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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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warheit / vnd Vngrund / dadurch für aller Welt / Gott vnd das Euangelium gelestert wird / in keinem weg würden in der Confutation / wenn sie verwarnet weren / gelassen haben / Denn daß dieser Artickel gewißlich Göttlich vnd wahr ist / Vnd daß dis die heilige Göttliche warheit sey / künten wir hie gar nahe vnzeliche Sprüche der Schrifft fürbringen / auch aus den Vätern. Vnd ist gar nahe kein Syllabe / kein Blat in der Bibel / in den fürnemsten Büchern der heiligen Schrifft / da das nicht klar gemeldet were. Wir haben oben auch viel von diesen stücken gesagt / vnd Gottfürchtige / fromme Hertzen / die da wol wissen / warumb Christus geben ist / die da nicht für aller Welt Güter vnd Königreiche emperen wolten / daß Christus nicht vnser Schatz / vnser einiger Mittler vnd Versüner were / die müssen sich hie entsetzen vnd erschrecken / daß Gottes heilig Wort vnd Warheit / so öffentlich von armen Menschen verachtet vnd verdampt wird.

Esaias der Prophet sagt: Der HERR hat auff Ihn gelegt vnser aller Sünde / Die Wiedersacher aber lügenstraffen Esaiam vnd die gantze Bibel vnd Schrifft / vnd sagen / Er habe vnser Sünde auff vns / vnd vnsere Wercke / vnd bettelische Gnugthuung gelegt. Ich wil dennoch hie schweigen der Kindischen Wercke / Rosenkrentzen / Wallfarten / etc. vnd dergleichen.

Wir sehen gar wol die ernstliche Mandat / vnd das Keyserliche Edict wieder vns / vnd vnsere Lehre außgangen / deß solten wir billich erschrecken / wenn wir von leichten geringen Sachen / oder von Sachen / die in zweiffel stünden / zu handeln hetten / Nach dem wir aber (Gott Lob) durch Gottes Wort in vnsern Hertzen vnd Gewissen deß gantz ohn allen zweiffel für Gott gewiß seyn / daß die Wiedersacher verdammen die öffentliche / Göttliche Warheit / vnd die rechte Christliche / selige / heilige Lehre / ohn welche kein Christliche Kirche jrgend seyn kan / welche ein jeder Christ / so fern sein Leib vnd Leben reicht / schüldig ist zu der Ehr Gottes zu bekennen / zu retten / vnd zu schützen.

So lassen wir vns von solcher heilsamer Lehre nicht abschrecken. Denn wer wolt jhm doch nicht wüntschen an seinem letzten ende / daß er in Erkentiß des Artickels sterben möcht / daß wir Vergebung der Sünde durch den Glauben / ohn vnser Verdienst vnd Wercke / durch das Blut Christi erlangen.

Es gibt die Erfahrung / wie die Mönche selbs bekennen müssen / daß sich die Gewissen nich lassen stillen noch zu frieden bringen / denn durch den Glauben an Christum / vnd die Gewissen können keinen rechten bestendigen Trost haben / in den grossen Engsten an der Todsstunde / vnd in Anfechtung wieder das grosse schrecken des Tods / der

warheit / vnd Vngrund / dadurch für aller Welt / Gott vnd das Euangelium gelestert wird / in keinem weg würden in der Confutation / wenn sie verwarnet weren / gelassen haben / Denn daß dieser Artickel gewißlich Göttlich vnd wahr ist / Vnd daß dis die heilige Göttliche warheit sey / künten wir hie gar nahe vnzeliche Sprüche der Schrifft fürbringen / auch aus den Vätern. Vnd ist gar nahe kein Syllabe / kein Blat in der Bibel / in den fürnemsten Büchern der heiligen Schrifft / da das nicht klar gemeldet were. Wir haben oben auch viel von diesen stücken gesagt / vnd Gottfürchtige / fromme Hertzen / die da wol wissen / warumb Christus geben ist / die da nicht für aller Welt Güter vnd Königreiche emperen wolten / daß Christus nicht vnser Schatz / vnser einiger Mittler vnd Versüner were / die müssen sich hie entsetzen vnd erschrecken / daß Gottes heilig Wort vnd Warheit / so öffentlich von armen Menschen verachtet vñ verdampt wird.

Esaias der Prophet sagt: Der HERR hat auff Ihn gelegt vnser aller Sünde / Die Wiedersacher aber lügenstraffen Esaiam vnd die gantze Bibel vnd Schrifft / vnd sagen / Er habe vnser Sünde auff vns / vnd vnsere Wercke / vnd bettelische Gnugthuung gelegt. Ich wil deñoch hie schweigen der Kindischen Wercke / Rosenkrentzen / Wallfarten / etc. vnd dergleichen.

Wir sehen gar wol die ernstliche Mandat / vnd das Keyserliche Edict wieder vns / vnd vnsere Lehre außgangen / deß solten wir billich erschrecken / wenn wir von leichten geringen Sachen / oder von Sachen / die in zweiffel stünden / zu handeln hetten / Nach dem wir aber (Gott Lob) durch Gottes Wort in vnsern Hertzen vnd Gewissen deß gantz ohn allen zweiffel für Gott gewiß seyn / daß die Wiedersacher verdam̃en die öffentliche / Göttliche Warheit / vnd die rechte Christliche / selige / heilige Lehre / ohn welche kein Christliche Kirche jrgend seyn kan / welche ein jeder Christ / so fern sein Leib vnd Leben reicht / schüldig ist zu der Ehr Gottes zu bekennen / zu retten / vnd zu schützen.

So lassen wir vns von solcher heilsamer Lehre nicht abschrecken. Denn wer wolt jhm doch nicht wüntschen an seinem letzten ende / daß er in Erkentiß des Artickels sterben möcht / daß wir Vergebung der Sünde durch den Glauben / ohn vnser Verdienst vnd Wercke / durch das Blut Christi erlangen.

Es gibt die Erfahrung / wie die Mönche selbs bekennen müssen / daß sich die Gewissen nich lassen stillen noch zu frieden bringen / denn durch den Glauben an Christum / vnd die Gewissen können keinen rechten bestendigen Trost haben / in den grossen Engsten an der Todsstunde / vnd in Anfechtung wieder das grosse schrecken des Tods / der

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/526>, abgerufen am 25.11.2024.