[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586.ment bestehet / so nemen wir die erklerung vnsers gegenteils für bekant / vnd zu freundlichem dancke an. Bitten auch / sie wollen dabey verharren / so wird mit der zeit / durch Gottes hülff / wol in der Kirchen / darinn der vbiquistische Sawerteig nicht vermag die lenge zu bestehen / wider können bestendiger Friede angerichtet werden. Denn sie vns alhie endlich (Gott lob) beyfallen / vnd (wiewol vieleicht wider jhren willen) recht geben müssen: Fol. Apol. Erf. 82. b.das nemlich die specifica differentia der persönlichen vereinigung (wie jre wort lauten) nicht in conmunicatione potestatis bestehe / sondern in ipsa vnione, seu concursu duarum in Christo naturarum in vnam hypostasin. Vnd das die mitteilung der almechtigen Krafft nicht die vereinigung selbst / sondern ein consequens, oder folge derselben sey. Bisher jre eigene wort. Hiemit sagen wir austrücklich / das vnsere gantze Lehr von jhnen selbst / wider das Concordibuch bekrefftiget sey. Denn so starck ist die Warheit (wie Theodoretus fein redet) das jhr auch die Widersacher manchmal / wider jren danck / willen / vnd vorsatz beyfal / vnd zeugnis geben müssen. So nu die Herrn Verfasser / wie bestendigen auffrichtigen Lerern wol anstehet / auff dieser bekentnis der Warheit beruhen wollen / so ist kein zweiffel / jhr vermeint Coneordibuch wird schon hiemit cassirt / vnd demnach bestendiger Friede bey allen rechtgleubigen angerichtet / vnd confirmirt sein. Sie thun aber in dem zuuiel / vnd vergessen jhrer andern geselschafft / das sie vnsere nottürfftige / wolgemeinde / vnumbgengliche erinnerung für ein calumnien ausruffen / ment bestehet / so nemen wir die erklerung vnsers gegenteils für bekant / vnd zu freundlichem dancke an. Bitten auch / sie wollen dabey verharren / so wird mit der zeit / durch Gottes hülff / wol in der Kirchen / darinn der vbiquistische Sawerteig nicht vermag die lenge zu bestehen / wider können bestendiger Friede angerichtet werden. Denn sie vns alhie endlich (Gott lob) beyfallen / vnd (wiewol vieleicht wider jhren willen) recht geben müssen: Fol. Apol. Erf. 82. b.das nemlich die specifica differentia der persönlichen vereinigung (wie jre wort lauten) nicht in cõmunicatione potestatis bestehe / sondern in ipsa vnione, seu concursu duarum in Christo naturarum in vnam hypostasin. Vnd das die mitteilung der almechtigen Krafft nicht die vereinigung selbst / sondern ein consequens, oder folge derselben sey. Bisher jre eigene wort. Hiemit sagen wir austrücklich / das vnsere gantze Lehr von jhnen selbst / wider das Concordibuch bekrefftiget sey. Denn so starck ist die Warheit (wie Theodoretus fein redet) das jhr auch die Widersacher manchmal / wider jren danck / willen / vnd vorsatz beyfal / vnd zeugnis geben müssen. So nu die Herrn Verfasser / wie bestendigen auffrichtigen Lerern wol anstehet / auff dieser bekentnis der Warheit beruhen wollen / so ist kein zweiffel / jhr vermeint Coneordibuch wird schon hiemit cassirt / vnd demnach bestendiger Friede bey allen rechtgleubigen angerichtet / vnd confirmirt sein. Sie thun aber in dem zuuiel / vnd vergessen jhrer andern geselschafft / das sie vnsere nottürfftige / wolgemeinde / vnumbgengliche erinnerung für ein calumnien ausruffen / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0202" n="200"/> ment bestehet / so nemen wir die erklerung vnsers gegenteils für bekant / vnd zu freundlichem dancke an. 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ment bestehet / so nemen wir die erklerung vnsers gegenteils für bekant / vnd zu freundlichem dancke an. Bitten auch / sie wollen dabey verharren / so wird mit der zeit / durch Gottes hülff / wol in der Kirchen / darinn der vbiquistische Sawerteig nicht vermag die lenge zu bestehen / wider können bestendiger Friede angerichtet werden.
Denn sie vns alhie endlich (Gott lob) beyfallen / vnd (wiewol vieleicht wider jhren willen) recht geben müssen: das nemlich die specifica differentia der persönlichen vereinigung (wie jre wort lauten) nicht in cõmunicatione potestatis bestehe / sondern in ipsa vnione, seu concursu duarum in Christo naturarum in vnam hypostasin. Vnd das die mitteilung der almechtigen Krafft nicht die vereinigung selbst / sondern ein consequens, oder folge derselben sey. Bisher jre eigene wort.
Fol. Apol. Erf. 82. b. Hiemit sagen wir austrücklich / das vnsere gantze Lehr von jhnen selbst / wider das Concordibuch bekrefftiget sey. Denn so starck ist die Warheit (wie Theodoretus fein redet) das jhr auch die Widersacher manchmal / wider jren danck / willen / vnd vorsatz beyfal / vnd zeugnis geben müssen.
So nu die Herrn Verfasser / wie bestendigen auffrichtigen Lerern wol anstehet / auff dieser bekentnis der Warheit beruhen wollen / so ist kein zweiffel / jhr vermeint Coneordibuch wird schon hiemit cassirt / vnd demnach bestendiger Friede bey allen rechtgleubigen angerichtet / vnd confirmirt sein.
Sie thun aber in dem zuuiel / vnd vergessen jhrer andern geselschafft / das sie vnsere nottürfftige / wolgemeinde / vnumbgengliche erinnerung für ein calumnien ausruffen /
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Zitationshilfe: | [N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586, S. 200. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_erklaerung_1586/202>, abgerufen am 16.02.2025. |