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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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seinen Jüngern bescheidet / Also / daß er dieselbige allen Gleubigen reichen / zueignen / vergewissen / vnd versiegeln wil / damit daß er vns in seinem Abendmal zuessen gibt / mit dem eusserlichen Brod / denselbigen seinen Leib / der für vns gegeben ist / vnd mit dem eusserlichen Wein zu trincken / eben dasselbige sein Blut / das für vns zur Vergebung der Sünden / am Creutz vergossen ist. Vnd weil wir also in des HErrn Abendmal haben / die grosse / herrliche / reiche / Himlische Schätze vnd Güter / sol dasselbige in der Christlichen Kirchen mit höchster Reuerentz gehalten vnd gebrauchet werden / Also / vnd keines weges anders / denn wie es der Sohn Gottes in seinem Testamente verordnet vnd befohlen hat. Denn endert man doch eines Menschen Testament nicht / wenns bestetiget ist / Galat. 3. Sondern man helt den für einen Sacrilegum, wer etwas dauon oder darzu thut / Viel mehr sol solches in aller Furcht GOttes gehalten werden / mit dem Testamente des Sohns GOttes / darinn er vns die Güter vnserer Seligkeit bescheiden hat. Derhalben sol hinfüro in diesen Kirchen das Abendmal des HErrn gereichet vnd gebrauchet werden / Also / wie es der HErr CHristus in seinem Testamente verordnet vnd befohlen hat / Nemlich / vnter beyder gestalt / daß mit dem Brodte gereichet vnd empfangen werde der Leib Christi / Vnd mit dem Wein / das Blut Christi: Vnd sol in keinem wege gestattet werden / daß es anders / Nemlich / vnter einer gestalt alleine / gereichet vnd gebraucht werde / weil solchs dem außgedruckten Befehl des Testaments Christi zuwieder vnd entgegen ist / Sondern / daß die Kirche wissen möge / was jhr da gereichet vnd gegeben werde / sollen die Wort der Einsetzung in bekanter Sprach / mit außdrücklicher lauter klarer Stimm gesprochen werden / vnterschiedlich vbers Brod / vnd darnach vber den Wein / Vnd sollen die Leute aus Gottes Worte berichtet werden / welch ein grewlicher Kirchenraub / vnd Gottes dieberey es sey / daß der Bapst den Leyen beraubet vnd verboten hat / den Kelch des HErrn / welchen der HErr Christus in seinem Testamente zu reichen / vnd gebrauchen nicht allein vergünstiget / sondern befohlen hat / allen Menschen / die seinen Nahmen anruffen / 1. Corinth. 1. vnd 11. Wie auch solchs in der ersten alten Christlichen Kirchen / bey vnd nach der Apostel zeiten / durchaus / allenthalben gehalten ist worden. Vnd sol den Leuten geweiset werden / was der Teuffel mit der Kelchdieberey gesucht habe / Nemlich / daß er den Leuten rauben möchte den schönen Trost / welcher mit außdrücklichen Worten in dem andern Theil des Abendmals gesetzt wird: Dieser Kelch ist das Newe Testament in meinem Blute / welches für euch vergossen wird / zur Vergebung der

seinen Jüngern bescheidet / Also / daß er dieselbige allen Gleubigen reichen / zueignen / vergewissen / vnd versiegeln wil / damit daß er vns in seinem Abendmal zuessen gibt / mit dem eusserlichen Brod / denselbigen seinen Leib / der für vns gegeben ist / vnd mit dem eusserlichen Wein zu trincken / eben dasselbige sein Blut / das für vns zur Vergebung der Sünden / am Creutz vergossen ist. Vnd weil wir also in des HErrn Abendmal haben / die grosse / herrliche / reiche / Himlische Schätze vnd Güter / sol dasselbige in der Christlichen Kirchen mit höchster Reuerentz gehalten vnd gebrauchet werden / Also / vnd keines weges anders / denn wie es der Sohn Gottes in seinem Testamente verordnet vnd befohlen hat. Denn endert man doch eines Menschen Testament nicht / wenns bestetiget ist / Galat. 3. Sondern man helt den für einen Sacrilegum, wer etwas dauon oder darzu thut / Viel mehr sol solches in aller Furcht GOttes gehalten werden / mit dem Testamente des Sohns GOttes / darinn er vns die Güter vnserer Seligkeit bescheiden hat. Derhalben sol hinfüro in diesen Kirchen das Abendmal des HErrn gereichet vnd gebrauchet werden / Also / wie es der HErr CHristus in seinem Testamente verordnet vnd befohlen hat / Nemlich / vnter beyder gestalt / daß mit dem Brodte gereichet vnd empfangen werde der Leib Christi / Vnd mit dem Wein / das Blut Christi: Vnd sol in keinem wege gestattet werden / daß es anders / Nemlich / vnter einer gestalt alleine / gereichet vnd gebraucht werde / weil solchs dem außgedruckten Befehl des Testaments Christi zuwieder vnd entgegen ist / Sondern / daß die Kirche wissen möge / was jhr da gereichet vnd gegeben werde / sollen die Wort der Einsetzung in bekanter Sprach / mit außdrücklicher lauter klarer Stim̃ gesprochen werden / vnterschiedlich vbers Brod / vnd darnach vber den Wein / Vnd sollen die Leute aus Gottes Worte berichtet werden / welch ein grewlicher Kirchenraub / vnd Gottes dieberey es sey / daß der Bapst den Leyen beraubet vnd verboten hat / den Kelch des HErrn / welchen der HErr Christus in seinem Testamente zu reichen / vnd gebrauchen nicht allein vergünstiget / sondern befohlen hat / allen Menschen / die seinen Nahmen anruffen / 1. Corinth. 1. vnd 11. Wie auch solchs in der ersten alten Christlichen Kirchen / bey vnd nach der Apostel zeiten / durchaus / allenthalben gehalten ist worden. Vnd sol den Leuten geweiset werden / was der Teuffel mit der Kelchdieberey gesucht habe / Nemlich / daß er den Leuten rauben möchte den schönen Trost / welcher mit außdrücklichen Worten in dem andern Theil des Abendmals gesetzt wird: Dieser Kelch ist das Newe Testament in meinem Blute / welches für euch vergossen wird / zur Vergebung der

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/86>, abgerufen am 24.11.2024.