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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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ten sollen / sondern die Leute mit bescheidenheit vnterrichten / daß der Tauffe rechtes gantzes wesen stehe allein darinnen / daß man nach dem Befehl Christi in der Action der der heiligen Tauffe mit Wasser im Nahmen des Vaters / des Sohns / vnd des heiligen Geistes teuffe / Was darüber geschicht / gebetet / oder gesprochen wird / das gehöre nicht zu dem eigentlichen Wesen der Tauffe / Sondern die Tauffe ist vnd bleibet gantz vnd volkommen / auch ohn dieselben. Es sol aber gleichwol darumb das jenige / so in vnsern Kirchen gewönlich bey der Tauffe gehandelt / gebetet / vnd geredt wird / weder verworffen noch verdampt werden / damit der arme gemeine Man durch vngleicheit der Ceremonien nicht geergert werde / Denn es gibt feine kurtze einfeltige erklerung / vnd nütze erinnerung / dadurch die gantze Lehre der heiligen Tauffe vnd derselben heilsamer Brauch den einfeltigen deutlich vnd klar kan für vnd eingebildet werden.

Vnd weil die heilige Tauffe gar ein ernstliche verhandlung ist / Gottes des Vaters / des Sohns / vnd des heiligen Geistes / auff daß das Kind / so in Sünden geboren / vnd von Natur ein Kind des zorns ist / das vmb der Sünde willen ausser dem Reich Gottes / vnter dem schrecklichen Vrteil der verdamnis / vnd vnter der Gewalt des Teuffels erlöset / vnd ins Reich Gottes versetzt werden möge / Vnd aber der Teuffel der starcke gewapnete ist / der seinen Pallast fest bewahret / daß jhm dasselbige / so er besitzt / durch keiner Creaturen Macht vnd Gewalt kan genommen werden / es thue es denn allein Gott der Vater vmb seines Sohns willen / durch den heiligen Geist / welches denn warhafftig vnd durch Göttliche Allmacht geschicht in der heiligen Tauffe. Derwegen auff daß die jenigen / so vmb die Tauffe herumb stehen vnd dabey seyn / solches ernsten handels erinnert / vnd zu Gottseliger betrachtung der dinge / so in der Tauff / wie der Glaube aus dem Wort Gottes weis vnd verstehet / verhandelt werden / erwecket werden mögen / So hat die gar alte Kirche den Exorcismum, die Beschwerung des Teuffels / bey der Tauffe brauchen wollen. Vnd wenn der Exercismus also / wie gesagt / recht erkleret vnd verstanden wird / so wird solche Beschwerung des Teuffels mit so harten ernsten worten nit allein nit abschewlich seyn / sondern damit wird vns gleich wie für die Augen gestellet / zu betrachten den grossen elenden Jammer des Kindes / so vnter der gewalt des Teuffels der Erbsünde wegen steckt / vnd dagegen auch die grosse vnermeßliche Gnade Gottes / so das Kind mit Göttlicher Krafft durch die Tauffe aus dem Reich vnd gewalt der Finsternis reist / vnd in sein Gnadenreich versetzt / wie solche erklerung Lutherus seliger in der Vorrede seines Tauffbüch-

ten sollen / sondern die Leute mit bescheidenheit vnterrichten / daß der Tauffe rechtes gantzes wesen stehe allein dariñen / daß man nach dem Befehl Christi in der Action der der heiligen Tauffe mit Wasser im Nahmen des Vaters / des Sohns / vnd des heiligen Geistes teuffe / Was darüber geschicht / gebetet / oder gesprochen wird / das gehöre nicht zu dem eigentlichen Wesen der Tauffe / Sondern die Tauffe ist vnd bleibet gantz vnd volkommen / auch ohn dieselben. Es sol aber gleichwol darumb das jenige / so in vnsern Kirchen gewönlich bey der Tauffe gehandelt / gebetet / vnd geredt wird / weder verworffen noch verdampt werden / damit der arme gemeine Man durch vngleicheit der Ceremonien nicht geergert werde / Denn es gibt feine kurtze einfeltige erklerung / vnd nütze erinnerung / dadurch die gantze Lehre der heiligen Tauffe vnd derselben heilsamer Brauch den einfeltigen deutlich vnd klar kan für vnd eingebildet werden.

Vnd weil die heilige Tauffe gar ein ernstliche verhandlung ist / Gottes des Vaters / des Sohns / vnd des heiligen Geistes / auff daß das Kind / so in Sünden geboren / vnd von Natur ein Kind des zorns ist / das vmb der Sünde willen ausser dem Reich Gottes / vnter dem schrecklichen Vrteil der verdamnis / vnd vnter der Gewalt des Teuffels erlöset / vnd ins Reich Gottes versetzt werden möge / Vnd aber der Teuffel der starcke gewapnete ist / der seinen Pallast fest bewahret / daß jhm dasselbige / so er besitzt / durch keiner Creaturen Macht vnd Gewalt kan genommen werden / es thue es denn allein Gott der Vater vmb seines Sohns willen / durch den heiligen Geist / welches denn warhafftig vnd durch Göttliche Allmacht geschicht in der heiligen Tauffe. Derwegen auff daß die jenigen / so vmb die Tauffe herumb stehen vnd dabey seyn / solches ernsten handels erinnert / vnd zu Gottseliger betrachtung der dinge / so in der Tauff / wie der Glaube aus dem Wort Gottes weis vnd verstehet / verhandelt werden / erwecket werden mögen / So hat die gar alte Kirche den Exorcismum, die Beschwerung des Teuffels / bey der Tauffe brauchen wollen. Vnd wenn der Exercismus also / wie gesagt / recht erkleret vnd verstanden wird / so wird solche Beschwerung des Teuffels mit so harten ernsten worten nit allein nit abschewlich seyn / sondern damit wird vns gleich wie für die Augen gestellet / zu betrachten den grossen elenden Jammer des Kindes / so vnter der gewalt des Teuffels der Erbsünde wegen steckt / vnd dagegen auch die grosse vnermeßliche Gnade Gottes / so das Kind mit Göttlicher Krafft durch die Tauffe aus dem Reich vnd gewalt der Finsternis reist / vnd in sein Gnadenreich versetzt / wie solche erklerung Lutherus seliger in der Vorrede seines Tauffbüch-

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[112/0780] ten sollen / sondern die Leute mit bescheidenheit vnterrichten / daß der Tauffe rechtes gantzes wesen stehe allein dariñen / daß man nach dem Befehl Christi in der Action der der heiligen Tauffe mit Wasser im Nahmen des Vaters / des Sohns / vnd des heiligen Geistes teuffe / Was darüber geschicht / gebetet / oder gesprochen wird / das gehöre nicht zu dem eigentlichen Wesen der Tauffe / Sondern die Tauffe ist vnd bleibet gantz vnd volkommen / auch ohn dieselben. Es sol aber gleichwol darumb das jenige / so in vnsern Kirchen gewönlich bey der Tauffe gehandelt / gebetet / vnd geredt wird / weder verworffen noch verdampt werden / damit der arme gemeine Man durch vngleicheit der Ceremonien nicht geergert werde / Denn es gibt feine kurtze einfeltige erklerung / vnd nütze erinnerung / dadurch die gantze Lehre der heiligen Tauffe vnd derselben heilsamer Brauch den einfeltigen deutlich vnd klar kan für vnd eingebildet werden. Vnd weil die heilige Tauffe gar ein ernstliche verhandlung ist / Gottes des Vaters / des Sohns / vnd des heiligen Geistes / auff daß das Kind / so in Sünden geboren / vnd von Natur ein Kind des zorns ist / das vmb der Sünde willen ausser dem Reich Gottes / vnter dem schrecklichen Vrteil der verdamnis / vnd vnter der Gewalt des Teuffels erlöset / vnd ins Reich Gottes versetzt werden möge / Vnd aber der Teuffel der starcke gewapnete ist / der seinen Pallast fest bewahret / daß jhm dasselbige / so er besitzt / durch keiner Creaturen Macht vnd Gewalt kan genommen werden / es thue es denn allein Gott der Vater vmb seines Sohns willen / durch den heiligen Geist / welches denn warhafftig vnd durch Göttliche Allmacht geschicht in der heiligen Tauffe. Derwegen auff daß die jenigen / so vmb die Tauffe herumb stehen vnd dabey seyn / solches ernsten handels erinnert / vnd zu Gottseliger betrachtung der dinge / so in der Tauff / wie der Glaube aus dem Wort Gottes weis vnd verstehet / verhandelt werden / erwecket werden mögen / So hat die gar alte Kirche den Exorcismum, die Beschwerung des Teuffels / bey der Tauffe brauchen wollen. Vnd wenn der Exercismus also / wie gesagt / recht erkleret vnd verstanden wird / so wird solche Beschwerung des Teuffels mit so harten ernsten worten nit allein nit abschewlich seyn / sondern damit wird vns gleich wie für die Augen gestellet / zu betrachten den grossen elenden Jammer des Kindes / so vnter der gewalt des Teuffels der Erbsünde wegen steckt / vnd dagegen auch die grosse vnermeßliche Gnade Gottes / so das Kind mit Göttlicher Krafft durch die Tauffe aus dem Reich vnd gewalt der Finsternis reist / vnd in sein Gnadenreich versetzt / wie solche erklerung Lutherus seliger in der Vorrede seines Tauffbüch-

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 112. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/780>, abgerufen am 24.11.2024.