[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.solle. Wauon wir aber solche klare Zeugnisse in der Schrifft nicht haben / wollen vnd sollen wir zwar nicht sagen / daß es Christo vnmüglich sey / Sondern wir wollen vnd sollen dasselbige in die rechte hohe Himlische Schule sparen / wenn wir im Ewigen Leben vnsern HERRN vnd liebsten Bruder Christum in seiner Herrligkeit mit Lust vnd Frewden sehen werden wie Er ist. Also sagen vnd bekennen wir außdrücklich / daß im heiligen Abendmal Christi / so hie auff Erden nach seinem Befehl an vielen örten gehalten wird / der wahre wesentliche Leib / vnd das wesentliche Blut Christi gegenwertig sey / vnd daß der gantze Christus / Gott vnd Mensch / in Göttlicher vnd Menschlicher Natur bey dem Ampte des Worts / vnd seiner heiligen Sacrament in seiner Kirchen allhie auff Erden zugegen sey / Denn hieuon haben wir außdrückliche / helle vnd klare Zeugnisse in dem Testament des Sohns Gottes. Vnd ob schon dis nicht ein natürliche oder wesentliche Eigenschafft eines Menschlichen Cörperssey / Doch weil wir aus Gottes Wort wissen / daß Christo nach seiner angenommenen Menschlichen Natur aller Gewalt im Himmel vnd auff Erden gegeben / vnd jhm alles vnter seine Füsse gelegt sey / so gleuben wir festiglich / daß Christus mit seinem Leibe vnd Blute dasselbige vermöge / was Er in den Worten seines Testaments versprochen hat / Vnd solches können vnd sollen wir ohne einigen zweiffel für recht / wahr vnd gewiß halten / weil wir hieuon außdrückliche / helle vnd klare Zeugniß in der heiligen Schrifft haben. Was aber die Disputation belanget / De Vbiquitate, Ob der Leib Christi auch sonst allenthalben / vnd an allen örten seyn möge / setzen wir dieselbige nach Lutheri Raht beyseits / vnd das aus hochwichtigen bedencklichen Vrsachen / bis wir ein mal im ewigen Leben Christum von Angesicht zu Angesicht / in seiner Herrligkeit sehen werden / wie Er ist / Wie solches alles in der wiederholten gemeinen Confession der Sächsischen Kirchen von diesem Artickel weitleufftiger erklehret ist / dahin wir die Pastores weisen. II. Von der Himmelfarth Christi / vnd seinem sitzen zur Rechten Gottes des Vaters. VOn diesem Artickel vnsers Christlichen Glaubens sind auch im Sacramentierischen handel grosse Zwiespalt fürgefallen / Auff daß nu derselben wahrer / rechter / eigentlicher Verstand solle. Wauon wir aber solche klare Zeugnisse in der Schrifft nicht haben / wollen vnd sollen wir zwar nicht sagen / daß es Christo vnmüglich sey / Sondern wir wollen vnd sollen dasselbige in die rechte hohe Himlische Schule sparen / wenn wir im Ewigen Leben vnsern HERRN vnd liebsten Bruder Christum in seiner Herrligkeit mit Lust vnd Frewden sehen werden wie Er ist. Also sagen vnd bekennen wir außdrücklich / daß im heiligen Abendmal Christi / so hie auff Erden nach seinem Befehl an vielen örten gehalten wird / der wahre wesentliche Leib / vnd das wesentliche Blut Christi gegenwertig sey / vnd daß der gantze Christus / Gott vnd Mensch / in Göttlicher vnd Menschlicher Natur bey dem Ampte des Worts / vnd seiner heiligen Sacrament in seiner Kirchen allhie auff Erden zugegen sey / Denn hieuon haben wir außdrückliche / helle vnd klare Zeugnisse in dem Testament des Sohns Gottes. Vnd ob schon dis nicht ein natürliche oder wesentliche Eigenschafft eines Menschlichen Cörperssey / Doch weil wir aus Gottes Wort wissen / daß Christo nach seiner angenommenen Menschlichen Natur aller Gewalt im Himmel vnd auff Erden gegeben / vnd jhm alles vnter seine Füsse gelegt sey / so gleuben wir festiglich / daß Christus mit seinem Leibe vnd Blute dasselbige vermöge / was Er in den Worten seines Testaments versprochen hat / Vnd solches können vnd sollen wir ohne einigen zweiffel für recht / wahr vnd gewiß halten / weil wir hieuon außdrückliche / helle vnd klare Zeugniß in der heiligen Schrifft haben. Was aber die Disputation belanget / De Vbiquitate, Ob der Leib Christi auch sonst allenthalben / vnd an allen örten seyn möge / setzen wir dieselbige nach Lutheri Raht beyseits / vnd das aus hochwichtigen bedencklichen Vrsachen / bis wir ein mal im ewigen Leben Christum von Angesicht zu Angesicht / in seiner Herrligkeit sehen werden / wie Er ist / Wie solches alles in der wiederholten gemeinen Confession der Sächsischen Kirchen von diesem Artickel weitleufftiger erklehret ist / dahin wir die Pastores weisen. II. Von der Himmelfarth Christi / vnd seinem sitzen zur Rechten Gottes des Vaters. VOn diesem Artickel vnsers Christlichen Glaubens sind auch im Sacramentierischen handel grosse Zwiespalt fürgefallen / Auff daß nu derselben wahrer / rechter / eigentlicher Verstand <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0723" n="55"/> solle. Wauon wir aber solche klare Zeugnisse in der Schrifft nicht haben / wollen vnd sollen wir zwar nicht sagen / daß es Christo vnmüglich sey / Sondern wir wollen vnd sollen dasselbige in die rechte hohe Himlische Schule sparen / wenn wir im Ewigen Leben vnsern HERRN vnd liebsten Bruder Christum in seiner Herrligkeit mit Lust vnd Frewden sehen werden wie Er ist.</p> <p>Also sagen vnd bekennen wir außdrücklich / daß im heiligen Abendmal Christi / so hie auff Erden nach seinem Befehl an vielen örten gehalten wird / der wahre wesentliche Leib / vnd das wesentliche Blut Christi gegenwertig sey / vnd daß der gantze Christus / Gott vnd Mensch / in Göttlicher vnd Menschlicher Natur bey dem Ampte des Worts / vnd seiner heiligen Sacrament in seiner Kirchen allhie auff Erden zugegen sey / Denn hieuon haben wir außdrückliche / helle vnd klare Zeugnisse in dem Testament des Sohns Gottes. Vnd ob schon dis nicht ein natürliche oder wesentliche Eigenschafft eines Menschlichen Cörperssey / Doch weil wir aus Gottes Wort wissen / daß Christo nach seiner angenommenen Menschlichen Natur aller Gewalt im Himmel vnd auff Erden gegeben / vnd jhm alles vnter seine Füsse gelegt sey / so gleuben wir festiglich / daß Christus mit seinem Leibe vnd Blute dasselbige vermöge / was Er in den Worten seines Testaments versprochen hat / Vnd solches können vnd sollen wir ohne einigen zweiffel für recht / wahr vnd gewiß halten / weil wir hieuon außdrückliche / helle vnd klare Zeugniß in der heiligen Schrifft haben.</p> <p>Was aber die Disputation belanget / <hi rendition="#i">De Vbiquitate,</hi> Ob der Leib Christi auch sonst allenthalben / vnd an allen örten seyn möge / setzen wir dieselbige nach <hi rendition="#i">Lutheri</hi> Raht beyseits / vnd das aus hochwichtigen bedencklichen Vrsachen / bis wir ein mal im ewigen Leben Christum von Angesicht zu Angesicht / in seiner Herrligkeit sehen werden / wie Er ist / Wie solches alles in der wiederholten gemeinen Confession der Sächsischen Kirchen von diesem Artickel weitleufftiger erklehret ist / dahin wir die <hi rendition="#i">Pastores</hi> weisen.</p> </div> <div> <head>II. Von der Himmelfarth Christi / vnd seinem sitzen zur Rechten Gottes des Vaters.</head><lb/> <p>VOn diesem Artickel vnsers Christlichen Glaubens sind auch im Sacramentierischen handel grosse Zwiespalt fürgefallen / Auff daß nu derselben wahrer / rechter / eigentlicher Verstand </p> </div> </body> </text> </TEI> [55/0723]
solle. Wauon wir aber solche klare Zeugnisse in der Schrifft nicht haben / wollen vnd sollen wir zwar nicht sagen / daß es Christo vnmüglich sey / Sondern wir wollen vnd sollen dasselbige in die rechte hohe Himlische Schule sparen / wenn wir im Ewigen Leben vnsern HERRN vnd liebsten Bruder Christum in seiner Herrligkeit mit Lust vnd Frewden sehen werden wie Er ist.
Also sagen vnd bekennen wir außdrücklich / daß im heiligen Abendmal Christi / so hie auff Erden nach seinem Befehl an vielen örten gehalten wird / der wahre wesentliche Leib / vnd das wesentliche Blut Christi gegenwertig sey / vnd daß der gantze Christus / Gott vnd Mensch / in Göttlicher vnd Menschlicher Natur bey dem Ampte des Worts / vnd seiner heiligen Sacrament in seiner Kirchen allhie auff Erden zugegen sey / Denn hieuon haben wir außdrückliche / helle vnd klare Zeugnisse in dem Testament des Sohns Gottes. Vnd ob schon dis nicht ein natürliche oder wesentliche Eigenschafft eines Menschlichen Cörperssey / Doch weil wir aus Gottes Wort wissen / daß Christo nach seiner angenommenen Menschlichen Natur aller Gewalt im Himmel vnd auff Erden gegeben / vnd jhm alles vnter seine Füsse gelegt sey / so gleuben wir festiglich / daß Christus mit seinem Leibe vnd Blute dasselbige vermöge / was Er in den Worten seines Testaments versprochen hat / Vnd solches können vnd sollen wir ohne einigen zweiffel für recht / wahr vnd gewiß halten / weil wir hieuon außdrückliche / helle vnd klare Zeugniß in der heiligen Schrifft haben.
Was aber die Disputation belanget / De Vbiquitate, Ob der Leib Christi auch sonst allenthalben / vnd an allen örten seyn möge / setzen wir dieselbige nach Lutheri Raht beyseits / vnd das aus hochwichtigen bedencklichen Vrsachen / bis wir ein mal im ewigen Leben Christum von Angesicht zu Angesicht / in seiner Herrligkeit sehen werden / wie Er ist / Wie solches alles in der wiederholten gemeinen Confession der Sächsischen Kirchen von diesem Artickel weitleufftiger erklehret ist / dahin wir die Pastores weisen.
II. Von der Himmelfarth Christi / vnd seinem sitzen zur Rechten Gottes des Vaters.
VOn diesem Artickel vnsers Christlichen Glaubens sind auch im Sacramentierischen handel grosse Zwiespalt fürgefallen / Auff daß nu derselben wahrer / rechter / eigentlicher Verstand
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/723 |
Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/723>, abgerufen am 03.03.2025. |