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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Also handelt der Bapst auff beyden seiten / wie ein Tyrann / daß er solche Irrthumb mit Gewalt vnd Wüterey verthedingt / vnd wil keine Richter leiden. Vnd dis ander stück thut mehr Schadens / denn alle Wüterey / Denn alßbald der Kirchen das rechte Vrtheil vnd Erkentniß genommen ist / kan nicht müglich seyn / daß man falscher Lehre / oder vnrechtem Gottesdienst könte stewren / Vnd müssen derhalb viel Seelen verlohren werden.

Darumb sollen Gottfürchtige Leute solche grewliche Irrthumb des Bapsts / vnd sein Tyranney wol bedencken / Vnd zum ersten wissen / daß solche Irrthumb zu fliehen / vnd die rechte Lehre der Ehre Gottes / vnd der Seelen Seligkeit halben anzunehmen sey. Darnach daß man doch bedencke / wie ein grewliche grosse Sünde es sey / solche vnbilliche Wüterey des Bapsts helffen fördern / da so viel frommer Christen so jämmerlich ermordet werden / welcher Blut ohn zweiffel Gott nicht wird vngerochen lassen.

Fürnemlich aber sollen Könige vnd Fürsten / als fürnemste Glieder der Kirchen / helffen vnd schawen / daß allerley Irrthumb weggethan / vnd die Gewissen recht vnterrichtet werden / wie denn Gott zu solchem Ampt die König vnd Fürsten sonderlich vermanet im 2. Psal. Ihr Könige lasset euch weisen / vnd jhr Richter auff Erden lasset euch züchtigen / Denn dis sol bey den Königen vnd grossen Herrn die fürnemste Sorge seyn / daß sie Gottes Ehre fleissig fördern.

Darumb were es je vnbillich / wenn sie jhre Macht vnd Gewalt dahin wolten wenden / daß solch grewliche Abgötterey / vnd ander vnzehliche Laster erhalten / vnd die frommen Christen so jämmerlich ermordet würden.

VNd im Fall / daß der Bapst gleich ein Concilium halten wolt / wie kan der Kirchen wieder solche stücke geholffen werden / so der Bapst nicht leiden wil / daß man etwas wieder jhn schliesse? Oder andere / denn so jhm zuuor durch schreckliche Eydespflicht / auch Gottes Wort vnaußgenommen / zugethan / in Kirchen Sachen richten sollen?

Weil aber die Vrtheil in Concilien / der Kirchen / vnd nicht des Bapsts Vrtheil sind / wil es je den Königen vnd Fürsten gebüren / daß sie dem Bapst solchen Muthwillen nicht einreumen / Sondern schaffen / daß der Kirchen die Macht zurichten nicht genommen / vnd alles nach der heiligen Schrifft vnd Wort Gottes vrtheilet werde. Vnd gleich wie die Christen alle andere Irrthumb des Bapsts zu straffen schüldig seyn / also sind sie auch schüldig / den Bapst selbst zu

Also handelt der Bapst auff beyden seiten / wie ein Tyrann / daß er solche Irrthumb mit Gewalt vnd Wüterey verthedingt / vnd wil keine Richter leiden. Vnd dis ander stück thut mehr Schadens / denn alle Wüterey / Denn alßbald der Kirchen das rechte Vrtheil vnd Erkentniß genommen ist / kan nicht müglich seyn / daß man falscher Lehre / oder vnrechtem Gottesdienst könte stewren / Vnd müssen derhalb viel Seelen verlohren werden.

Darumb sollen Gottfürchtige Leute solche grewliche Irrthumb des Bapsts / vnd sein Tyranney wol bedencken / Vnd zum ersten wissen / daß solche Irrthumb zu fliehen / vnd die rechte Lehre der Ehre Gottes / vnd der Seelen Seligkeit halben anzunehmen sey. Darnach daß man doch bedencke / wie ein grewliche grosse Sünde es sey / solche vnbilliche Wüterey des Bapsts helffen fördern / da so viel frommer Christen so jäm̃erlich ermordet werden / welcher Blut ohn zweiffel Gott nicht wird vngerochen lassen.

Fürnemlich aber sollen Könige vnd Fürsten / als fürnemste Glieder der Kirchen / helffen vnd schawen / daß allerley Irrthumb weggethan / vnd die Gewissen recht vnterrichtet werden / wie denn Gott zu solchem Ampt die König vnd Fürsten sonderlich vermanet im 2. Psal. Ihr Könige lasset euch weisen / vnd jhr Richter auff Erden lasset euch züchtigen / Denn dis sol bey den Königen vnd grossen Herrn die fürnemste Sorge seyn / daß sie Gottes Ehre fleissig fördern.

Darumb were es je vnbillich / wenn sie jhre Macht vnd Gewalt dahin wolten wenden / daß solch grewliche Abgötterey / vnd ander vnzehliche Laster erhalten / vnd die frommen Christen so jämmerlich ermordet würden.

VNd im Fall / daß der Bapst gleich ein Concilium halten wolt / wie kan der Kirchen wieder solche stücke geholffen werden / so der Bapst nicht leiden wil / daß man etwas wieder jhn schliesse? Oder andere / denn so jhm zuuor durch schreckliche Eydespflicht / auch Gottes Wort vnaußgenommen / zugethan / in Kirchen Sachen richten sollen?

Weil aber die Vrtheil in Concilien / der Kirchen / vnd nicht des Bapsts Vrtheil sind / wil es je den Königen vnd Fürsten gebüren / daß sie dem Bapst solchen Muthwillen nicht einreumen / Sondern schaffen / daß der Kirchen die Macht zurichten nicht genommen / vnd alles nach der heiligen Schrifft vnd Wort Gottes vrtheilet werde. Vnd gleich wie die Christen alle andere Irrthumb des Bapsts zu straffen schüldig seyn / also sind sie auch schüldig / den Bapst selbst zu

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/656>, abgerufen am 22.11.2024.