gründet wird / lassen wir allen verstendigen Christen zu vrtheilen befohlen sein.
Denn dieweil vnser gegenteil vff angezogene jhre eigene wort aus der Concordiformul gar nichts in der Erfurdischen Apologien zu antworten gewist / so lassen wirs auch hiebey beruhen / vnd nemen jr stillschweigen nicht vnbillig für bekant an. Wie denn hieraus offenbar / das die Concordiformul mit der Apologia nicht aller ding gleichstimmet: nach dem alten Sprichwort; Non concordat Psalterium cum cithara.
Endlich / vnd zum siebenden / das decretum Concilij Toletani betreffende / haben wir die rechte erklerung / vnd meinung dauon in vnser Defensione tertij, & quarti argumenti Anhaldini wider D. Joannem Matthaeum gnugsam dargethan. Achtens derwegen alhie one noth / nach der lenge zu widerholen. Nur allein das wir den Christlichen Leser zum freundlichsten erinnert haben wollen / vff der Herrn Verfasser falsche gloss / oder vielmehr calumnias fleissig acht zu geben. Denn es heisst: Non dicas falsum testimomum aduersus proximum tuum.
Das decretum Concilij Toletani lautet also: Cum tota cooperata sit Trinitas formationem suscepti hominis, quoniam infeparabilia sunt opera Trinitatis: solus tamen Filius suscepit humanitatem in singularitate personae, non in Vnitate diuinae naturae: Id est, in eo, quod proprium est Filij, non quod commune est Trinitati.
Mit nichten aber wird hiedurch von vns (wie vnser Fol. Apol. Erf. 83. b.gegenteil felschlich / vnd wider jhr eigen Gewissen / alhie beschwerlich vns beschuldigen) verneinet / das die gantze göttliche Natur in der person des Sons die menschliche Natur an sich genomen habe.
gründet wird / lassen wir allen verstendigen Christen zu vrtheilen befohlen sein.
Denn dieweil vnser gegenteil vff angezogene jhre eigene wort aus der Concordiformul gar nichts in der Erfurdischen Apologien zu antworten gewist / so lassen wirs auch hiebey beruhen / vnd nemen jr stillschweigen nicht vnbillig für bekant an. Wie denn hieraus offenbar / das die Concordiformul mit der Apologia nicht aller ding gleichstimmet: nach dem alten Sprichwort; Non concordat Psalterium cum cithara.
Endlich / vnd zum siebenden / das decretum Concilij Toletani betreffende / haben wir die rechte erklerung / vnd meinung dauon in vnser Defensione tertij, & quarti argumenti Anhaldini wider D. Joannem Matthaeum gnugsam dargethan. Achtens derwegen alhie one noth / nach der lenge zu widerholen. Nur allein das wir den Christlichen Leser zum freundlichsten erinnert haben wollen / vff der Herrn Verfasser falsche gloss / oder vielmehr calumnias fleissig acht zu geben. Denn es heisst: Non dicas falsum testimomum aduersus proximum tuum.
Das decretum Concilij Toletani lautet also: Cum tota cooperata sit Trinitas formationem suscepti hominis, quoniam infeparabilia sunt opera Trinitatis: solus tamen Filius suscepit humanitatem in singularitate personae, non in Vnitate diuinae naturae: Id est, in eo, quod proprium est Filij, non quod commune est Trinitati.
Mit nichten aber wird hiedurch von vns (wie vnser Fol. Apol. Erf. 83. b.gegenteil felschlich / vnd wider jhr eigen Gewissen / alhie beschwerlich vns beschuldigen) verneinet / das die gantze göttliche Natur in der person des Sons die menschliche Natur an sich genomen habe.
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gründet wird / lassen wir allen verstendigen Christen zu vrtheilen befohlen sein.</p><p>Denn dieweil vnser gegenteil vff angezogene jhre eigene wort aus der Concordiformul gar nichts in der Erfurdischen Apologien zu antworten gewist / so lassen wirs auch hiebey beruhen / vnd nemen jr stillschweigen nicht vnbillig für bekant an. Wie denn hieraus offenbar / das die Concordiformul mit der Apologia nicht aller ding gleichstimmet: nach dem alten Sprichwort; Non concordat Psalterium cum cithara.</p><p>Endlich / vnd zum siebenden / das decretum Concilij Toletani betreffende / haben wir die rechte erklerung / vnd meinung dauon in vnser Defensione tertij, & quarti argumenti Anhaldini wider D. Joannem Matthaeum gnugsam dargethan. Achtens derwegen alhie one noth / nach der lenge zu widerholen. Nur allein das wir den Christlichen Leser zum freundlichsten erinnert haben wollen / vff der Herrn Verfasser falsche gloss / oder vielmehr calumnias fleissig acht zu geben. Denn es heisst: Non dicas falsum testimomum aduersus proximum tuum.</p><p>Das decretum Concilij Toletani lautet also: Cum tota cooperata sit Trinitas formationem suscepti hominis, quoniam infeparabilia sunt opera Trinitatis: solus tamen Filius suscepit humanitatem in singularitate personae, non in Vnitate diuinae naturae: Id est, in eo, quod proprium est Filij, non quod commune est Trinitati.</p><p>Mit nichten aber wird hiedurch von vns (wie vnser <noteplace="left">Fol. Apol. Erf. <hirendition="#i">83.</hi> b.</note>gegenteil felschlich / vnd wider jhr eigen Gewissen / alhie beschwerlich vns beschuldigen) verneinet / das die gantze göttliche Natur in der person des Sons die menschliche Natur an sich genomen habe.</p></div></body></text></TEI>
[208/0210]
gründet wird / lassen wir allen verstendigen Christen zu vrtheilen befohlen sein.
Denn dieweil vnser gegenteil vff angezogene jhre eigene wort aus der Concordiformul gar nichts in der Erfurdischen Apologien zu antworten gewist / so lassen wirs auch hiebey beruhen / vnd nemen jr stillschweigen nicht vnbillig für bekant an. Wie denn hieraus offenbar / das die Concordiformul mit der Apologia nicht aller ding gleichstimmet: nach dem alten Sprichwort; Non concordat Psalterium cum cithara.
Endlich / vnd zum siebenden / das decretum Concilij Toletani betreffende / haben wir die rechte erklerung / vnd meinung dauon in vnser Defensione tertij, & quarti argumenti Anhaldini wider D. Joannem Matthaeum gnugsam dargethan. Achtens derwegen alhie one noth / nach der lenge zu widerholen. Nur allein das wir den Christlichen Leser zum freundlichsten erinnert haben wollen / vff der Herrn Verfasser falsche gloss / oder vielmehr calumnias fleissig acht zu geben. Denn es heisst: Non dicas falsum testimomum aduersus proximum tuum.
Das decretum Concilij Toletani lautet also: Cum tota cooperata sit Trinitas formationem suscepti hominis, quoniam infeparabilia sunt opera Trinitatis: solus tamen Filius suscepit humanitatem in singularitate personae, non in Vnitate diuinae naturae: Id est, in eo, quod proprium est Filij, non quod commune est Trinitati.
Mit nichten aber wird hiedurch von vns (wie vnser gegenteil felschlich / vnd wider jhr eigen Gewissen / alhie beschwerlich vns beschuldigen) verneinet / das die gantze göttliche Natur in der person des Sons die menschliche Natur an sich genomen habe.
Fol. Apol. Erf. 83. b.
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[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586, S. 208. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_erklaerung_1586/210>, abgerufen am 16.02.2025.
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