billig dasselbige edle Buch den zufelligen vnerklerten puncten in den streitschrifften vorgezogen / vnd bleiben nichts desto weniger die wort der stifftung des heiligen Nachtmals noch fest stehen. Sonderlich dieweil Lutherus / als ein auffrichtiger Lehrer selbst bekennet / das er den Sachen ex feruore contentionis etwa zuuiel gethan. Welchs jm denn zu bekennen keine schand / sondern viel mehr ein Ehr ist / in welchem vnser gegenteil billig seinem exempel folgen solte.
Denn also lauten sein eigene wort / die bey vns mehr gelten / weder aller vnser Widersacher Lesterungen: Quae sic ardens cogito, prae nimia sapientia stulta sunt, etiam me ipso iudice, post refrigeratum calorem inuentionis. Qualia sunt multa, quae in principio causae meae feruens scripsi.
Das ist / Was ich so hitzig gedenck / das ist vor vbriger Weisheit nichts denn thorheit / wie ich denn solches selbs bekennen mus / nach dem meine hitzige gedancken gekület werden. Vnd ist dessen viel / so ich anfangs in meiner Sach hitzig geschrieben. Bißher Lutherus / in der Vorrede vber etliche lateinische Predigt / Anno 37. in druck ausgangen. Tom. Ien. 3. lat. fol. 523.
Solten sich derwegen die Herrn Verfasser der Erfurdischen Apologien billig schemen / wenn sie nicht alle Fol. Apol. Erf. 101. b.schame abgelegt / das sie so scurriren / vnd mit groben / ehrlosen (wie sie reden) criminibus falsi vmb sich werffen. Aber wir schicken jnen jr vnhöffliche schertz / ja wol vnchristliche spottworte von so hohen Sachen wider zu hauss / da sie / nach der Juristen sprichwort / sagen: Esset vnum magnum verbum, si verum esset.
billig dasselbige edle Buch den zufelligen vnerklerten puncten in den streitschrifften vorgezogen / vnd bleiben nichts desto weniger die wort der stifftung des heiligen Nachtmals noch fest stehen. Sonderlich dieweil Lutherus / als ein auffrichtiger Lehrer selbst bekennet / das er den Sachen ex feruore contentionis etwa zuuiel gethan. Welchs jm denn zu bekennen keine schand / sondern viel mehr ein Ehr ist / in welchem vnser gegenteil billig seinem exempel folgen solte.
Denn also lauten sein eigene wort / die bey vns mehr gelten / weder aller vnser Widersacher Lesterungen: Quae sic ardens cogito, prae nimia sapientia stulta sunt, etiam me ipso iudice, post refrigeratum calorem inuentionis. Qualia sunt multa, quae in principio causae meae feruens scripsi.
Das ist / Was ich so hitzig gedenck / das ist vor vbriger Weisheit nichts denn thorheit / wie ich denn solches selbs bekennen mus / nach dem meine hitzige gedancken gekület werden. Vnd ist dessen viel / so ich anfangs in meiner Sach hitzig geschrieben. Bißher Lutherus / in der Vorrede vber etliche lateinische Predigt / Anno 37. in druck ausgangen. Tom. Ien. 3. lat. fol. 523.
Solten sich derwegen die Herrn Verfasser der Erfurdischen Apologien billig schemen / wenn sie nicht alle Fol. Apol. Erf. 101. b.schame abgelegt / das sie so scurriren / vnd mit groben / ehrlosen (wie sie reden) criminibus falsi vmb sich werffen. Aber wir schicken jnen jr vnhöffliche schertz / ja wol vnchristliche spottworte von so hohen Sachen wider zu hauss / da sie / nach der Juristen sprichwort / sagen: Esset vnum magnum verbum, si verum esset.
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0396"n="394"/>
billig dasselbige edle Buch den zufelligen vnerklerten puncten in den streitschrifften vorgezogen / vnd bleiben nichts desto weniger die wort der stifftung des heiligen Nachtmals noch fest stehen. Sonderlich dieweil Lutherus / als ein auffrichtiger Lehrer selbst bekennet / das er den Sachen ex feruore contentionis etwa zuuiel gethan. Welchs jm denn zu bekennen keine schand / sondern viel mehr ein Ehr ist / in welchem vnser gegenteil billig seinem exempel folgen solte.</p><p>Denn also lauten sein eigene wort / die bey vns mehr gelten / weder aller vnser Widersacher Lesterungen: Quae sic ardens cogito, prae nimia sapientia stulta sunt, etiam me ipso iudice, post refrigeratum calorem inuentionis. Qualia sunt multa, quae in principio causae meae feruens scripsi.</p><p>Das ist / Was ich so hitzig gedenck / das ist vor vbriger Weisheit nichts denn thorheit / wie ich denn solches selbs bekennen mus / nach dem meine hitzige gedancken gekület werden. Vnd ist dessen viel / so ich anfangs in meiner Sach hitzig geschrieben. Bißher Lutherus / in der Vorrede vber etliche lateinische Predigt / Anno 37. in druck ausgangen. Tom. Ien. <hirendition="#i">3</hi>. lat. fol. <hirendition="#i">523</hi>.</p><p>Solten sich derwegen die Herrn Verfasser der Erfurdischen Apologien billig schemen / wenn sie nicht alle <noteplace="left">Fol. Apol. Erf. <hirendition="#i">101</hi>. b.</note>schame abgelegt / das sie so scurriren / vnd mit groben / ehrlosen (wie sie reden) criminibus falsi vmb sich werffen. Aber wir schicken jnen jr vnhöffliche schertz / ja wol vnchristliche spottworte von so hohen Sachen wider zu hauss / da sie / nach der Juristen sprichwort / sagen: Esset vnum magnum verbum, si verum esset.</p></div></body></text></TEI>
[394/0396]
billig dasselbige edle Buch den zufelligen vnerklerten puncten in den streitschrifften vorgezogen / vnd bleiben nichts desto weniger die wort der stifftung des heiligen Nachtmals noch fest stehen. Sonderlich dieweil Lutherus / als ein auffrichtiger Lehrer selbst bekennet / das er den Sachen ex feruore contentionis etwa zuuiel gethan. Welchs jm denn zu bekennen keine schand / sondern viel mehr ein Ehr ist / in welchem vnser gegenteil billig seinem exempel folgen solte.
Denn also lauten sein eigene wort / die bey vns mehr gelten / weder aller vnser Widersacher Lesterungen: Quae sic ardens cogito, prae nimia sapientia stulta sunt, etiam me ipso iudice, post refrigeratum calorem inuentionis. Qualia sunt multa, quae in principio causae meae feruens scripsi.
Das ist / Was ich so hitzig gedenck / das ist vor vbriger Weisheit nichts denn thorheit / wie ich denn solches selbs bekennen mus / nach dem meine hitzige gedancken gekület werden. Vnd ist dessen viel / so ich anfangs in meiner Sach hitzig geschrieben. Bißher Lutherus / in der Vorrede vber etliche lateinische Predigt / Anno 37. in druck ausgangen. Tom. Ien. 3. lat. fol. 523.
Solten sich derwegen die Herrn Verfasser der Erfurdischen Apologien billig schemen / wenn sie nicht alle schame abgelegt / das sie so scurriren / vnd mit groben / ehrlosen (wie sie reden) criminibus falsi vmb sich werffen. Aber wir schicken jnen jr vnhöffliche schertz / ja wol vnchristliche spottworte von so hohen Sachen wider zu hauss / da sie / nach der Juristen sprichwort / sagen: Esset vnum magnum verbum, si verum esset.
Fol. Apol. Erf. 101. b.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586, S. 394. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_erklaerung_1586/396>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.