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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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keit / welche / wie Paulus zeuget / Ephes. 4. gewesen ist / Warheit / Heiligkeit / vnd rechtschaffene Gerechtigkeit in des Menschen Sinn / Hertzen / Willen / vnd in allen seinen Krefften / das ist / wie es die Lateinische Apologia weiter erkleret / Die Beschreibung der Erbsünde benimpt vnd entzeucht der Menschlichen vnbekehrten Natur gentzlich alle Geistliche Gaben / vnd auch das vermögen vnd kreffte in Geistlichen Sachen etwas anzufahen / vnd zu wircken.

II. Concupiscentiam prauam, seu vitiosum habitum, Die böse gifftige Vnarth / vnd schendliche zuneigung zu allem bösem / so an stat des mangels in die verderbte Natur eingesessen ist / vnd ist eine tieffe böse verderbung der Natur vnd aller kreffte des Menschen / wie die Schmalkaldische Artickel dauon reden / da der Mensch von Gott vnd seinem Willen gentzlich abgewandt / vnd stracks verkehret ist / zu vnd nach allem dem / so dem Göttlichen Willen zuwieder ist / neben einem wiederspenstigen widerwillen wieder Gott / in allen seinen öbern vnd vntern krefften / im Verstande / Hertzen vnd Willen / Also / daß numehr nach dem Fall alles tichten vnd trachten des Menschlichen Hertzens / vor der Wiedergeburt des heiligen Geistes / nur böse ist jmmerdar / vnd fleischlich gesinnet seyn / eine Feindschafft ist wieder Gott / fürnemlich in Geistlichen Sachen / vnd was beyde Gott vnd vnsere Bekehrung vnd Seligkeit belangend ist / Denn in eusserlichen Weltlichen sachen vnd hendeln / so der Vernunfft vnterworffen / seyn noch etlicher masse etliche Kreffte / wiewol sehr schwechlich im Menschen vbrig / wie gesagt sol werden in dem nechstfolgenden loco de Libero arbitrio.

III. Bringet vnd hat die Erbsünde auch mit sich die straffe / als den Zorn Gottes / den Tod / vnd andere leibliche Vnfälle / sampt des Teuffels Tyranney vnd wüten / wie denn leider die Menschliche Natur in die dienstbarkeit vmb der Erbsünde willen dem Teuffel vbergeben ist / der sie mit jrrigem Wahn verführet / vnd darinnen verwirret / Sie auch in allerley grewliche Sünde vnd Schande stürtzet.

Diese Lehre muß in rechtem Verstande / vnd mit richtigen bescheidenen Worten also fürgetragen / verwahret vnd erhalten werden / daß dauon außgesetzet werden / alle Pelagianische Irrthumb / dadurch die Erbsünde extenuiert vnd geringschetzig geachtet wird / Als da man tichtet / Die Erbsünd sey allein ein solcher blosser Reatus oder Schuld / da wir allein des frembden Falles / ohne einige vnserer eigenen Natur Verderbung / entgelten müssen / oder daß sie nicht so eine grosse Sünde sey / derwegen der Mensch ausser Christo sey / vnd stecke im Reich vnd vnter der Gewalt des Teuffels / als ein Kind des Zorns vnd Verdamniß / Denn das ist einmal wahr / daß vnsere

keit / welche / wie Paulus zeuget / Ephes. 4. gewesen ist / Warheit / Heiligkeit / vnd rechtschaffene Gerechtigkeit in des Menschen Sinn / Hertzen / Willen / vnd in allen seinen Krefften / das ist / wie es die Lateinische Apologia weiter erkleret / Die Beschreibung der Erbsünde benimpt vnd entzeucht der Menschlichen vnbekehrten Natur gentzlich alle Geistliche Gaben / vnd auch das vermögen vnd kreffte in Geistlichen Sachen etwas anzufahen / vnd zu wircken.

II. Concupiscentiam prauam, seu vitiosum habitum, Die böse gifftige Vnarth / vnd schendliche zuneigung zu allem bösem / so an stat des mangels in die verderbte Natur eingesessen ist / vnd ist eine tieffe böse verderbung der Natur vñ aller kreffte des Menschẽ / wie die Schmalkaldische Artickel dauon reden / da der Mensch von Gott vnd seinem Willen gentzlich abgewandt / vnd stracks verkehret ist / zu vnd nach allem dem / so dem Göttlichen Willen zuwieder ist / neben einem wiederspenstigen widerwillen wieder Gott / in allen seinen öbern vnd vntern krefften / im Verstande / Hertzen vnd Willen / Also / daß numehr nach dem Fall alles tichten vnd trachten des Menschlichen Hertzens / vor der Wiedergeburt des heiligen Geistes / nur böse ist jmmerdar / vnd fleischlich gesinnet seyn / eine Feindschafft ist wieder Gott / fürnemlich in Geistlichen Sachen / vnd was beyde Gott vnd vnsere Bekehrung vnd Seligkeit belangend ist / Denn in eusserlichen Weltlichen sachen vnd hendeln / so der Vernunfft vnterworffen / seyn noch etlicher masse etliche Kreffte / wiewol sehr schwechlich im Menschen vbrig / wie gesagt sol werden in dem nechstfolgenden loco de Libero arbitrio.

III. Bringet vnd hat die Erbsünde auch mit sich die straffe / als den Zorn Gottes / den Tod / vnd andere leibliche Vnfälle / sampt des Teuffels Tyranney vnd wüten / wie denn leider die Menschliche Natur in die dienstbarkeit vmb der Erbsünde willen dem Teuffel vbergeben ist / der sie mit jrrigem Wahn verführet / vnd darinnen verwirret / Sie auch in allerley grewliche Sünde vnd Schande stürtzet.

Diese Lehre muß in rechtem Verstande / vnd mit richtigen bescheidenen Worten also fürgetragen / verwahret vnd erhalten werden / daß dauon außgesetzet werden / alle Pelagianische Irrthumb / dadurch die Erbsünde extenuiert vnd geringschetzig geachtet wird / Als da man tichtet / Die Erbsünd sey allein ein solcher blosser Reatus oder Schuld / da wir allein des frembden Falles / ohne einige vnserer eigenen Natur Verderbung / entgelten müssen / oder daß sie nicht so eine grosse Sünde sey / derwegen der Mensch ausser Christo sey / vnd stecke im Reich vnd vnter der Gewalt des Teuffels / als ein Kind des Zorns vnd Verdamniß / Denn das ist einmal wahr / daß vnsere

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[69/0737] keit / welche / wie Paulus zeuget / Ephes. 4. gewesen ist / Warheit / Heiligkeit / vnd rechtschaffene Gerechtigkeit in des Menschen Sinn / Hertzen / Willen / vnd in allen seinen Krefften / das ist / wie es die Lateinische Apologia weiter erkleret / Die Beschreibung der Erbsünde benimpt vnd entzeucht der Menschlichen vnbekehrten Natur gentzlich alle Geistliche Gaben / vnd auch das vermögen vnd kreffte in Geistlichen Sachen etwas anzufahen / vnd zu wircken. II. Concupiscentiam prauam, seu vitiosum habitum, Die böse gifftige Vnarth / vnd schendliche zuneigung zu allem bösem / so an stat des mangels in die verderbte Natur eingesessen ist / vnd ist eine tieffe böse verderbung der Natur vñ aller kreffte des Menschẽ / wie die Schmalkaldische Artickel dauon reden / da der Mensch von Gott vnd seinem Willen gentzlich abgewandt / vnd stracks verkehret ist / zu vnd nach allem dem / so dem Göttlichen Willen zuwieder ist / neben einem wiederspenstigen widerwillen wieder Gott / in allen seinen öbern vnd vntern krefften / im Verstande / Hertzen vnd Willen / Also / daß numehr nach dem Fall alles tichten vnd trachten des Menschlichen Hertzens / vor der Wiedergeburt des heiligen Geistes / nur böse ist jmmerdar / vnd fleischlich gesinnet seyn / eine Feindschafft ist wieder Gott / fürnemlich in Geistlichen Sachen / vnd was beyde Gott vnd vnsere Bekehrung vnd Seligkeit belangend ist / Denn in eusserlichen Weltlichen sachen vnd hendeln / so der Vernunfft vnterworffen / seyn noch etlicher masse etliche Kreffte / wiewol sehr schwechlich im Menschen vbrig / wie gesagt sol werden in dem nechstfolgenden loco de Libero arbitrio. III. Bringet vnd hat die Erbsünde auch mit sich die straffe / als den Zorn Gottes / den Tod / vnd andere leibliche Vnfälle / sampt des Teuffels Tyranney vnd wüten / wie denn leider die Menschliche Natur in die dienstbarkeit vmb der Erbsünde willen dem Teuffel vbergeben ist / der sie mit jrrigem Wahn verführet / vnd darinnen verwirret / Sie auch in allerley grewliche Sünde vnd Schande stürtzet. Diese Lehre muß in rechtem Verstande / vnd mit richtigen bescheidenen Worten also fürgetragen / verwahret vnd erhalten werden / daß dauon außgesetzet werden / alle Pelagianische Irrthumb / dadurch die Erbsünde extenuiert vnd geringschetzig geachtet wird / Als da man tichtet / Die Erbsünd sey allein ein solcher blosser Reatus oder Schuld / da wir allein des frembden Falles / ohne einige vnserer eigenen Natur Verderbung / entgelten müssen / oder daß sie nicht so eine grosse Sünde sey / derwegen der Mensch ausser Christo sey / vnd stecke im Reich vnd vnter der Gewalt des Teuffels / als ein Kind des Zorns vnd Verdamniß / Denn das ist einmal wahr / daß vnsere

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/737>, abgerufen am 23.11.2024.