[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.Item / wenn die Pastores die Bekehrten vnd Gleubigen lehren wollen / wie vnd woher sie die Kreffte vnd vermögen GOtt wolgefellige gute Werck zu thun vnd zu leisten / vberkommen mögen / Da müssen sie jhnen aus dem Euangelio Bericht thun / Daß zuuor die Person müsse durch den Glauben gerechtfertiget seyn / Vnd daß mann also durch den Glauben den Geist der Ernewerung empfahe / welches Früchte alßdenn die rechten vnd Gott wolgefellige Werck sind / Galat. 3. vnd 5. Tit. 3. Wenn sie aber jhnen eine gewisse Regula zeigen vnd weisen wollen / welchs denn dieselbigen Wercke seyn / die Gott von den Bekehrten erfordert / in welchen Wercken sie leben / vnd GOtt jhren schüldigen newen Gehorsam erzeigen sollen / müssen sie die Leute zu den Zehen Geboten weisen / welches Paulus nennet / das Gesetze der Wercke / Roman. 3. Wie auch geschrieben stehet: Es sol nicht ein jeder thun / was jhn recht düncket / Ihr solt auch Gott nicht nach Menschen Lehre dienen / Sondern in meinen Geboten solt jhr wandeln / spricht ewer Gott / Deut. 12. Matth. 15. Ezechiel. 20. Derwegen die jenigen vnrecht thun / die diesen brauch des Gesetzes / welchen man den dritten nennet / auffheben / verwerffen vnd verleugnen. Wenn aber gefraget wird / Wie denn vnsere gute Wercke / weil sie in diesem Leben noch vnuolkommen vnd vnrein seyn / Gott gefallen mögen / Da lehret das Euangelium / Daß wir das heilige Priesierthumb seyn / zu opffern Geistliche Opffer / die GOtt angenehm seyn durch Jesum Christum / 1. Petr. 2. Aus solchem vnterscheid zwischen dem Gesetz vnd Euangeliokönnen vnd sollen auch die Pastores lernen / was sie für eine Ordnung in der Lehre von rechtschaffener wahrer Bekehrung halten sollen / Denn erstlich sollen sie durchs Gesetz die Hertzen bringen zur Erkentniß jhrer Sünden / des gerechten Zorns vnd Gerichts Gottes vber die Sünde. Zum andern / sollen sie die zerschlagenen Gewissen wieder trösten vnd auffrichten durch das Trostreiche Euangelium / zur gnedigen Vergebung der Sünden. Vnd alßdenn zum dritten solchen Bekehrten vnd Gleubigen aus dem Gesetze weisen / welche vnd was für Wercke Gott von jhnen erfordere / vnd in solchem newen Gehorsam jhnen auch aus dem Gesetze weisen / daß jhre gute Wercke in diesem Leben / von wegen des Fleisches / noch vnuolkommen vnd vnrein seyn vnd bleiben / Vnd demnach sie aus dem Euangelio lehren vnd trösten / daß gleichwol vmb des HErrn Christi willen solcher angefangener / vnuolkommener / schwacher / vnreiner Gehorsam Gott in seinen Gleubigen gefalle vnd angenehm sey. Item / weñ die Pastores die Bekehrten vnd Gleubigen lehren wollen / wie vnd woher sie die Kreffte vnd vermögen GOtt wolgefellige gute Werck zu thun vnd zu leisten / vberkommen mögen / Da müssen sie jhnen aus dem Euangelio Bericht thun / Daß zuuor die Person müsse durch den Glauben gerechtfertiget seyn / Vnd daß mann also durch den Glauben den Geist der Ernewerung empfahe / welches Früchte alßdenn die rechten vnd Gott wolgefellige Werck sind / Galat. 3. vnd 5. Tit. 3. Wenn sie aber jhnen eine gewisse Regula zeigen vnd weisen wollen / welchs denn dieselbigen Wercke seyn / die Gott von den Bekehrten erfordert / in welchen Wercken sie leben / vnd GOtt jhren schüldigen newen Gehorsam erzeigen sollen / müssen sie die Leute zu den Zehen Geboten weisen / welches Paulus nennet / das Gesetze der Wercke / Roman. 3. Wie auch geschrieben stehet: Es sol nicht ein jeder thun / was jhn recht düncket / Ihr solt auch Gott nicht nach Menschen Lehre dienen / Sondern in meinen Geboten solt jhr wandeln / spricht ewer Gott / Deut. 12. Matth. 15. Ezechiel. 20. Derwegen die jenigen vnrecht thun / die diesen brauch des Gesetzes / welchen man den dritten nennet / auffheben / verwerffen vnd verleugnen. Wenn aber gefraget wird / Wie denn vnsere gute Wercke / weil sie in diesem Leben noch vnuolkom̃en vnd vnrein seyn / Gott gefallen mögen / Da lehret das Euangelium / Daß wir das heilige Priesierthumb seyn / zu opffern Geistliche Opffer / die GOtt angenehm seyn durch Jesum Christum / 1. Petr. 2. Aus solchem vnterscheid zwischen dem Gesetz vnd Euangeliokönnen vnd sollen auch die Pastores lernen / was sie für eine Ordnung in der Lehre von rechtschaffener wahrer Bekehrung halten sollen / Denn erstlich sollen sie durchs Gesetz die Hertzen bringen zur Erkentniß jhrer Sünden / des gerechten Zorns vnd Gerichts Gottes vber die Sünde. Zum andern / sollen sie die zerschlagenen Gewissen wieder trösten vnd auffrichten durch das Trostreiche Euangelium / zur gnedigen Vergebung der Sünden. Vnd alßdenn zum dritten solchen Bekehrten vnd Gleubigen aus dem Gesetze weisen / welche vnd was für Wercke Gott von jhnen erfordere / vnd in solchem newen Gehorsam jhnen auch aus dem Gesetze weisen / daß jhre gute Wercke in diesem Leben / von wegen des Fleisches / noch vnuolkommen vnd vnrein seyn vnd bleiben / Vnd demnach sie aus dem Euangelio lehren vnd trösten / daß gleichwol vmb des HErrn Christi willen solcher angefangener / vnuolkommener / schwacher / vnreiner Gehorsam Gott in seinen Gleubigen gefalle vnd angenehm sey. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0732" n="64"/> <p>Item / weñ die <hi rendition="#i">Pastores</hi> die Bekehrten vnd Gleubigen lehren wollen / wie vnd woher sie die Kreffte vnd vermögen GOtt wolgefellige gute Werck zu thun vnd zu leisten / vberkommen mögen / Da müssen sie jhnen aus dem Euangelio Bericht thun / Daß zuuor die Person müsse durch den Glauben gerechtfertiget seyn / Vnd daß mann also durch den Glauben den Geist der Ernewerung empfahe / welches Früchte alßdenn die rechten vnd Gott wolgefellige Werck sind / Galat. 3. vnd 5. 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Wenn sie aber jhnen eine gewisse Regula zeigen vnd weisen wollen / welchs denn dieselbigen Wercke seyn / die Gott von den Bekehrten erfordert / in welchen Wercken sie leben / vnd GOtt jhren schüldigen newen Gehorsam erzeigen sollen / müssen sie die Leute zu den Zehen Geboten weisen / welches Paulus nennet / das Gesetze der Wercke / Roman. 3. Wie auch geschrieben stehet: Es sol nicht ein jeder thun / was jhn recht düncket / Ihr solt auch Gott nicht nach Menschen Lehre dienen / Sondern in meinen Geboten solt jhr wandeln / spricht ewer Gott / Deut. 12. Matth. 15. Ezechiel. 20.
Derwegen die jenigen vnrecht thun / die diesen brauch des Gesetzes / welchen man den dritten nennet / auffheben / verwerffen vnd verleugnen. Wenn aber gefraget wird / Wie denn vnsere gute Wercke / weil sie in diesem Leben noch vnuolkom̃en vnd vnrein seyn / Gott gefallen mögen / Da lehret das Euangelium / Daß wir das heilige Priesierthumb seyn / zu opffern Geistliche Opffer / die GOtt angenehm seyn durch Jesum Christum / 1. Petr. 2.
Aus solchem vnterscheid zwischen dem Gesetz vnd Euangeliokönnen vnd sollen auch die Pastores lernen / was sie für eine Ordnung in der Lehre von rechtschaffener wahrer Bekehrung halten sollen / Denn erstlich sollen sie durchs Gesetz die Hertzen bringen zur Erkentniß jhrer Sünden / des gerechten Zorns vnd Gerichts Gottes vber die Sünde. Zum andern / sollen sie die zerschlagenen Gewissen wieder trösten vnd auffrichten durch das Trostreiche Euangelium / zur gnedigen Vergebung der Sünden. Vnd alßdenn zum dritten solchen Bekehrten vnd Gleubigen aus dem Gesetze weisen / welche vnd was für Wercke Gott von jhnen erfordere / vnd in solchem newen Gehorsam jhnen auch aus dem Gesetze weisen / daß jhre gute Wercke in diesem Leben / von wegen des Fleisches / noch vnuolkommen vnd vnrein seyn vnd bleiben / Vnd demnach sie aus dem Euangelio lehren vnd trösten / daß gleichwol vmb des HErrn Christi willen solcher angefangener / vnuolkommener / schwacher / vnreiner Gehorsam Gott in seinen Gleubigen gefalle vnd angenehm sey.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 64. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/732>, abgerufen am 16.02.2025. |