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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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gesagt / die Wiedersacher meynen diese Sache nicht mit ernst / sie spielen vnd schertzen jhres gefallens. Wenn Jungfrawschafft einem jeden müglich were / so dürffts keiner sondern Gottes Gabe / Nu saget der HERR Christus Matth. 19. Es sey ein besonder hohe Gottes Gabe / vnd nicht jederman fasse das Wort / Die andern nun / wil Gott / daß sie sollen brauchen des Ehestands / den Gott hat eingesetzt. Denn Gott wil nicht / daß man sein Geschöpff vnd Ordination verachten sol / so wil Er dennoch / daß dieselbigen auch sollen Keusch seyn / Nemlich / daß sie des Ehestands brauchen / welchen Er / Eheliche Reinigkeit vnd Keuscheit zu erhalten / hat eingesetzt / Wie Er auch wil / daß wir sollen der Speise vnd des Trancks brauchen / die Er vns zu Leibs erhaltung geschaffen hat.

Vnd Gerfon der zeigt an / daß viel frommer / grosser Leute gewesen seyn / die durch Leibs rasteien haben wollen Keuscheit halten / vnd haben dennoch nichts geschafft. Darumb sagt auch S. Ambrosius recht: Allein die Jungfrawschafft ist ein solch ding / die man rahten mag / vnd nicht gebieten.

Ob jemands hie nu sagen wolt / der HERR Christus lobet die jenigen / die sich selbs verschnitten haben / vmb des Himmelreichs willen / der sol auch bedencken / daß Christus von den jenigen redet / welche die Gabe der Jungfrawschafft haben / denn darumb setzt er dazu / Wer es fassen kan / der fasse es.

Denn dem HERRN Christo gefellt solche vnreine Keuscheit nicht / wie in Stifften vnd Klöstern ist. Wir lassen auch rechte Keuschheit ein feine / edel Gottes Gabe seyn / wir reden aber hie dauon / daß solche Gesetz vnd verbot der Ehe vnrecht ist / vnd von denen / die Gottes Gabe nicht haben. Darumb sol es frey seyn / vnd sollen nicht solche Stricke den armen Gewissen angeworffen werden.

Zum vierden / so ist auch dasselbige Bapsts Gesetz wieder die Canones, vnd alten Concilien. Denn die alten Canones verbieten nicht die Ehe / sie zureissen auch nicht den Ehestand / wiewol sie die jenigen / so sich zum Ehestand begeben / jhres Geistlichen Ampts entsetzen / das war die zeit nach gelegenheit mehr ein Gnade / denn ein Straffe. Aber die newen Canones, die nicht in den Concilijs, sondern durch die Bäpste gemacht seyn / die verbieten die Ehe / vnd zureissen die iam contracta Matrimonia, &c. So ist nu am Tag / daß solchs wieder die Schrifft / auch wieder Christi Gebot ist / da er sagt: Die Gott zusammen gefüget hat / sol der Mensch nicht scheiden.

Die Wiedersacher schreien fast / daß der Celibat oder Keuscheit der Priester geboten sey in den Concilijs. Wir fechten die Concilia deß

gesagt / die Wiedersacher meynen diese Sache nicht mit ernst / sie spielen vnd schertzen jhres gefallens. Wenn Jungfrawschafft einem jeden müglich were / so dürffts keiner sondern Gottes Gabe / Nu saget der HERR Christus Matth. 19. Es sey ein besonder hohe Gottes Gabe / vnd nicht jederman fasse das Wort / Die andern nun / wil Gott / daß sie sollen brauchen des Ehestands / den Gott hat eingesetzt. Denn Gott wil nicht / daß man sein Geschöpff vnd Ordination verachten sol / so wil Er dennoch / daß dieselbigen auch sollen Keusch seyn / Nemlich / daß sie des Ehestands brauchen / welchen Er / Eheliche Reinigkeit vnd Keuscheit zu erhalten / hat eingesetzt / Wie Er auch wil / daß wir sollen der Speise vnd des Trancks brauchen / die Er vns zu Leibs erhaltung geschaffen hat.

Vnd Gerfon der zeigt an / daß viel from̃er / grosser Leute gewesen seyn / die durch Leibs rasteien haben wollen Keuscheit halten / vnd haben dennoch nichts geschafft. Darumb sagt auch S. Ambrosius recht: Allein die Jungfrawschafft ist ein solch ding / die man rahten mag / vnd nicht gebieten.

Ob jemands hie nu sagen wolt / der HERR Christus lobet die jenigen / die sich selbs verschnitten haben / vmb des Himmelreichs willen / der sol auch bedencken / daß Christus von den jenigen redet / welche die Gabe der Jungfrawschafft haben / denn darumb setzt er dazu / Wer es fassen kan / der fasse es.

Denn dem HERRN Christo gefellt solche vnreine Keuscheit nicht / wie in Stifften vnd Klöstern ist. Wir lassen auch rechte Keuschheit ein feine / edel Gottes Gabe seyn / wir reden aber hie dauon / daß solche Gesetz vnd verbot der Ehe vnrecht ist / vnd von denen / die Gottes Gabe nicht haben. Darumb sol es frey seyn / vnd sollen nicht solche Stricke den armen Gewissen angeworffen werden.

Zum vierden / so ist auch dasselbige Bapsts Gesetz wieder die Canones, vnd alten Concilien. Denn die alten Canones verbieten nicht die Ehe / sie zureissen auch nicht den Ehestand / wiewol sie die jenigen / so sich zum Ehestand begeben / jhres Geistlichen Ampts entsetzen / das war die zeit nach gelegenheit mehr ein Gnade / denn ein Straffe. Aber die newen Canones, die nicht in den Concilijs, sondern durch die Bäpste gemacht seyn / die verbieten die Ehe / vnd zureissen die iam contracta Matrimonia, &c. So ist nu am Tag / daß solchs wieder die Schrifft / auch wieder Christi Gebot ist / da er sagt: Die Gott zusammen gefüget hat / sol der Mensch nicht scheiden.

Die Wiedersacher schreien fast / daß der Celibat oder Keuscheit der Priester geboten sey in den Concilijs. Wir fechten die Concilia deß

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/548>, abgerufen am 22.11.2024.