[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586.Hierauff antworten wir ördentlich / vnd kürtzlich / wie man in Schulen zu antworten pflegt. Erstlich ists ein fallacia secundum plures interrogationes. Denn von einem andern ist die frage / von einem andern thun sie jre erklerung. Ob wir jnen nu gleich concediren: idioma fieri, sey etwas anders / denn idioma communicari: dauon kein streite ist. So kan doch hieraus nicht bewiesen / noch geschlossen werden: quod vnius naturae proprium diuersae speciei naturis realiter communicatum, maneat nihilominus vnius naturae proprium, etiam quando alij naturae realiter communicatur. Denn vnmüglich ists / das eines dings eigenschafft einem andern / so nicht einerley wesen ist / wirckentlich mitgeteilt werde (es geschehe gleich wesentlich / oder nicht wesentlich) vnd doch des vörigen proprietas, oder eigenschafft / mit warheit bleibe. Es were denn / das eigen / vnd gemein sein / nicht mehr vnterschieden / vnd demnach ja / vnd nein / das ist / gantz widerwertige reden von einem ding zugleich war sein könten. Zum andern / geben sie der Regel / propria non egrediuntur sua subiecta, so wol in der Concordiformul / fol. 308. als an diesem ort in der Apologia / fol. 80. gantz / vnd gar einen vnrechten verstand / gleich als geschehe derselbigen gnug / wenn sie fürgeben / sie verstehen die mitteilung von keiner wesentlichen ausgiessung in die angenomene Menschliche natur / das sie solche eigenschafften an / vnd für sich selbst / abgesondert von der Gottheit des Sons habe / etc. Denn dis abermal widerwertig geredet ist / gleich als könte die angenomene menschliche natur auch von der Hierauff antworten wir ördentlich / vnd kürtzlich / wie man in Schulen zu antworten pflegt. Erstlich ists ein fallacia secundum plures interrogationes. Denn von einem andern ist die frage / von einem andern thun sie jre erklerung. Ob wir jnen nu gleich concediren: idioma fieri, sey etwas anders / denn idioma communicari: dauon kein streite ist. So kan doch hieraus nicht bewiesen / noch geschlossen werden: quòd vnius naturae proprium diuersae speciei naturis realiter communicatum, maneat nihilominus vnius naturae proprium, etiam quando alij naturae realiter communicatur. Denn vnmüglich ists / das eines dings eigenschafft einem andern / so nicht einerley wesen ist / wirckentlich mitgeteilt werde (es geschehe gleich wesentlich / oder nicht wesentlich) vñ doch des vörigen proprietas, oder eigenschafft / mit warheit bleibe. Es were denn / das eigen / vnd gemein sein / nicht mehr vnterschieden / vnd demnach ja / vnd nein / das ist / gantz widerwertige reden von einem ding zugleich war sein könten. Zum andern / geben sie der Regel / propria non egrediuntur sua subiecta, so wol in der Concordiformul / fol. 308. als an diesem ort in der Apologia / fol. 80. gantz / vnd gar einen vnrechten verstand / gleich als geschehe derselbigen gnug / wenn sie fürgeben / sie verstehen die mitteilung von keiner wesentlichẽ ausgiessung in die angenomene Menschliche natur / das sie solche eigenschafften an / vnd für sich selbst / abgesondert von der Gottheit des Sons habe / etc. Denn dis abermal widerwertig geredet ist / gleich als könte die angenomene menschliche natur auch von der <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0162" n="160"/> <p>Hierauff antworten wir ördentlich / vnd kürtzlich / wie man in Schulen zu antworten pflegt.</p> <p>Erstlich ists ein fallacia secundum plures interrogationes. Denn von einem andern ist die frage / von einem andern thun sie jre erklerung.</p> <p>Ob wir jnen nu gleich concediren: idioma fieri, sey etwas anders / denn idioma communicari: dauon kein streite ist. 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Hierauff antworten wir ördentlich / vnd kürtzlich / wie man in Schulen zu antworten pflegt.
Erstlich ists ein fallacia secundum plures interrogationes. Denn von einem andern ist die frage / von einem andern thun sie jre erklerung.
Ob wir jnen nu gleich concediren: idioma fieri, sey etwas anders / denn idioma communicari: dauon kein streite ist. So kan doch hieraus nicht bewiesen / noch geschlossen werden: quòd vnius naturae proprium diuersae speciei naturis realiter communicatum, maneat nihilominus vnius naturae proprium, etiam quando alij naturae realiter communicatur.
Denn vnmüglich ists / das eines dings eigenschafft einem andern / so nicht einerley wesen ist / wirckentlich mitgeteilt werde (es geschehe gleich wesentlich / oder nicht wesentlich) vñ doch des vörigen proprietas, oder eigenschafft / mit warheit bleibe.
Es were denn / das eigen / vnd gemein sein / nicht mehr vnterschieden / vnd demnach ja / vnd nein / das ist / gantz widerwertige reden von einem ding zugleich war sein könten.
Zum andern / geben sie der Regel / propria non egrediuntur sua subiecta, so wol in der Concordiformul / fol. 308. als an diesem ort in der Apologia / fol. 80. gantz / vnd gar einen vnrechten verstand / gleich als geschehe derselbigen gnug / wenn sie fürgeben / sie verstehen die mitteilung von keiner wesentlichẽ ausgiessung in die angenomene Menschliche natur / das sie solche eigenschafften an / vnd für sich selbst / abgesondert von der Gottheit des Sons habe / etc.
Denn dis abermal widerwertig geredet ist / gleich als könte die angenomene menschliche natur auch von der
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Zitationshilfe: | [N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586, S. 160. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_erklaerung_1586/162>, abgerufen am 20.07.2024. |