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[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586.

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Zum andern / erinnern wir auch alhie den Christlichen Leser nicht vnbillig / das in dem vnser gegenteil fast durchaus im gebrauch hat / vns / vnd andern (wiewol ohne grunde) schuld zu geben / vnd fürzuwerffen / das die testimonia Patrum zum vorteil per crimen falsi von jren Antagonisten sollen allegirt werden / sie an diesem Ort selbst (wie auch hiebeuor dergleichen auff sie erwiesen) ein öffentlich crimen falsi begehen. Sintemal sie dem Hugoni de sancto Victore diesen Spruch von jhrer erdichten Multubiquitet zuschreiben / welcher doch Hugoni Victorino, oder de sancto Victore genant / nie getrewmet hat.

Solchs zu erkleren / wolle der Christliche Leser vnbeschwert sein / die Collationem catholicae, & orthodoxae Christianorum fidei de persona Christi, & sacra eius coena, cum disputatione, Anno 80. VVitebergae habita, anzusehen.

Denn daselbst von den Autoribus pag. 359. vnd 360. augenscheinlich erwiesen / das Hugo Victorinus / welcher gelebt hat im Jar nach Christ geburt 1130. gar der Vbiquisten Lehr zu wider gewesen. Sintemal von diesem autore (wie es Erasmus dafur gehalten) das schöne buch de essentia Diuinitatis, welchs vnter die Schrifft Augustini gerechnet wird / beschrieben ist: Darinn vnter andern deutlich angezeigt / vnd geleret wird (in massen hiebeuor bey dem 21. argument die wort vnter den Sprüchen Augustini / wie sie lauten / angezogen sind) das nemlich ein Christ von hertzen gleuben / vnd mit dem Munde bekennen sol / das Christus beides sey / vmbschrieben / oder mit raum / vnd Ort vmbfangen / vnd vberal / das ist / vnumbschrieben / oder ausser / vnd vber allen raum / vnd Ort. Dieses zwar / nach der sub-

Zum andern / erinnern wir auch alhie den Christlichen Leser nicht vnbillig / das in dem vnser gegenteil fast durchaus im gebrauch hat / vns / vnd andern (wiewol ohne grunde) schuld zu geben / vnd fürzuwerffen / das die testimonia Patrum zum vorteil per crimen falsi von jren Antagonisten sollen allegirt werden / sie an diesem Ort selbst (wie auch hiebeuor dergleichen auff sie erwiesen) ein öffentlich crimen falsi begehen. Sintemal sie dem Hugoni de sancto Victore diesen Spruch von jhrer erdichten Multubiquitet zuschreiben / welcher doch Hugoni Victorino, oder de sancto Victore genant / nie getrewmet hat.

Solchs zu erkleren / wolle der Christliche Leser vnbeschwert sein / die Collationem catholicae, & orthodoxae Christianorum fidei de persona Christi, & sacra eius coena, cum disputatione, Anno 80. VVitebergae habita, anzusehen.

Denn daselbst von den Autoribus pag. 359. vnd 360. augenscheinlich erwiesen / das Hugo Victorinus / welcher gelebt hat im Jar nach Christ geburt 1130. gar der Vbiquisten Lehr zu wider gewesen. Sintemal von diesem autore (wie es Erasmus dafur gehalten) das schöne buch de essentia Diuinitatis, welchs vnter die Schrifft Augustini gerechnet wird / beschrieben ist: Darinn vnter andern deutlich angezeigt / vnd geleret wird (in massen hiebeuor bey dem 21. argument die wort vnter den Sprüchẽ Augustini / wie sie lauten / angezogen sind) das nemlich ein Christ von hertzen gleuben / vnd mit dem Munde bekennen sol / das Christus beides sey / vmbschrieben / oder mit raum / vnd Ort vmbfangen / vnd vberal / das ist / vnumbschrieben / oder ausser / vnd vber allen raum / vnd Ort. Dieses zwar / nach der sub-

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[499/0501] Zum andern / erinnern wir auch alhie den Christlichen Leser nicht vnbillig / das in dem vnser gegenteil fast durchaus im gebrauch hat / vns / vnd andern (wiewol ohne grunde) schuld zu geben / vnd fürzuwerffen / das die testimonia Patrum zum vorteil per crimen falsi von jren Antagonisten sollen allegirt werden / sie an diesem Ort selbst (wie auch hiebeuor dergleichen auff sie erwiesen) ein öffentlich crimen falsi begehen. Sintemal sie dem Hugoni de sancto Victore diesen Spruch von jhrer erdichten Multubiquitet zuschreiben / welcher doch Hugoni Victorino, oder de sancto Victore genant / nie getrewmet hat. Solchs zu erkleren / wolle der Christliche Leser vnbeschwert sein / die Collationem catholicae, & orthodoxae Christianorum fidei de persona Christi, & sacra eius coena, cum disputatione, Anno 80. VVitebergae habita, anzusehen. Denn daselbst von den Autoribus pag. 359. vnd 360. augenscheinlich erwiesen / das Hugo Victorinus / welcher gelebt hat im Jar nach Christ geburt 1130. gar der Vbiquisten Lehr zu wider gewesen. Sintemal von diesem autore (wie es Erasmus dafur gehalten) das schöne buch de essentia Diuinitatis, welchs vnter die Schrifft Augustini gerechnet wird / beschrieben ist: Darinn vnter andern deutlich angezeigt / vnd geleret wird (in massen hiebeuor bey dem 21. argument die wort vnter den Sprüchẽ Augustini / wie sie lauten / angezogen sind) das nemlich ein Christ von hertzen gleuben / vnd mit dem Munde bekennen sol / das Christus beides sey / vmbschrieben / oder mit raum / vnd Ort vmbfangen / vnd vberal / das ist / vnumbschrieben / oder ausser / vnd vber allen raum / vnd Ort. Dieses zwar / nach der sub-

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Zitationshilfe: [N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586, S. 499. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_erklaerung_1586/501>, abgerufen am 22.11.2024.