[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.Kirchen einreissen / sollen die Leute für diesem jhrem Irrthum gewarnet werden / daß sie fürgeben / Die Sacramenta seyn allein eusserliche Zeichen / die da Gottes Gnade nur bedeuten / oder eusserlich dauon allein Zeugnis geben / vnd Erinnerung thun. Es sol aber dagegen aus Gottes Worte gelehret werden / Daß die Sacramenta seyn solche handlungen / die GOttes sein selbs eigen Werck sind / die ER selbs gegenwertig / durch den Diener verrichtet / in welchen / vnd durch welche Er die verheissene Gnade / vnd alle erworbene Güter in Christo fürtregt / reichet / zueignet / bestetiget / vnd versiegelt / einem jeden / der sie im rechten Glauben nützet vnd brauchet / daß also Gott selber / durch die Sacramenta in vns krefftig ist vnd wircket. Derhalben auch die Sacramenta, vnd derselbigen Krafft / nicht stehen auff des Dieners wirdigkeit oder vnwirdigkeit / Sondern / wenn sie nach verordnung des HERRN Christi verhandelt werden / so ist Ers selber / der durch den Diener / laut seiner Wort / absoluieret / teuffet / vnd sein Abendmal reichet. Von der Beicht vnd Absolution. IN der Bäpstischen Ohrenbeicht wird aus Gottes Worte zweyerley gestrafft / Erstlich / daß sie fordert volnkommene vnd außdrückliche erzehlung vnd offenbarung gegen dem Priester / aller vnd jeder Sünde / Also / daß die Sünde / so dem Priester in der Beicht nicht offenbaret wird / nicht könne vergeben werden. Zum Andern / daß solch Werck der Beicht mit verdienstlich vnd nöthig sey zur Vergebung der Sünden. Aber wenn diß aus Gottes Worte / wie billich / gestraffet wird / so muß dieser Bericht dabey gethan werden / daß es nicht die meinung habe / als wolte man die Beicht gantz vnd gar verwerffen / vnd aus diesen Kirchen hinweg thun / Sondern es sol fein mit bescheide angezeiget werden / was man für eine Beicht / auff was meinung / vnd aus was vrsachen / nach Gottes Worte haben vnd behalten wölle. Für Gott sol ein jeder täglich alle seine Sünde außdrücklich bekennen / Psalm. 32. Auch da er jemands beleidiget hat / Kirchen einreissen / sollen die Leute für diesem jhrem Irrthum gewarnet werden / daß sie fürgeben / Die Sacramenta seyn allein eusserliche Zeichen / die da Gottes Gnade nur bedeuten / oder eusserlich dauon allein Zeugnis geben / vnd Erinnerung thun. Es sol aber dagegen aus Gottes Worte gelehret werden / Daß die Sacramenta seyn solche handlungen / die GOttes sein selbs eigen Werck sind / die ER selbs gegenwertig / durch den Diener verrichtet / in welchen / vnd durch welche Er die verheissene Gnade / vnd alle erworbene Güter in Christo fürtregt / reichet / zueignet / bestetiget / vnd versiegelt / einem jeden / der sie im rechten Glauben nützet vnd brauchet / daß also Gott selber / durch die Sacramenta in vns krefftig ist vnd wircket. Derhalben auch die Sacramenta, vnd derselbigen Krafft / nicht stehen auff des Dieners wirdigkeit oder vnwirdigkeit / Sondern / wenn sie nach verordnung des HERRN Christi verhandelt werden / so ist Ers selber / der durch den Diener / laut seiner Wort / absoluieret / teuffet / vnd sein Abendmal reichet. Von der Beicht vnd Absolution. IN der Bäpstischen Ohrenbeicht wird aus Gottes Worte zweyerley gestrafft / Erstlich / daß sie fordert volnkommene vnd außdrückliche erzehlung vnd offenbarung gegen dem Priester / aller vnd jeder Sünde / Also / daß die Sünde / so dem Priester in der Beicht nicht offenbaret wird / nicht könne vergeben werden. Zum Andern / daß solch Werck der Beicht mit verdienstlich vnd nöthig sey zur Vergebung der Sünden. Aber wenn diß aus Gottes Worte / wie billich / gestraffet wird / so muß dieser Bericht dabey gethan werden / daß es nicht die meinung habe / als wolte man die Beicht gantz vnd gar verwerffen / vnd aus diesen Kirchen hinweg thun / Sondern es sol fein mit bescheide angezeiget werden / was man für eine Beicht / auff was meinung / vnd aus was vrsachen / nach Gottes Worte haben vnd behalten wölle. Für Gott sol ein jeder täglich alle seine Sünde außdrücklich bekennen / Psalm. 32. 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Aber wenn diß aus Gottes Worte / wie billich / gestraffet wird / so muß dieser Bericht dabey gethan werden / daß es nicht die meinung habe / als wolte man die Beicht gantz vnd gar verwerffen / vnd aus diesen Kirchen hinweg thun / Sondern es sol fein mit bescheide angezeiget werden / was man für eine Beicht / auff was meinung / vnd aus was vrsachen / nach Gottes Worte haben vnd behalten wölle. Für Gott sol ein jeder täglich alle seine Sünde außdrücklich bekennen / Psalm. 32. Auch da er jemands beleidiget hat / </p> </div> </body> </text> </TEI> [0072]
Kirchen einreissen / sollen die Leute für diesem jhrem Irrthum gewarnet werden / daß sie fürgeben / Die Sacramenta seyn allein eusserliche Zeichen / die da Gottes Gnade nur bedeuten / oder eusserlich dauon allein Zeugnis geben / vnd Erinnerung thun. Es sol aber dagegen aus Gottes Worte gelehret werden / Daß die Sacramenta seyn solche handlungen / die GOttes sein selbs eigen Werck sind / die ER selbs gegenwertig / durch den Diener verrichtet / in welchen / vnd durch welche Er die verheissene Gnade / vnd alle erworbene Güter in Christo fürtregt / reichet / zueignet / bestetiget / vnd versiegelt / einem jeden / der sie im rechten Glauben nützet vnd brauchet / daß also Gott selber / durch die Sacramenta in vns krefftig ist vnd wircket. Derhalben auch die Sacramenta, vnd derselbigen Krafft / nicht stehen auff des Dieners wirdigkeit oder vnwirdigkeit / Sondern / wenn sie nach verordnung des HERRN Christi verhandelt werden / so ist Ers selber / der durch den Diener / laut seiner Wort / absoluieret / teuffet / vnd sein Abendmal reichet.
Von der Beicht vnd Absolution.
IN der Bäpstischen Ohrenbeicht wird aus Gottes Worte zweyerley gestrafft / Erstlich / daß sie fordert volnkommene vnd außdrückliche erzehlung vnd offenbarung gegen dem Priester / aller vnd jeder Sünde / Also / daß die Sünde / so dem Priester in der Beicht nicht offenbaret wird / nicht könne vergeben werden. Zum Andern / daß solch Werck der Beicht mit verdienstlich vnd nöthig sey zur Vergebung der Sünden. Aber wenn diß aus Gottes Worte / wie billich / gestraffet wird / so muß dieser Bericht dabey gethan werden / daß es nicht die meinung habe / als wolte man die Beicht gantz vnd gar verwerffen / vnd aus diesen Kirchen hinweg thun / Sondern es sol fein mit bescheide angezeiget werden / was man für eine Beicht / auff was meinung / vnd aus was vrsachen / nach Gottes Worte haben vnd behalten wölle. Für Gott sol ein jeder täglich alle seine Sünde außdrücklich bekennen / Psalm. 32. Auch da er jemands beleidiget hat /
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/72>, abgerufen am 03.03.2025. |