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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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theils nicht an / denn sie verbieten die Ehe nicht / Sondern das newe Gesetz fechten wir an / welchs die Bäpste wieder die Concilia gemacht haben. Also gar verachten die Bäpste selbs die Concilia, so sie doch andern bey Gottes Zorn / vnd ewiger Verdamnis dürffen gebieten / die Concilien zu halten. Darumb ist das Gesetz / dadurch Priester Ehe verboten / ein recht Bapsts Gesetz der Römischen Tyranney. Denn der Prophet Daniel hat das Antichristisch Reich also abgemahlet / daß es solle Ehestand vnd Eheweiber / ja das Weiblich Geschlecht verachten lehren.

Zum Fünfften / Wiewol sie das vngöttlich Gesetz nicht Heiligkeit halben / oder aus vnwissenheit verthedingen / denn sie wissen wol / daß sie Keuscheit nicht halten / so geben sie doch vrsach zu vnzehlicher Heucheley / dieweil sie einen schein der Heiligkeit fürwenden / Sie sagen / daß darumb die Priester sollen Keuscheit halten / denn sie müssen heilig vnd rein seyn / gleich als sey der Ehestand ein Vnreinigkeit / gleich als werde man ehe Heilig vnd Gerecht für Gott durch den Celibat / denn durch den Ehestand / Vnd dazu ziehen sie an die Priester im Gesetz Mosi / denn sie sagen / wenn die Priester haben im Tempel gedienet / haben sie sich jhrer Weiber müssen enthalten / darumb / so im Newen Testament die Priester allezeit beten sollen / sollen sie sich auch allezeit Keusch halten. Solch vngeschickt / närrisch Gleichniß ziehen sie an / als ein gantz klaren gewissen Grund / dadurch schon erstritten sey / daß die Priester schüldig seyn / ewige Keuscheit zu halten / so doch / wenn auch das Gleichniß hie töchte / oder sich reimete / nichts mehr damit erhalten / denn daß die Priester sich jhrer Weiber allein ein zeitlang enthalten solten / Nemlich / wenn sie Kirchendienst fürhetten. Auch so ist ein ander ding Beten / ein ander ding in der Kirchen Priesterlich Ampt thun. Denn viel Heiligen haben wol gebetet / wenn sie gleich nicht im Tempel gedienet / vnd hat solche Eheliche Beywonung daran nichts gehindert.

Wir wollen aber ördentlich nach einander auff solche Trewme antworten. Für das erst müssen je die Wiedersacher bekennen / vnd können nicht leugnen / daß der Ehestand an Christgleubigen ein rein heilig Stand sey / denn er ist je geheiliget durch das Wort Gottes / denn von Gott ist er eingesetzt / durch Gottes Wort ist er bestetiget / wie da die Schrifft reichlich zeuget. Denn Christus sagt: Was GOtt hat zusammen gefüget / das sol kein Mensch scheiden. Da sagt Christus / Eheleut vnd Ehestand füge Gott zusammen. So ist es ein rein / heilig / edel / löblich Gottes Werck.

Vnd Paulus sagt von der Ehe / von Speise / vnd dergleichen / daß

theils nicht an / denn sie verbieten die Ehe nicht / Sondern das newe Gesetz fechten wir an / welchs die Bäpste wieder die Concilia gemacht haben. Also gar verachten die Bäpste selbs die Concilia, so sie doch andern bey Gottes Zorn / vnd ewiger Verdamnis dürffen gebieten / die Concilien zu halten. Darumb ist das Gesetz / dadurch Priester Ehe verboten / ein recht Bapsts Gesetz der Römischen Tyranney. Denn der Prophet Daniel hat das Antichristisch Reich also abgemahlet / daß es solle Ehestand vnd Eheweiber / ja das Weiblich Geschlecht verachten lehren.

Zum Fünfften / Wiewol sie das vngöttlich Gesetz nicht Heiligkeit halben / oder aus vnwissenheit verthedingen / denn sie wissen wol / daß sie Keuscheit nicht halten / so geben sie doch vrsach zu vnzehlicher Heucheley / dieweil sie einen schein der Heiligkeit fürwenden / Sie sagen / daß darumb die Priester sollen Keuscheit halten / deñ sie müssen heilig vnd rein seyn / gleich als sey der Ehestand ein Vnreinigkeit / gleich als werde man ehe Heilig vnd Gerecht für Gott durch den Celibat / denn durch den Ehestand / Vnd dazu ziehen sie an die Priester im Gesetz Mosi / denn sie sagen / wenn die Priester haben im Tempel gedienet / haben sie sich jhrer Weiber müssen enthalten / darumb / so im Newen Testament die Priester allezeit beten sollen / sollen sie sich auch allezeit Keusch halten. Solch vngeschickt / närrisch Gleichniß ziehen sie an / als ein gantz klaren gewissen Grund / dadurch schon erstritten sey / daß die Priester schüldig seyn / ewige Keuscheit zu halten / so doch / wenn auch das Gleichniß hie töchte / oder sich reimete / nichts mehr damit erhalten / denn daß die Priester sich jhrer Weiber allein ein zeitlang enthalten solten / Nemlich / wenn sie Kirchendienst fürhetten. Auch so ist ein ander ding Beten / ein ander ding in der Kirchen Priesterlich Ampt thun. Denn viel Heiligen haben wol gebetet / wenn sie gleich nicht im Tempel gedienet / vnd hat solche Eheliche Beywonung daran nichts gehindert.

Wir wollen aber ördentlich nach einander auff solche Trewme antworten. Für das erst müssen je die Wiedersacher bekennen / vnd können nicht leugnen / daß der Ehestand an Christgleubigen ein rein heilig Stand sey / denn er ist je geheiliget durch das Wort Gottes / denn von Gott ist er eingesetzt / durch Gottes Wort ist er bestetiget / wie da die Schrifft reichlich zeuget. Denn Christus sagt: Was GOtt hat zusam̃en gefüget / das sol kein Mensch scheiden. Da sagt Christus / Eheleut vnd Ehestand füge Gott zusammen. So ist es ein rein / heilig / edel / löblich Gottes Werck.

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[261/0549] theils nicht an / denn sie verbieten die Ehe nicht / Sondern das newe Gesetz fechten wir an / welchs die Bäpste wieder die Concilia gemacht haben. Also gar verachten die Bäpste selbs die Concilia, so sie doch andern bey Gottes Zorn / vnd ewiger Verdamnis dürffen gebieten / die Concilien zu halten. Darumb ist das Gesetz / dadurch Priester Ehe verboten / ein recht Bapsts Gesetz der Römischen Tyranney. Denn der Prophet Daniel hat das Antichristisch Reich also abgemahlet / daß es solle Ehestand vnd Eheweiber / ja das Weiblich Geschlecht verachten lehren. Zum Fünfften / Wiewol sie das vngöttlich Gesetz nicht Heiligkeit halben / oder aus vnwissenheit verthedingen / denn sie wissen wol / daß sie Keuscheit nicht halten / so geben sie doch vrsach zu vnzehlicher Heucheley / dieweil sie einen schein der Heiligkeit fürwenden / Sie sagen / daß darumb die Priester sollen Keuscheit halten / deñ sie müssen heilig vnd rein seyn / gleich als sey der Ehestand ein Vnreinigkeit / gleich als werde man ehe Heilig vnd Gerecht für Gott durch den Celibat / denn durch den Ehestand / Vnd dazu ziehen sie an die Priester im Gesetz Mosi / denn sie sagen / wenn die Priester haben im Tempel gedienet / haben sie sich jhrer Weiber müssen enthalten / darumb / so im Newen Testament die Priester allezeit beten sollen / sollen sie sich auch allezeit Keusch halten. Solch vngeschickt / närrisch Gleichniß ziehen sie an / als ein gantz klaren gewissen Grund / dadurch schon erstritten sey / daß die Priester schüldig seyn / ewige Keuscheit zu halten / so doch / wenn auch das Gleichniß hie töchte / oder sich reimete / nichts mehr damit erhalten / denn daß die Priester sich jhrer Weiber allein ein zeitlang enthalten solten / Nemlich / wenn sie Kirchendienst fürhetten. Auch so ist ein ander ding Beten / ein ander ding in der Kirchen Priesterlich Ampt thun. Denn viel Heiligen haben wol gebetet / wenn sie gleich nicht im Tempel gedienet / vnd hat solche Eheliche Beywonung daran nichts gehindert. Wir wollen aber ördentlich nach einander auff solche Trewme antworten. Für das erst müssen je die Wiedersacher bekennen / vnd können nicht leugnen / daß der Ehestand an Christgleubigen ein rein heilig Stand sey / denn er ist je geheiliget durch das Wort Gottes / denn von Gott ist er eingesetzt / durch Gottes Wort ist er bestetiget / wie da die Schrifft reichlich zeuget. Denn Christus sagt: Was GOtt hat zusam̃en gefüget / das sol kein Mensch scheiden. Da sagt Christus / Eheleut vnd Ehestand füge Gott zusammen. So ist es ein rein / heilig / edel / löblich Gottes Werck. Vnd Paulus sagt von der Ehe / von Speise / vnd dergleichen / daß

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 261. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/549>, abgerufen am 22.11.2024.