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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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jestet / welche in alten Schrifften wird ein züchtiger Fürst vnd König genent / Denn freylich dieser Spruch von Ewer Keyserlichen Majestet gesagt ist: Pudicus facie regnabit vbique, Ja bey Ewer Majestet / vnd den löblichen Reichs Stenden / dürffen solche Leute suchen / vnd vnuerschampt foddern / daß Ewre Majestet (das Gott verhüte) solche grewliche Vnzucht sollen handhaben / Ihr Keyserliche Macht / welche der Allmechtig bis anher Ewer Keyserl. Majestet sieghafftig vnd seliglich zu gebrauchen gnediglich verliehen hat / darauff wenden solle / schendliche Vnzucht / vnd vngehörte Laster / welche auch bey den Heyden für grewlich gehalten / zu schützen vnd zu verthedingen. Vnd wie sie in jhren Blutdürstigen verblendten Hertzen gesinnet seyn / daß sie gern wolten / vngeacht aller Göttlichen vnd Natürlichen Recht / vngeacht der Concilien / vnd jhrer eigen Canones, solche Priester Ehe mit Gewalt auff einmahl zureissen / viel armer / vnschüldiger Leute / keiner andern Vrsach / denn allein vmb des Ehestands willen / Tyrannisch mit Galgen vnd Schwert dahin richten / die Priester selbs / welcher doch in grössern Fellen auch die Heyden verschonet haben / als die grossen Vbeltheter / vmb der Ehe willen erwürgen / so viel frommer vnschüldiger Weib vnd Kind ins Elend vertreiben / zu armen verlassen Widwen vnd Waisen machen / vnd jhren Teuffelischen Haß an vnschüldigem Blut rechen / Dazu dürffen sie Ewre Keys. Majestet vermahnen.

Dieweil aber Gott der Allmechtige Ewer Majestet mit sonderlicher angeborner Güte vnd Zucht begnadet / daß E. Majestet aus hohem Adelichem / Christlichem Gemüth / so groß Vnzucht zu handhaben / oder so vngehörte Tyranney fürzunehmen / selbst schew haben / vnd diese Handlung ohn zweiffel / viel Fürstlicher vnd Christlicher bedencken / denn die losen Leute / so hoffen wir / Ewer Majestet / werden in diesem gantz Keyserlich vnd gnediglich sich erzeigen / vnd bedencken / daß wir dieses guten grund vnd vrsach haben aus der heiligen Schrifft / dagegen die Wiedersacher eytel Lügen vnd Irrthumb fürbringen.

Auch so ist es jhnen gewiß nicht ernst / solchen Celibat vnd Ehelosen Stand zu verfechten / Denn sie wissen wol / wie rein Jungfrawen sie seyn / wie wenig vnter jhnen die Keuscheit halten / allein sie bleiben bey jhrem Trostwort / das sie in jhrer Schrifft finden: Si non caste, tamen caute. Vnd wissen / daß keusch sich rhümen oder nennen / vnd doch nicht seyn / in der Welt ein schein der Keuscheit hat / daß auch jhr Bapstreich vnd Pfaffen Wesen / dadurch für der Welt desto heiliger scheinet. Denn Petrus der Apostel hat recht gewarnet / daß

jestet / welche in alten Schrifften wird ein züchtiger Fürst vnd König genent / Denn freylich dieser Spruch von Ewer Keyserlichen Majestet gesagt ist: Pudicus facie regnabit vbique, Ja bey Ewer Majestet / vnd den löblichen Reichs Stenden / dürffen solche Leute suchen / vnd vnuerschampt foddern / daß Ewre Majestet (das Gott verhüte) solche grewliche Vnzucht sollen handhaben / Ihr Keyserliche Macht / welche der Allmechtig bis anher Ewer Keyserl. Majestet sieghafftig vnd seliglich zu gebrauchen gnediglich verliehen hat / darauff wenden solle / schendliche Vnzucht / vnd vngehörte Laster / welche auch bey den Heyden für grewlich gehalten / zu schützen vnd zu verthedingen. Vnd wie sie in jhren Blutdürstigen verblendten Hertzen gesinnet seyn / daß sie gern wolten / vngeacht aller Göttlichen vnd Natürlichen Recht / vngeacht der Concilien / vnd jhrer eigen Canones, solche Priester Ehe mit Gewalt auff einmahl zureissen / viel armer / vnschüldiger Leute / keiner andern Vrsach / denn allein vmb des Ehestands willen / Tyrannisch mit Galgen vnd Schwert dahin richten / die Priester selbs / welcher doch in grössern Fellen auch die Heyden verschonet haben / als die grossen Vbeltheter / vmb der Ehe willen erwürgen / so viel frommer vnschüldiger Weib vnd Kind ins Elend vertreiben / zu armen verlassen Widwen vnd Waisen machen / vnd jhren Teuffelischen Haß an vnschüldigem Blut rechen / Dazu dürffen sie Ewre Keys. Majestet vermahnen.

Dieweil aber Gott der Allmechtige Ewer Majestet mit sonderlicher angeborner Güte vnd Zucht begnadet / daß E. Majestet aus hohem Adelichem / Christlichem Gemüth / so groß Vnzucht zu handhaben / oder so vngehörte Tyranney fürzunehmen / selbst schew haben / vnd diese Handlung ohn zweiffel / viel Fürstlicher vnd Christlicher bedencken / denn die losen Leute / so hoffen wir / Ewer Majestet / werden in diesem gantz Keyserlich vnd gnediglich sich erzeigen / vnd bedencken / daß wir dieses guten grund vnd vrsach haben aus der heiligen Schrifft / dagegen die Wiedersacher eytel Lügen vnd Irrthumb fürbringen.

Auch so ist es jhnen gewiß nicht ernst / solchen Celibat vnd Ehelosen Stand zu verfechten / Denn sie wissen wol / wie rein Jungfrawen sie seyn / wie wenig vnter jhnen die Keuscheit halten / allein sie bleiben bey jhrem Trostwort / das sie in jhrer Schrifft finden: Si non castè, tamen cautè. Vnd wissen / daß keusch sich rhümen oder nennen / vnd doch nicht seyn / in der Welt ein schein der Keuscheit hat / daß auch jhr Bapstreich vnd Pfaffen Wesen / dadurch für der Welt desto heiliger scheinet. Denn Petrus der Apostel hat recht gewarnet / daß

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/544>, abgerufen am 22.11.2024.