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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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welches vns applicieret wird aus Gnaden / im Wort vnnd Sacramenten / Allein durch den Glauben. Vnd stehet also vnsere Gerechtigkeit allein in gnediger Versönung vnd verzeihung vnserer Sünde: Vnd nicht allein im anfang vnserer Bekehrung / Sondern im Anfang / mittel / vnd ende / ist dieses vnsere einige Gerechtigkeit vnd Seligkeit für Gott / Roman. 5. vnd 1. Petr. 1. Wir werden aus Gottes Macht durch den Glauben bewahret vnd erhalten zur Seligkeit. Vnd diß sol der Glaube also annehmen / daß er mit festem vertrawen sich zu Gott versehe vnd vertröste / daß ervns gewißlich / vmb Christus willen / gnedig seyn wolle / Denn der Papisten Lehre / de Dubitatione, daß die Gleubigen zweiffeln sollen / ob sie bey Gott in gnaden seyn / ist stracks wieder die Schrifft / Roman. 4. vnd 8. Ephe. 3. Vnd raubet den armen Gewissen allen seligen nötigen Trost.

Es werden auch in der Apologia die zwey Wörtlein (Regeneratio & Viuificatio) im Artickel der Rechtfertigung offt gebrauchet. Daß nun nicht darüber in diesen Kirchen / wie etwan an andern örtern / streit vnd zanck entstehen mögen / sollen sie fein erkleret werden / Nemlich / daß sie verstanden werden pro Reconciliatione, adoptione, acceptatione ad vitam aeternam. Do aber jemands die vocabula verstehen wolte de Renouatione, muß man sich gleichwol fürsehen / daß nicht vnsere Nouitas, in den Articulum Iustificationis mit eingeflicket werde.

Wenn nun ein Prediger also auff einer seiten die Lehre in diesem Artickel von allen Irrthümen leutert / vnd vor aller verfelschung verwaret / so muß er daneben auch gute acht geben / daß nicht der Epicureismus, durch Mißbrauch dieser Lehre einen schedlichen außschlag auff der andern seiten mache / Denn viel wöllen diese Lehre also einnemen / als sey dadurch das Gesetz gantz vnd gar auffgehaben / Daß Gott nun nach keiner Sünde fragen / vber keinen Gottlosen zürnen wölle / Sondern sey nun eitel gnade / es bekehre sich einer von Sünden / oder bleibe darinn. Vnd zu solchem Mißuerstande helffen auch offt viel vnuerstendige Prediger / die diesen Artickel nicht aus rechtem grunde / mit gebürlicher bescheidenheit handlen. Diesem allem aber kan auffs einfeltigst vorgekommen vnd begegnet werden / wenn des lieben Pauli Methodus gehalten wird / daß der handel der Rechtfertigung also fürgebildet wird / daß es nicht ein leichtfertiger schertz sey / Sondern für Gott / vnd seinem Gericht mit grossem ernste gehandelt werde / da es gilt entweder Gottes gnade oder zorn / entweder verdampt zuwerden / oder ewig selig werden / Wie denn darumb Paulus so gerne gebrauchet das verbum forense (Iustificare,) Denn wenn wir in vnserm Gewissen für Gott kommen

welches vns applicieret wird aus Gnaden / im Wort vnnd Sacramenten / Allein durch den Glauben. Vnd stehet also vnsere Gerechtigkeit allein in gnediger Versönung vnd verzeihung vnserer Sünde: Vnd nicht allein im anfang vnserer Bekehrung / Sondern im Anfang / mittel / vnd ende / ist dieses vnsere einige Gerechtigkeit vnd Seligkeit für Gott / Roman. 5. vnd 1. Petr. 1. Wir werden aus Gottes Macht durch den Glauben bewahret vnd erhalten zur Seligkeit. Vnd diß sol der Glaube also annehmen / daß er mit festem vertrawen sich zu Gott versehe vnd vertröste / daß ervns gewißlich / vmb Christus willen / gnedig seyn wolle / Denn der Papisten Lehre / de Dubitatione, daß die Gleubigen zweiffeln sollen / ob sie bey Gott in gnaden seyn / ist stracks wieder die Schrifft / Roman. 4. vnd 8. Ephe. 3. Vnd raubet den armen Gewissen allen seligen nötigen Trost.

Es werden auch in der Apologia die zwey Wörtlein (Regeneratio & Viuificatio) im Artickel der Rechtfertigung offt gebrauchet. Daß nun nicht darüber in diesen Kirchen / wie etwan an andern örtern / streit vnd zanck entstehen mögen / sollen sie fein erkleret werden / Nemlich / daß sie verstanden werden pro Reconciliatione, adoptione, acceptatione ad vitam aeternam. Do aber jemands die vocabula verstehen wolte de Renouatione, muß man sich gleichwol fürsehen / daß nicht vnsere Nouitas, in den Articulum Iustificationis mit eingeflicket werde.

Wenn nun ein Prediger also auff einer seiten die Lehre in diesem Artickel von allen Irrthümen leutert / vnd vor aller verfelschung verwaret / so muß er daneben auch gute acht geben / daß nicht der Epicureismus, durch Mißbrauch dieser Lehre einen schedlichen außschlag auff der andern seiten mache / Denn viel wöllen diese Lehre also einnemen / als sey dadurch das Gesetz gantz vnd gar auffgehaben / Daß Gott nun nach keiner Sünde fragen / vber keinen Gottlosen zürnen wölle / Sondern sey nun eitel gnade / es bekehre sich einer von Sünden / oder bleibe darinn. Vnd zu solchem Mißuerstande helffen auch offt viel vnuerstendige Prediger / die diesen Artickel nicht aus rechtem grunde / mit gebürlicher bescheidenheit handlen. Diesem allem aber kan auffs einfeltigst vorgekommen vnd begegnet werden / wenn des lieben Pauli Methodus gehalten wird / daß der handel der Rechtfertigung also fürgebildet wird / daß es nicht ein leichtfertiger schertz sey / Sondern für Gott / vnd seinem Gericht mit grossem ernste gehandelt werde / da es gilt entweder Gottes gnade oder zorn / entweder verdampt zuwerden / oder ewig selig werden / Wie denn darumb Paulus so gerne gebrauchet das verbum forense (Iustificare,) Denn wenn wir in vnserm Gewissen für Gott kommen

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/57>, abgerufen am 28.11.2024.