todt / als der Sünden sold / in die Welt eingeführet war. Denn welche Seele sündiget / der gebürt auch die Straff zu leiden. Jedoch weil die Sünd war begangen wider das Gebott Gottes / vnd demnach ein vnendliche Schuld vnd straff / propter laesam summam maiestatem, verdienet / so wer es / ob gleich ein Engel hett menschliche Natur angenommen / vnmüglich gewesen / den gerechten zorn Gottes auszustehen / vnd zugleich dem vnstrefflichen Richter sein gebürlich lob der Gerechtigkeit zuzueignen.

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[517/0519] fleust / vnd kein Recht / Gesetz / oder Noth / auch kein eigen gut / oder Nutze Gott dazu bewegen / viel weniger zwingen hat können / also ist gleichwol solcher gnediger freywilliger Abschiedt / Rath / vnnd Verordnung auff gewisse Endursachen gericht / daraus abzunemen / das solch hohe Ampt durch keinen andern Mitler / der entweder nur blosser Gott / oder ein blosse Creatur wer / hat bestellet werden können / sondern das zugleich die Göttliche vnd Menschliche Natur zum Mitlerampt nochwendig gehören. Denn solches haben erfordert die drey ewige Tugend / vnd vnwandelbare Eigenschafften in GOTT selbst: nemlich / Gottes ewige Gerechtigkeit / Warheit / vnd Barmhertzigkeit. Auß betrachtung dieser dreyen Tugendten / oder vielmehr wesentlichen Eigenschafften in Gott / fliessen sechs Vrsachen her (nemlich aus jeder zwo) derer drey auff die Göttliche / vnd drey auff die menschliche Natur gerichtet sind. Vrsachen warümb der Mitler Gott vnd Mensch hat sein sollen. Deñ dieweil Gottes ewiger will vnd beschlus war / dem armen menschlichen Geschlecht durch einen Mitler / der nicht allein für vns Bürge vnd selbst schuldig / sondern auch der Bezaler würde / zu helffen / so fodert die ewige vnwandelbare Gerechtigkeit Gottes einen solchen Bürgen vnnd Bezaler / der da warhafftiger Mensch wer / jedoch für sich ohne Schuld / auff das die Straff vnd der Zorn Gottes wider die Sünde / von derselbigen Natur durch Leiden vnd Sterben / getragen vnd gebüsset würde / durch welche die Vbertrettung geschehen / vnd die Sünde sampt dem Todt / als der Sünden sold / in die Welt eingeführet war. Denn welche Seele sündiget / der gebürt auch die Straff zu leiden. Jedoch weil die Sünd war begangen wider das Gebott Gottes / vnd demnach ein vnendliche Schuld vnd straff / propter laesam summam maiestatem, verdienet / so wer es / ob gleich ein Engel hett menschliche Natur angenommen / vnmüglich gewesen / den gerechten zorn Gottes auszustehen / vnd zugleich dem vnstrefflichen Richter sein gebürlich lob der Gerechtigkeit zuzueignen.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586, S. 517. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_erklaerung_1586/519>, abgerufen am 24.11.2024.