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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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chen Ceremonien vnd die Mosaische Policeyordnung auffgehaben sind / verstehen wir mit Christo vnd Paulo Matth. 5. 19. Luc. 10. Roman. 7. 13. durchs Gesetze die heiligen Zehen Gebot Gottes / vnd sagen / Daß mann beyde Lehre / das Gesetz vnd Euangelium von Christo / in der Kirchen Gottes sol behalten / vnd auch eine jedere in rechtem Verstande an seinem ort / vnd in richtiger Ordnung den Leuten fürtragen / wie Johannes der Teuffer / Christus / vnd die Apostel gethan haben.

Auff daß aber das geschehe mit Nutz vnd frommen der Kirchen / sollen die Pastores in aller Gottesfurcht fleis anwenden / daß beyde die Lehre vnd das Fürbild der gesunden Wort also geführet werden mögen / daß nicht das Gesetz vnd Euangelium in einander gemenget / oder zu weit von einander gerissen werde.

Die Papisten haben aus dem Euangelio eine Gesetzlehre gemacht / dadurch sie denn den Trostreichen Artickel von der Gerechtigkeit des allein Seligmachenden Glaubens an Christum gentzlich verfelschet vnd verkehret.

Dagegen haben die Antinomi vnd Gesetzstürmer durch das Euangelium das Gesetz rein auffgehaben / vnd geben für / das Gesetz sey nicht nötig zur Bußpredigt / Denn man könne aus dem Euangelio wol beyde Busse vnd Vergebung der Sünde lehren vnd predigen.

Also wenn man allein das Gesetz treibet / vnd nicht auch das Euangelium in seiner Ordnung prediget / werden dadurch die Leute entweder in die Heucheley oder Verzweiffelung getrieben.

Wie denn dagegen die jenigen / so allein vnd allezeit eytel Euangelium also predigen / daß sie die Leute nicht zuuor durch das Gesetze zur Erkentniß jhrer Sünden bringen / noch jhnen den billichen gerechten Zorn Gottes fürhalten / nichts anders / denn eytel grewliche Epicurische Sicherheit anrichten.

Sol derwegen derer beyden Heuptlehren keine ohne die andere gelehret / Sondern beyde das Gesetz vnd Euangelium GOttes in rechtem Verstande an jhrem gebürenden Ort / vnd in richtiger Ordnung in der Kichen Gottes fleissig getrieben werden.

Vnd ob wol diese beyde Heuptlehren an vnd für sich vnterschieden sind vnd bleiben / müssen sie doch nicht gar von einander gerissen werden. Vnd widerumb / ob sie wol semptlich in rechter Ordnung getrieben müssen werden / dennoch sol man sie nicht in oder durch einander mengen. Vnd zu dem ende sollen die Pastores beyde die Lehre vnd das Fürbilde der gesunden wort vnd reden richten / vnd wie das auffs einfeltigste geschehen möge / dauon wollen wir kürtzlich bericht thun.

chen Ceremonien vnd die Mosaische Policeyordnung auffgehaben sind / verstehen wir mit Christo vnd Paulo Matth. 5. 19. Luc. 10. Roman. 7. 13. durchs Gesetze die heiligen Zehen Gebot Gottes / vnd sagen / Daß mann beyde Lehre / das Gesetz vnd Euangelium von Christo / in der Kirchen Gottes sol behalten / vnd auch eine jedere in rechtem Verstande an seinem ort / vnd in richtiger Ordnung den Leuten fürtragen / wie Johannes der Teuffer / Christus / vnd die Apostel gethan haben.

Auff daß aber das geschehe mit Nutz vnd frommen der Kirchen / sollen die Pastores in aller Gottesfurcht fleis anwenden / daß beyde die Lehre vnd das Fürbild der gesunden Wort also geführet werden mögen / daß nicht das Gesetz vnd Euangelium in einander gemenget / oder zu weit von einander gerissen werde.

Die Papisten haben aus dem Euangelio eine Gesetzlehre gemacht / dadurch sie denn den Trostreichen Artickel von der Gerechtigkeit des allein Seligmachenden Glaubens an Christum gentzlich verfelschet vnd verkehret.

Dagegen haben die Antinomi vnd Gesetzstürmer durch das Euangelium das Gesetz rein auffgehaben / vnd geben für / das Gesetz sey nicht nötig zur Bußpredigt / Denn man könne aus dem Euangelio wol beyde Busse vnd Vergebung der Sünde lehren vnd predigen.

Also wenn man allein das Gesetz treibet / vnd nicht auch das Euangelium in seiner Ordnung prediget / werden dadurch die Leute entweder in die Heucheley oder Verzweiffelung getrieben.

Wie denn dagegen die jenigen / so allein vnd allezeit eytel Euangelium also predigen / daß sie die Leute nicht zuuor durch das Gesetze zur Erkentniß jhrer Sünden bringen / noch jhnen den billichen gerechten Zorn Gottes fürhalten / nichts anders / denn eytel grewliche Epicurische Sicherheit anrichten.

Sol derwegen derer beyden Heuptlehren keine ohne die andere gelehret / Sondern beyde das Gesetz vnd Euangelium GOttes in rechtem Verstande an jhrem gebürenden Ort / vnd in richtiger Ordnung in der Kichen Gottes fleissig getrieben werden.

Vnd ob wol diese beyde Heuptlehren an vnd für sich vnterschieden sind vnd bleiben / müssen sie doch nicht gar von einander gerissen werden. Vnd widerumb / ob sie wol semptlich in rechter Ordnung getrieben müssen werden / dennoch sol man sie nicht in oder durch einander mengen. Vnd zu dem ende sollen die Pastores beyde die Lehre vnd das Fürbilde der gesunden wort vnd reden richten / vnd wie das auffs einfeltigste geschehen möge / dauon wollen wir kürtzlich bericht thun.

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[59/0727] chen Ceremonien vnd die Mosaische Policeyordnung auffgehaben sind / verstehen wir mit Christo vnd Paulo Matth. 5. 19. Luc. 10. Roman. 7. 13. durchs Gesetze die heiligen Zehen Gebot Gottes / vnd sagen / Daß mann beyde Lehre / das Gesetz vnd Euangelium von Christo / in der Kirchen Gottes sol behalten / vnd auch eine jedere in rechtem Verstande an seinem ort / vnd in richtiger Ordnung den Leuten fürtragen / wie Johannes der Teuffer / Christus / vnd die Apostel gethan haben. Auff daß aber das geschehe mit Nutz vnd frommen der Kirchen / sollen die Pastores in aller Gottesfurcht fleis anwenden / daß beyde die Lehre vnd das Fürbild der gesunden Wort also geführet werden mögen / daß nicht das Gesetz vnd Euangelium in einander gemenget / oder zu weit von einander gerissen werde. Die Papisten haben aus dem Euangelio eine Gesetzlehre gemacht / dadurch sie denn den Trostreichen Artickel von der Gerechtigkeit des allein Seligmachenden Glaubens an Christum gentzlich verfelschet vnd verkehret. Dagegen haben die Antinomi vnd Gesetzstürmer durch das Euangelium das Gesetz rein auffgehaben / vnd geben für / das Gesetz sey nicht nötig zur Bußpredigt / Denn man könne aus dem Euangelio wol beyde Busse vnd Vergebung der Sünde lehren vnd predigen. Also wenn man allein das Gesetz treibet / vnd nicht auch das Euangelium in seiner Ordnung prediget / werden dadurch die Leute entweder in die Heucheley oder Verzweiffelung getrieben. Wie denn dagegen die jenigen / so allein vnd allezeit eytel Euangelium also predigen / daß sie die Leute nicht zuuor durch das Gesetze zur Erkentniß jhrer Sünden bringen / noch jhnen den billichen gerechten Zorn Gottes fürhalten / nichts anders / denn eytel grewliche Epicurische Sicherheit anrichten. Sol derwegen derer beyden Heuptlehren keine ohne die andere gelehret / Sondern beyde das Gesetz vnd Euangelium GOttes in rechtem Verstande an jhrem gebürenden Ort / vnd in richtiger Ordnung in der Kichen Gottes fleissig getrieben werden. Vnd ob wol diese beyde Heuptlehren an vnd für sich vnterschieden sind vnd bleiben / müssen sie doch nicht gar von einander gerissen werden. Vnd widerumb / ob sie wol semptlich in rechter Ordnung getrieben müssen werden / dennoch sol man sie nicht in oder durch einander mengen. Vnd zu dem ende sollen die Pastores beyde die Lehre vnd das Fürbilde der gesunden wort vnd reden richten / vnd wie das auffs einfeltigste geschehen möge / dauon wollen wir kürtzlich bericht thun.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/727>, abgerufen am 25.11.2024.