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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Glauben / da ich selbs gewiß für mich gleube / daß mir die Sünde vergeben seyn / nicht allein vom fide generali, da ich gleube / daß ein Gott sey. Derselbig rechte Brauch der Sacrament / tröstet recht / vnd erquicket die Gewissen.

Was aber die heßliche / schendliche / Vngöttliche Lehre vom opere operato, da sie gelehret / Daß / wenn ich der Sacrament gebrauche / so macht das gethane Werck mich für GOtt from / vnd erlangt mir Gnade / ob gleich das Hertz keinen guten Gedancken dazu hat / für Mißbrauch vnd Irrthumb eingeführet / kan niemand gnug nachdencken / schreiben / noch sagen. Denn daher ist auch der vnsegliche / vnzehliche / grewliche Mißbrauch der Messen kommen / Vnd sie können kein Titel noch Buchstaben aus den alten Vätern anzeigen / dadurch der Scholaster Opinion beweiset werde. Ja Augustinus saget stracks dawieder / Daß der Glaube im Brauch des Sacraments / nicht das Sacrament für Gott vns from mache.

IM XIIII. Artickel / da wir sagen / Daß man niemands gestatte zu predigen / oder die Sacrament zu reichen in der Kirchen / denn allein den jenigen / so recht gebürlich beruffen seyn / das nehmen sie an / Wenn wir den Beruff also verstehen von Priestern / welche nach inhalt der Canonum geordinieret oder geweihet seyn. Von der Sache haben wir vns etliche mal auff diesem Reichstag hören lassen / daß wir zum höchsten geneigt sind alte Kirchenordnung / vnd der Bischoffe Regiment / das man nennet Canonicam Politiam, helffen zu erhalten / so die Bischoffe vnsere Lehre dulden / vnd vnsere Priester annehmen wolten.

Nu haben die Bischoffe bis anher die vnsern verfolget / vnd wieder jhre eigene Recht ermordet / so können wir auch noch nicht erlangen / daß sie von solcher Tyranney ablassen / Derhalben ist die schuld vnsers Gegentheils / daß den Bischoffen der Gehorsam entzogen wird / Vnd sind wir für GOtt vnd allen frommen Leuten entschüldiget. Denn dieweil die Bischoffe die vnsern nicht dulden wöllen / sie verlassen denn diese Lehre / so wir bekant haben / vnd doch wir für Gott schüldig sind / diese Lehre zu bekennen / vnd zu erhalten / müssen wir die Bischoffe fahren lassen / vnd Gott mehr gehorsam seyn / vnd wissen / daß die Christliche Kirche da ist / da GOttes Wort recht gelehret wird / Die Bischoffe mögen zusehen / wie sie es verantworten wollen / daß sie durch solche Tyranney die Kirchen zerreissen / vnd wüst machen.

Glauben / da ich selbs gewiß für mich gleube / daß mir die Sünde vergeben seyn / nicht allein vom fide generali, da ich gleube / daß ein Gott sey. Derselbig rechte Brauch der Sacrament / tröstet recht / vnd erquicket die Gewissen.

Was aber die heßliche / schendliche / Vngöttliche Lehre vom opere operato, da sie gelehret / Daß / wenn ich der Sacrament gebrauche / so macht das gethane Werck mich für GOtt from / vnd erlangt mir Gnade / ob gleich das Hertz keinen guten Gedancken dazu hat / für Mißbrauch vnd Irrthumb eingeführet / kan niemand gnug nachdencken / schreiben / noch sagen. Denn daher ist auch der vnsegliche / vnzehliche / grewliche Mißbrauch der Messen kommen / Vnd sie können kein Titel noch Buchstaben aus den alten Vätern anzeigen / dadurch der Scholaster Opinion beweiset werde. Ja Augustinus saget stracks dawieder / Daß der Glaube im Brauch des Sacraments / nicht das Sacrament für Gott vns from mache.

IM XIIII. Artickel / da wir sagen / Daß man niemands gestatte zu predigen / oder die Sacrament zu reichen in der Kirchen / deñ allein den jenigen / so recht gebürlich beruffen seyn / das nehmen sie an / Wenn wir den Beruff also verstehen von Priestern / welche nach inhalt der Canonum geordinieret oder geweihet seyn. Von der Sache haben wir vns etliche mal auff diesem Reichstag hören lassen / daß wir zum höchsten geneigt sind alte Kirchenordnung / vnd der Bischoffe Regiment / das man nennet Canonicam Politiam, helffen zu erhalten / so die Bischoffe vnsere Lehre dulden / vnd vnsere Priester annehmen wolten.

Nu haben die Bischoffe bis anher die vnsern verfolget / vnd wieder jhre eigene Recht ermordet / so können wir auch noch nicht erlangen / daß sie von solcher Tyranney ablassen / Derhalben ist die schuld vnsers Gegentheils / daß den Bischoffen der Gehorsam entzogen wird / Vnd sind wir für GOtt vnd allen frommen Leuten entschüldiget. Denn dieweil die Bischoffe die vnsern nicht dulden wöllen / sie verlassen deñ diese Lehre / so wir bekant haben / vnd doch wir für Gott schüldig sind / diese Lehre zu bekennen / vnd zu erhalten / müssen wir die Bischoffe fahren lassen / vnd Gott mehr gehorsam seyn / vnd wissen / daß die Christliche Kirche da ist / da GOttes Wort recht gelehret wird / Die Bischoffe mögen zusehen / wie sie es verantworten wollen / daß sie durch solche Tyranney die Kirchen zerreissen / vnd wüst machen.

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[0508] Glauben / da ich selbs gewiß für mich gleube / daß mir die Sünde vergeben seyn / nicht allein vom fide generali, da ich gleube / daß ein Gott sey. Derselbig rechte Brauch der Sacrament / tröstet recht / vnd erquicket die Gewissen. Was aber die heßliche / schendliche / Vngöttliche Lehre vom opere operato, da sie gelehret / Daß / wenn ich der Sacrament gebrauche / so macht das gethane Werck mich für GOtt from / vnd erlangt mir Gnade / ob gleich das Hertz keinen guten Gedancken dazu hat / für Mißbrauch vnd Irrthumb eingeführet / kan niemand gnug nachdencken / schreiben / noch sagen. Denn daher ist auch der vnsegliche / vnzehliche / grewliche Mißbrauch der Messen kommen / Vnd sie können kein Titel noch Buchstaben aus den alten Vätern anzeigen / dadurch der Scholaster Opinion beweiset werde. Ja Augustinus saget stracks dawieder / Daß der Glaube im Brauch des Sacraments / nicht das Sacrament für Gott vns from mache. IM XIIII. Artickel / da wir sagen / Daß man niemands gestatte zu predigen / oder die Sacrament zu reichen in der Kirchen / deñ allein den jenigen / so recht gebürlich beruffen seyn / das nehmen sie an / Wenn wir den Beruff also verstehen von Priestern / welche nach inhalt der Canonum geordinieret oder geweihet seyn. Von der Sache haben wir vns etliche mal auff diesem Reichstag hören lassen / daß wir zum höchsten geneigt sind alte Kirchenordnung / vnd der Bischoffe Regiment / das man nennet Canonicam Politiam, helffen zu erhalten / so die Bischoffe vnsere Lehre dulden / vnd vnsere Priester annehmen wolten. Nu haben die Bischoffe bis anher die vnsern verfolget / vnd wieder jhre eigene Recht ermordet / so können wir auch noch nicht erlangen / daß sie von solcher Tyranney ablassen / Derhalben ist die schuld vnsers Gegentheils / daß den Bischoffen der Gehorsam entzogen wird / Vnd sind wir für GOtt vnd allen frommen Leuten entschüldiget. Denn dieweil die Bischoffe die vnsern nicht dulden wöllen / sie verlassen deñ diese Lehre / so wir bekant haben / vnd doch wir für Gott schüldig sind / diese Lehre zu bekennen / vnd zu erhalten / müssen wir die Bischoffe fahren lassen / vnd Gott mehr gehorsam seyn / vnd wissen / daß die Christliche Kirche da ist / da GOttes Wort recht gelehret wird / Die Bischoffe mögen zusehen / wie sie es verantworten wollen / daß sie durch solche Tyranney die Kirchen zerreissen / vnd wüst machen.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/508>, abgerufen am 22.11.2024.