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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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vnd mit viel herrlichen guten Wercken vnd Tugenden gezieret war / vnd setzet die frage / Worauff Abraham seine Gerechtigkeit für Gott alßdenn gesetzt habe? Er antwortet aber / Dem der da nicht mit Wercken vmbgehet / sondern / der da gleubet / dem wird sein Glaube zur Gerechtigkeit zugerechnet ohne Werck / Nicht daß Abraham dazumahl nichts gutes gethan hett / oder daß dazumahl in dem bekehrten Abraham keine gute Wercke gewesen weren / Sondern daß die guten Wercke / wo sie schon in dem bekehrten vnd gerechtfertigten vorhanden seyn / dennoch nicht mögen noch sollen in dem Artickel der Gerechtigkeit für Gott gezogen oder eingenommen werden / Vnd das darumb / auff daß wir jmmer für Gott gerecht seyn durch den Glauben / aus Gnaden / auff daß die Verheissung fest bleibe.

Solches ist nu alles richtig vnd klar / wenn mans vnterschiedlich erkleret.

Das aber were falsch / wo jemand hieraus wolte dis folgern vnd schliessen / daß der Glaube / wo er solle gerecht vnd selig machen / notwendig müsse bey vnd mit sich haben die guten Wercke / Oder daß die gegenwertigkeit der guten Wercke für Gott oder dazu von nöten seyn / daß der Glaube vns möge für Gott gerecht machen / als könte er solches ohne die Werck nicht verrichten.

Item / daß wir vns die verheissene Gnade Gottes applicieren müssen / beyde durch den Glauben / vnd mit des Mundes Bekentnis / sampt andern Tugenden.

Denn daß solches falsch sey / bezeuget Paulus / in dem er die Rechtfertigung für GOtt zuschreibet vnd gibet allein der Gnaden Gottes / allein dem Verdienst Christi / allein dem Glauben / vnd setzet sie allein in der Versönung mit Gott / vnd seiner annemung zu Gnaden / ohne einige vorgehende / mitlauffende oder folgende gute Wercke / Tit. 3. Ephe. 2. Phil. 3. 1. Cor. 4. Rom. 4.

Es sol auch in der Kirchen Gottes diese theilung vnd sonderung im Artickel der Rechtfertigung mit nichte gelidden oder gestattet werden / daß wir auff eine andere weise gerecht gemachet werden / vnd abermal auff eine andere weise selig werden / Als daß wir wol durch den Glauben gerecht würden / ohne gute Wercke / Vnd daß also die guten Werck in den Artickel der Rechtfertigung nicht gehören / auch dazu nicht von nöten seyn / Aber ohne Wercke würden wir nicht selig / Sondern zur Seligkeit weren auch die guten Wercke nötig / vnd daß die guten Wercke solten vnd müsten in den Artickel der Seligkeit mit eingeschlossen werden.

Daß solchs falsch vnd vnrecht sey / weiset vns Paulus Rom. 4.

vnd mit viel herrlichen guten Wercken vnd Tugenden gezieret war / vnd setzet die frage / Worauff Abraham seine Gerechtigkeit für Gott alßdenn gesetzt habe? Er antwortet aber / Dem der da nicht mit Wercken vmbgehet / sondern / der da gleubet / dem wird sein Glaube zur Gerechtigkeit zugerechnet ohne Werck / Nicht daß Abraham dazumahl nichts gutes gethan hett / oder daß dazumahl in dem bekehrten Abraham keine gute Wercke gewesen weren / Sondern daß die guten Wercke / wo sie schon in dem bekehrten vnd gerechtfertigten vorhanden seyn / dennoch nicht mögen noch sollen in dem Artickel der Gerechtigkeit für Gott gezogen oder eingenommen werden / Vnd das darumb / auff daß wir jmmer für Gott gerecht seyn durch den Glauben / aus Gnaden / auff daß die Verheissung fest bleibe.

Solches ist nu alles richtig vnd klar / wenn mans vnterschiedlich erkleret.

Das aber were falsch / wo jemand hieraus wolte dis folgern vnd schliessen / daß der Glaube / wo er solle gerecht vnd selig machen / notwendig müsse bey vnd mit sich haben die guten Wercke / Oder daß die gegenwertigkeit der guten Wercke für Gott oder dazu von nöten seyn / daß der Glaube vns möge für Gott gerecht machen / als könte er solches ohne die Werck nicht verrichten.

Item / daß wir vns die verheissene Gnade Gottes applicieren müssen / beyde durch den Glauben / vnd mit des Mundes Bekentnis / sampt andern Tugenden.

Denn daß solches falsch sey / bezeuget Paulus / in dem er die Rechtfertigung für GOtt zuschreibet vnd gibet allein der Gnaden Gottes / allein dem Verdienst Christi / allein dem Glauben / vnd setzet sie allein in der Versönung mit Gott / vnd seiner annemung zu Gnaden / ohne einige vorgehende / mitlauffende oder folgende gute Wercke / Tit. 3. Ephe. 2. Phil. 3. 1. Cor. 4. Rom. 4.

Es sol auch in der Kirchen Gottes diese theilung vnd sonderung im Artickel der Rechtfertigung mit nichte gelidden oder gestattet werden / daß wir auff eine andere weise gerecht gemachet werden / vnd abermal auff eine andere weise selig werden / Als daß wir wol durch den Glauben gerecht würden / ohne gute Wercke / Vnd daß also die guten Werck in den Artickel der Rechtfertigung nicht gehören / auch dazu nicht von nöten seyn / Aber ohne Wercke würden wir nicht selig / Sondern zur Seligkeit weren auch die guten Wercke nötig / vnd daß die guten Wercke solten vnd müsten in den Artickel der Seligkeit mit eingeschlossen werden.

Daß solchs falsch vnd vnrecht sey / weiset vns Paulus Rom. 4.

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[94/0762] vnd mit viel herrlichen guten Wercken vnd Tugenden gezieret war / vnd setzet die frage / Worauff Abraham seine Gerechtigkeit für Gott alßdenn gesetzt habe? Er antwortet aber / Dem der da nicht mit Wercken vmbgehet / sondern / der da gleubet / dem wird sein Glaube zur Gerechtigkeit zugerechnet ohne Werck / Nicht daß Abraham dazumahl nichts gutes gethan hett / oder daß dazumahl in dem bekehrten Abraham keine gute Wercke gewesen weren / Sondern daß die guten Wercke / wo sie schon in dem bekehrten vnd gerechtfertigten vorhanden seyn / dennoch nicht mögen noch sollen in dem Artickel der Gerechtigkeit für Gott gezogen oder eingenommen werden / Vnd das darumb / auff daß wir jmmer für Gott gerecht seyn durch den Glauben / aus Gnaden / auff daß die Verheissung fest bleibe. Solches ist nu alles richtig vnd klar / wenn mans vnterschiedlich erkleret. Das aber were falsch / wo jemand hieraus wolte dis folgern vnd schliessen / daß der Glaube / wo er solle gerecht vnd selig machen / notwendig müsse bey vnd mit sich haben die guten Wercke / Oder daß die gegenwertigkeit der guten Wercke für Gott oder dazu von nöten seyn / daß der Glaube vns möge für Gott gerecht machen / als könte er solches ohne die Werck nicht verrichten. Item / daß wir vns die verheissene Gnade Gottes applicieren müssen / beyde durch den Glauben / vnd mit des Mundes Bekentnis / sampt andern Tugenden. Denn daß solches falsch sey / bezeuget Paulus / in dem er die Rechtfertigung für GOtt zuschreibet vnd gibet allein der Gnaden Gottes / allein dem Verdienst Christi / allein dem Glauben / vnd setzet sie allein in der Versönung mit Gott / vnd seiner annemung zu Gnaden / ohne einige vorgehende / mitlauffende oder folgende gute Wercke / Tit. 3. Ephe. 2. Phil. 3. 1. Cor. 4. Rom. 4. Es sol auch in der Kirchen Gottes diese theilung vnd sonderung im Artickel der Rechtfertigung mit nichte gelidden oder gestattet werden / daß wir auff eine andere weise gerecht gemachet werden / vnd abermal auff eine andere weise selig werden / Als daß wir wol durch den Glauben gerecht würden / ohne gute Wercke / Vnd daß also die guten Werck in den Artickel der Rechtfertigung nicht gehören / auch dazu nicht von nöten seyn / Aber ohne Wercke würden wir nicht selig / Sondern zur Seligkeit weren auch die guten Wercke nötig / vnd daß die guten Wercke solten vnd müsten in den Artickel der Seligkeit mit eingeschlossen werden. Daß solchs falsch vnd vnrecht sey / weiset vns Paulus Rom. 4.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 94. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/762>, abgerufen am 24.11.2024.