[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.Wenn das Wasser beschworen / die Tauff kertze darein gesteckt / der Chresam hinein gegossen / viel Creutz darüber gemacht werden / daß also dadurch vnd daher die Tauffe jhre Krafft habe / zur Vergebung der Sünden vnd Seligkeit / so doch dauon weder Befehl / noch Verheissung in Gottes Worte ist: Vnd ist ein grewlich ding / daß man GOttes Wort hindan setzen / vnd Menschen Fündlein solche grosse dinge zuschreiben darff / welches fürwahr eine rechte Abgötterey ist: Wie denn auch das beschweren des Wassers / weil es geschicht ohne Befehl vnd Verheissung GOttes / eine rechte Zauberey ist. Auch wird die Anruffung der Heiligen gebraucht / vnd außdrücklich gebeten / daß Iohannes Baptista die Tauffe heiligen wölle / auff daß dadurch die Sünde mögen gereiniget werden. Solches sollen die Prediger aus der Bäpstischen Agenda nehmen / vnd dem Volcke erklehren / was es für ein grosser Grewel sey / vnd dargegen sie weisen / auff die rechte Heiligung der Tauffe / wie gemeldet ist. Sol derhalben hinfüro solch Papistisch Tauffweyhen in diesen Kirchen gentzlich vnterlassen werden. Denn wir die Tauffe nicht besser können noch sollen machen / denn wie Christus getaufft ist / vnd wie die Aposteln getaufft haben / die haben kein sonderlich Wasser / das vorhin beschworen vnd geweyhet were / darzu genommen / Sondern / wenn sie gemein Wasser genommen / vnd dasselbig in der handlung der Tauffe in das Wort des Befehls / vnd der Verheissung der Tauffe gefasset / so haben sie es dafür gehalten / daß dadurch die Tauffe rechtschaffen / vnd reichlich gnug geheiliget sey. Es sol auch das Volck berichtet werden / daß die Substantz / vnd das wesen der heiligen Tauffe darinn stehe / Daß es sey ein Wasserbadt im Wort / Ephes. 5. Also / daß es eine rechtschaffene volnkommene Tauffe ist / wenn jemand mit Wasser getauffet wird im Namen des Vaters / des Sohns / vnd des Heiligen Geistes / wenn gleich keine andere Ceremonien darzu kommen / Vnd derhalben muß ein grosser Vnterscheid gehalten werden / zwischen dem / darinn die rechte Substantz der Tauffe stehet / vnd zwischen Gebeten / Lectionen / vnd andern Ceremonien / so sonst dabey gebrauchet werden. Vnd weil vnter denselbigen Ceremonien etliche sind / an welchen öffentlicher Aberglaube henget / Als / wie man im Bapsthumb handelt / mit geweyhetem Saltz / mit dem Speichel / mit dem Aue Maria, mit dem Oel / Chresam / vnd brennenden Liechte / Also / daß die Krafft vnd Wirckung / so eigentlich der heiligen Tauffe gehöret / gegeben vnd zugeschrieben wird / dem geweyheten Saltz / dem Wenn das Wasser beschworen / die Tauff kertze darein gesteckt / der Chresam hinein gegossen / viel Creutz darüber gemacht werden / daß also dadurch vnd daher die Tauffe jhre Krafft habe / zur Vergebung der Sünden vnd Seligkeit / so doch dauon weder Befehl / noch Verheissung in Gottes Worte ist: Vnd ist ein grewlich ding / daß man GOttes Wort hindan setzen / vnd Menschen Fündlein solche grosse dinge zuschreiben darff / welches fürwahr eine rechte Abgötterey ist: Wie denn auch das beschweren des Wassers / weil es geschicht ohne Befehl vnd Verheissung GOttes / eine rechte Zauberey ist. Auch wird die Anruffung der Heiligen gebraucht / vnd außdrücklich gebeten / daß Iohannes Baptista die Tauffe heiligen wölle / auff daß dadurch die Sünde mögen gereiniget werden. Solches sollen die Prediger aus der Bäpstischen Agenda nehmen / vnd dem Volcke erklehren / was es für ein grosser Grewel sey / vnd dargegen sie weisen / auff die rechte Heiligung der Tauffe / wie gemeldet ist. Sol derhalben hinfüro solch Papistisch Tauffweyhen in diesen Kirchen gentzlich vnterlassen werden. Denn wir die Tauffe nicht besser können noch sollen machen / denn wie Christus getaufft ist / vnd wie die Aposteln getaufft haben / die haben kein sonderlich Wasser / das vorhin beschworen vnd geweyhet were / darzu genommen / Sondern / wenn sie gemein Wasser genommen / vnd dasselbig in der handlung der Tauffe in das Wort des Befehls / vnd der Verheissung der Tauffe gefasset / so haben sie es dafür gehalten / daß dadurch die Tauffe rechtschaffen / vnd reichlich gnug geheiliget sey. Es sol auch das Volck berichtet werden / daß die Substantz / vnd das wesen der heiligen Tauffe darinn stehe / Daß es sey ein Wasserbadt im Wort / Ephes. 5. Also / daß es eine rechtschaffene volnkom̃ene Tauffe ist / wenn jemand mit Wasser getauffet wird im Namen des Vaters / des Sohns / vnd des Heiligen Geistes / wenn gleich keine andere Ceremonien darzu kommen / Vnd derhalben muß ein grosser Vnterscheid gehalten werden / zwischen dem / darinn die rechte Substantz der Tauffe stehet / vnd zwischen Gebeten / Lectionen / vnd andern Ceremonien / so sonst dabey gebrauchet werden. Vnd weil vnter denselbigen Ceremonien etliche sind / an welchen öffentlicher Aberglaube henget / Als / wie man im Bapsthumb handelt / mit geweyhetem Saltz / mit dem Speichel / mit dem Aue Maria, mit dem Oel / Chresam / vnd brennenden Liechte / Also / daß die Krafft vnd Wirckung / so eigentlich der heiligen Tauffe gehöret / gegeben vnd zugeschrieben wird / dem geweyheten Saltz / dem <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0078"/> Wenn das Wasser beschworen / die Tauff kertze darein gesteckt / der Chresam hinein gegossen / viel Creutz darüber gemacht werden / daß also dadurch vnd daher die Tauffe jhre Krafft habe / zur Vergebung der Sünden vnd Seligkeit / so doch dauon weder Befehl / noch Verheissung in Gottes Worte ist: Vnd ist ein grewlich ding / daß man GOttes Wort hindan setzen / vnd Menschen Fündlein solche grosse dinge zuschreiben darff / welches fürwahr eine rechte Abgötterey ist: Wie denn auch das beschweren des Wassers / weil es geschicht ohne Befehl vnd Verheissung GOttes / eine rechte Zauberey ist. Auch wird die Anruffung der Heiligen gebraucht / vnd außdrücklich gebeten / daß <hi rendition="#i">Iohannes Baptista</hi> die Tauffe heiligen wölle / auff daß dadurch die Sünde mögen gereiniget werden.</p> <p>Solches sollen die Prediger aus der Bäpstischen <hi rendition="#i">Agenda</hi> nehmen / vnd dem Volcke erklehren / was es für ein grosser Grewel sey / vnd dargegen sie weisen / auff die rechte Heiligung der Tauffe / wie gemeldet ist.</p> <p>Sol derhalben hinfüro solch Papistisch Tauffweyhen in diesen Kirchen gentzlich vnterlassen werden. Denn wir die Tauffe nicht besser können noch sollen machen / denn wie Christus getaufft ist / vnd wie die Aposteln getaufft haben / die haben kein sonderlich Wasser / das vorhin beschworen vnd geweyhet were / darzu genommen / Sondern / wenn sie gemein Wasser genommen / vnd dasselbig in der handlung der Tauffe in das Wort des Befehls / vnd der Verheissung der Tauffe gefasset / so haben sie es dafür gehalten / daß dadurch die Tauffe rechtschaffen / vnd reichlich gnug geheiliget sey.</p> <p>Es sol auch das Volck berichtet werden / daß die Substantz / vnd das wesen der heiligen Tauffe darinn stehe / Daß es sey ein Wasserbadt im Wort / Ephes. 5. Also / daß es eine rechtschaffene volnkom̃ene Tauffe ist / wenn jemand mit Wasser getauffet wird im Namen des Vaters / des Sohns / vnd des Heiligen Geistes / wenn gleich keine andere Ceremonien darzu kommen / Vnd derhalben muß ein grosser Vnterscheid gehalten werden / zwischen dem / darinn die rechte Substantz der Tauffe stehet / vnd zwischen Gebeten / Lectionen / vnd andern Ceremonien / so sonst dabey gebrauchet werden.</p> <p>Vnd weil vnter denselbigen Ceremonien etliche sind / an welchen öffentlicher Aberglaube henget / Als / wie man im Bapsthumb handelt / mit geweyhetem Saltz / mit dem Speichel / mit dem <hi rendition="#i">Aue Maria,</hi> mit dem Oel / Chresam / vnd brennenden Liechte / Also / daß die Krafft vnd Wirckung / so eigentlich der heiligen Tauffe gehöret / gegeben vnd zugeschrieben wird / dem geweyheten Saltz / dem </p> </div> </body> </text> </TEI> [0078]
Wenn das Wasser beschworen / die Tauff kertze darein gesteckt / der Chresam hinein gegossen / viel Creutz darüber gemacht werden / daß also dadurch vnd daher die Tauffe jhre Krafft habe / zur Vergebung der Sünden vnd Seligkeit / so doch dauon weder Befehl / noch Verheissung in Gottes Worte ist: Vnd ist ein grewlich ding / daß man GOttes Wort hindan setzen / vnd Menschen Fündlein solche grosse dinge zuschreiben darff / welches fürwahr eine rechte Abgötterey ist: Wie denn auch das beschweren des Wassers / weil es geschicht ohne Befehl vnd Verheissung GOttes / eine rechte Zauberey ist. Auch wird die Anruffung der Heiligen gebraucht / vnd außdrücklich gebeten / daß Iohannes Baptista die Tauffe heiligen wölle / auff daß dadurch die Sünde mögen gereiniget werden.
Solches sollen die Prediger aus der Bäpstischen Agenda nehmen / vnd dem Volcke erklehren / was es für ein grosser Grewel sey / vnd dargegen sie weisen / auff die rechte Heiligung der Tauffe / wie gemeldet ist.
Sol derhalben hinfüro solch Papistisch Tauffweyhen in diesen Kirchen gentzlich vnterlassen werden. Denn wir die Tauffe nicht besser können noch sollen machen / denn wie Christus getaufft ist / vnd wie die Aposteln getaufft haben / die haben kein sonderlich Wasser / das vorhin beschworen vnd geweyhet were / darzu genommen / Sondern / wenn sie gemein Wasser genommen / vnd dasselbig in der handlung der Tauffe in das Wort des Befehls / vnd der Verheissung der Tauffe gefasset / so haben sie es dafür gehalten / daß dadurch die Tauffe rechtschaffen / vnd reichlich gnug geheiliget sey.
Es sol auch das Volck berichtet werden / daß die Substantz / vnd das wesen der heiligen Tauffe darinn stehe / Daß es sey ein Wasserbadt im Wort / Ephes. 5. Also / daß es eine rechtschaffene volnkom̃ene Tauffe ist / wenn jemand mit Wasser getauffet wird im Namen des Vaters / des Sohns / vnd des Heiligen Geistes / wenn gleich keine andere Ceremonien darzu kommen / Vnd derhalben muß ein grosser Vnterscheid gehalten werden / zwischen dem / darinn die rechte Substantz der Tauffe stehet / vnd zwischen Gebeten / Lectionen / vnd andern Ceremonien / so sonst dabey gebrauchet werden.
Vnd weil vnter denselbigen Ceremonien etliche sind / an welchen öffentlicher Aberglaube henget / Als / wie man im Bapsthumb handelt / mit geweyhetem Saltz / mit dem Speichel / mit dem Aue Maria, mit dem Oel / Chresam / vnd brennenden Liechte / Also / daß die Krafft vnd Wirckung / so eigentlich der heiligen Tauffe gehöret / gegeben vnd zugeschrieben wird / dem geweyheten Saltz / dem
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |