[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.denn Menschen Gebot. Item / ad Titum 1. Auersantium veritatem, welche sich abwenden von der Warheit. Item / daß sie sagen / Es sey Todsünde / solche Satzungen brechen / Ist auch nicht recht. Dis sind die Artickel / darauff wir stehen müssen / vnd stehen wöllen / bis in vnsern Tod / ob Gott wil. Vnd wissen darinne nichts zu endern / noch nachzugeben. Wil aber jemand etwas nachgeben / das thue er auff sein Gewissen. Zu letzt ist noch der Geuckelsack des Bapsts dahinden / von Närrischen vnd Kindischen Artickeln / als von Kirchweihe / von Glocken teuffen / Altarstein teuffen / vnd Gefattern dazu bitten / die dazu gaben / etc. welchs teuffen ein Spott vnd Hohn der heiligen Tauffe ist / daß mans nicht leiden sol. Darnach von Liecht / Palmen / Fladen / Würtz / Hafern / weihen / etc. welchs doch nicht kan geweihet heissen / noch seyn / sondern eytel Spott vnd betrug ist. Vnd des Geuckelwercks vnzehlich viel / welche wir befehlen jhrem Gott / vnd jhnen selbs anzubeten / bis sie es müde werden / wir wollen damit vnuerworren seyn. MArtinus Luther D. subscripsit. Iustus Ionas D. Rector, subscripsit manu propria. Ioannes Bugenhagen Pomer. D. subscripsit. Caspar Creutziger D. subscripsit. Niclas Amsdorff subscripsit Magdeburgensis. Georgius Spalatinus subscripsit Aldenburgensis.Ich Philippus Melanchthon / halte diese obgestalte Artickel auch für recht vnd Christlich. Vom Bapst aber halte ich / so er das Euangelium wolte zulassen / daß jhm / vmb Friedens vnd gemeiner Einigkeit willen / der jenigen Christen / so auch vnter jhm sind / vnd künfftig seyn möchten / sein Superioritet vber die Bischoffe / die er sonst hat Iure humano, auch von vns zugelassen sey. Iohannes Agricola Eisleben subscripsit. Gabriel Didymus subscripsit. Ego Vrbanus Regius D. Ecclesiarum in Ducatu Luneburgensi Superintendens, subscribo meo & fratrum meorum nomine: & Ecclesiae Hannopheranae. Ego Stephanus Agricola Ecclesiastes Curiensis subscribo. Et ego Iohannes Draconites subscribo, Professor & Ecclesiastes Marpurgensis.denn Menschen Gebot. Item / ad Titum 1. Auersantium veritatem, welche sich abwenden von der Warheit. Item / daß sie sagen / Es sey Todsünde / solche Satzungen brechen / Ist auch nicht recht. Dis sind die Artickel / darauff wir stehen müssen / vnd stehen wöllen / bis in vnsern Tod / ob Gott wil. Vnd wissen darinne nichts zu endern / noch nachzugeben. Wil aber jemand etwas nachgeben / das thue er auff sein Gewissen. Zu letzt ist noch der Geuckelsack des Bapsts dahinden / von Närrischen vnd Kindischen Artickeln / als von Kirchweihe / von Glocken teuffen / Altarstein teuffen / vnd Gefattern dazu bitten / die dazu gaben / etc. welchs teuffen ein Spott vnd Hohn der heiligen Tauffe ist / daß mans nicht leiden sol. Darnach von Liecht / Palmen / Fladen / Würtz / Hafern / weihen / etc. welchs doch nicht kan geweihet heissen / noch seyn / sondern eytel Spott vnd betrug ist. Vnd des Geuckelwercks vnzehlich viel / welche wir befehlen jhrem Gott / vnd jhnen selbs anzubeten / bis sie es müde werden / wir wollen damit vnuerworren seyn. MArtinus Luther D. subscripsit. Iustus Ionas D. Rector, subscripsit manu propria. Ioannes Bugenhagen Pomer. D. subscripsit. Caspar Creutziger D. subscripsit. Niclas Amsdorff subscripsit Magdeburgensis. Georgius Spalatinus subscripsit Aldenburgensis.Ich Philippus Melanchthon / halte diese obgestalte Artickel auch für recht vnd Christlich. Vom Bapst aber halte ich / so er das Euangelium wolte zulassen / daß jhm / vmb Friedens vnd gemeiner Einigkeit willen / der jenigen Christen / so auch vnter jhm sind / vnd künfftig seyn möchten / sein Superioritet vber die Bischoffe / die er sonst hat Iure humano, auch von vns zugelassen sey. Iohannes Agricola Eisleben subscripsit. Gabriel Didymus subscripsit. Ego Vrbanus Regius D. Ecclesiarum in Ducatu Luneburgensi Superintendens, subscribo meo & fratrum meorum nomine: & Ecclesiae Hannopheranae. Ego Stephanus Agricola Ecclesiastes Curiensis subscribo. Et ego Iohannes Draconites subscribo, Professor & Ecclesiastes Marpurgensis.<TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0643" n="307"/> denn Menschen Gebot. Item / <hi rendition="#i">ad Titum</hi> 1. <hi rendition="#i">Auersantium veritatem,</hi> welche sich abwenden von der Warheit. 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denn Menschen Gebot. Item / ad Titum 1. Auersantium veritatem, welche sich abwenden von der Warheit. Item / daß sie sagen / Es sey Todsünde / solche Satzungen brechen / Ist auch nicht recht.
Dis sind die Artickel / darauff wir stehen müssen / vnd stehen wöllen / bis in vnsern Tod / ob Gott wil. Vnd wissen darinne nichts zu endern / noch nachzugeben. Wil aber jemand etwas nachgeben / das thue er auff sein Gewissen.
Zu letzt ist noch der Geuckelsack des Bapsts dahinden / von Närrischen vnd Kindischen Artickeln / als von Kirchweihe / von Glocken teuffen / Altarstein teuffen / vnd Gefattern dazu bitten / die dazu gaben / etc. welchs teuffen ein Spott vnd Hohn der heiligen Tauffe ist / daß mans nicht leiden sol.
Darnach von Liecht / Palmen / Fladen / Würtz / Hafern / weihen / etc. welchs doch nicht kan geweihet heissen / noch seyn / sondern eytel Spott vnd betrug ist. Vnd des Geuckelwercks vnzehlich viel / welche wir befehlen jhrem Gott / vnd jhnen selbs anzubeten / bis sie es müde werden / wir wollen damit vnuerworren seyn.
MArtinus Luther D. subscripsit. Iustus Ionas D. Rector, subscripsit manu propria. Ioannes Bugenhagen Pomer. D. subscripsit. Caspar Creutziger D. subscripsit. Niclas Amsdorff subscripsit Magdeburgensis. Georgius Spalatinus subscripsit Aldenburgensis. Ich Philippus Melanchthon / halte diese obgestalte Artickel auch für recht vnd Christlich. Vom Bapst aber halte ich / so er das Euangelium wolte zulassen / daß jhm / vmb Friedens vnd gemeiner Einigkeit willen / der jenigen Christen / so auch vnter jhm sind / vnd künfftig seyn möchten / sein Superioritet vber die Bischoffe / die er sonst hat Iure humano, auch von vns zugelassen sey.
Iohannes Agricola Eisleben subscripsit. Gabriel Didymus subscripsit. Ego Vrbanus Regius D. Ecclesiarum in Ducatu Luneburgensi Superintendens, subscribo meo & fratrum meorum nomine: & Ecclesiae Hannopheranae. Ego Stephanus Agricola Ecclesiastes Curiensis subscribo. Et ego Iohannes Draconites subscribo, Professor & Ecclesiastes Marpurgensis.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 307. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/643>, abgerufen am 16.07.2024. |