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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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ctiones oder Gnugthun / das ist / durch etliche Wercke / die wir ohne das nicht schüldig weren / Oder / daß die Gewalt der Schlüssel Befehl haben / Pein auffzulegen / oder ein theil der Pein zu erlassen. Dasselbige solten nun die Wiedersacher aus der Schrifft beweisen / das werden sie wol lassen.

Darüber so ist es gewiß / daß Christus Tod ein Gnugthuung ist / nicht allein für die Schuld gegen Gott / sondern auch für den ewigen Tod / wie klar der Spruch Oseae lautet: Tod / Ich wil dein Tod seyn. Was ist es denn für ein Grewel zu sagen / daß Christi Tod gnugthue / für die Schuld gegen Gott / Aber die Pein / so wir leiden / die erlöse vns vom ewigen Tode? Also daß dis Wort des Propheten / Tod / ich wil dein Tod seyn / nicht von Christo / sondern von vnsern Wercken / vnd dazu von elenden Menschlichen Satzungen / die Gott nicht geboten hat / sollen verstanden werden. Vnd noch darüber dürffen sie sagen / daß dieselbigen Wercke für den ewigen Tod gnugthun / wenn sie gleich in Todsünden geschehen.

Es muß billich eim frommen Hertzen wehe thun / die gantz vngeschickte Rede der Wiedersacher. Denn wer es lieset vnd bedencket / dem müssen je Hertzlich wehe thun / solche öffentliche Teuffels Lehre / die der leidige Satan in die Welt gestrewet hat / die rechte Lehre des Euangelij vnterzudrücken / damit niemands oder wenig möchten vnterrichtet werden / was das Gesetz oder Euangelium / was Bus oder Glaube / oder was die Wolthat Christi seyn.

Denn vom Gesetz sagen sie also: GOtt hat vnser Schwacheit angesehen / vnd hat dem Menschen ein Ziel vnd Maß gesetzt der Wercke / welche er zu thun schüldig ist / das sind die Wercke der Zehen Gebot / etc. daß er von den vbrigen / von den operibus supererogationis, das ist / von den Wercken / die er nicht schüldig ist / möcht gnugthun für seine Fehl vnd Sünde.

Da ertichten sie jhnen selbs einen Trawm / als vermöge oder könne ein Mensch also GOttes Gesetz erfüllen / daß er etwas mehr vnd vbrigs thue / denn das Gesetz erfoddert / so doch die gantze heilige Schrifft zeuget / alle Propheten auch zeugen / daß Gottes Gesetz viel höhers foddere / denn wir jmmer zu thun vermögen. Aber sie wollen wehnen / das Gesetz Gottes / vnd Gott sey zu frieden mit eusserlichen Wercken / vnd sehen nicht / wie das Gesetz foddert / daß wir Gott lieben sollen von gantzem Hertzen / etc. vnd aller böser Lüste los seyn. Darumb ist kein Mensch auff Erden / der so viel thut / als das Gesetz erfoddert.

Darumb ists bey Verstendigen gantz närrisch vnd Kindisch an-

ctiones oder Gnugthun / das ist / durch etliche Wercke / die wir ohne das nicht schüldig weren / Oder / daß die Gewalt der Schlüssel Befehl haben / Pein auffzulegen / oder ein theil der Pein zu erlassen. Dasselbige solten nun die Wiedersacher aus der Schrifft beweisen / das werden sie wol lassen.

Darüber so ist es gewiß / daß Christus Tod ein Gnugthuung ist / nicht allein für die Schuld gegen Gott / sondern auch für den ewigen Tod / wie klar der Spruch Oseae lautet: Tod / Ich wil dein Tod seyn. Was ist es denn für ein Grewel zu sagen / daß Christi Tod gnugthue / für die Schuld gegen Gott / Aber die Pein / so wir leiden / die erlöse vns vom ewigen Tode? Also daß dis Wort des Propheten / Tod / ich wil dein Tod seyn / nicht von Christo / sondern von vnsern Wercken / vnd dazu von elenden Menschlichen Satzungen / die Gott nicht geboten hat / sollen verstanden werden. Vnd noch darüber dürffen sie sagen / daß dieselbigen Wercke für den ewigen Tod gnugthun / wenn sie gleich in Todsünden geschehen.

Es muß billich eim from̃en Hertzen wehe thun / die gantz vngeschickte Rede der Wiedersacher. Denn wer es lieset vnd bedencket / dem müssen je Hertzlich wehe thun / solche öffentliche Teuffels Lehre / die der leidige Satan in die Welt gestrewet hat / die rechte Lehre des Euangelij vnterzudrücken / damit niemands oder wenig möchten vnterrichtet werden / was das Gesetz oder Euangelium / was Bus oder Glaube / oder was die Wolthat Christi seyn.

Denn vom Gesetz sagen sie also: GOtt hat vnser Schwacheit angesehen / vnd hat dem Menschen ein Ziel vnd Maß gesetzt der Wercke / welche er zu thun schüldig ist / das sind die Wercke der Zehen Gebot / etc. daß er von den vbrigen / von den operibus supererogationis, das ist / von den Wercken / die er nicht schüldig ist / möcht gnugthun für seine Fehl vnd Sünde.

Da ertichten sie jhnen selbs einen Trawm / als vermöge oder könne ein Mensch also GOttes Gesetz erfüllen / daß er etwas mehr vnd vbrigs thue / denn das Gesetz erfoddert / so doch die gantze heilige Schrifft zeuget / alle Propheten auch zeugen / daß Gottes Gesetz viel höhers foddere / denn wir jmmer zu thun vermögen. Aber sie wollen wehnen / das Gesetz Gottes / vnd Gott sey zu frieden mit eusserlichen Wercken / vnd sehen nicht / wie das Gesetz foddert / daß wir Gott lieben sollen von gantzem Hertzen / etc. vnd aller böser Lüste los seyn. Darumb ist kein Mensch auff Erden / der so viel thut / als das Gesetz erfoddert.

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[234/0495] ctiones oder Gnugthun / das ist / durch etliche Wercke / die wir ohne das nicht schüldig weren / Oder / daß die Gewalt der Schlüssel Befehl haben / Pein auffzulegen / oder ein theil der Pein zu erlassen. Dasselbige solten nun die Wiedersacher aus der Schrifft beweisen / das werden sie wol lassen. Darüber so ist es gewiß / daß Christus Tod ein Gnugthuung ist / nicht allein für die Schuld gegen Gott / sondern auch für den ewigen Tod / wie klar der Spruch Oseae lautet: Tod / Ich wil dein Tod seyn. Was ist es denn für ein Grewel zu sagen / daß Christi Tod gnugthue / für die Schuld gegen Gott / Aber die Pein / so wir leiden / die erlöse vns vom ewigen Tode? Also daß dis Wort des Propheten / Tod / ich wil dein Tod seyn / nicht von Christo / sondern von vnsern Wercken / vnd dazu von elenden Menschlichen Satzungen / die Gott nicht geboten hat / sollen verstanden werden. Vnd noch darüber dürffen sie sagen / daß dieselbigen Wercke für den ewigen Tod gnugthun / wenn sie gleich in Todsünden geschehen. Es muß billich eim from̃en Hertzen wehe thun / die gantz vngeschickte Rede der Wiedersacher. Denn wer es lieset vnd bedencket / dem müssen je Hertzlich wehe thun / solche öffentliche Teuffels Lehre / die der leidige Satan in die Welt gestrewet hat / die rechte Lehre des Euangelij vnterzudrücken / damit niemands oder wenig möchten vnterrichtet werden / was das Gesetz oder Euangelium / was Bus oder Glaube / oder was die Wolthat Christi seyn. Denn vom Gesetz sagen sie also: GOtt hat vnser Schwacheit angesehen / vnd hat dem Menschen ein Ziel vnd Maß gesetzt der Wercke / welche er zu thun schüldig ist / das sind die Wercke der Zehen Gebot / etc. daß er von den vbrigen / von den operibus supererogationis, das ist / von den Wercken / die er nicht schüldig ist / möcht gnugthun für seine Fehl vnd Sünde. Da ertichten sie jhnen selbs einen Trawm / als vermöge oder könne ein Mensch also GOttes Gesetz erfüllen / daß er etwas mehr vnd vbrigs thue / denn das Gesetz erfoddert / so doch die gantze heilige Schrifft zeuget / alle Propheten auch zeugen / daß Gottes Gesetz viel höhers foddere / denn wir jmmer zu thun vermögen. Aber sie wollen wehnen / das Gesetz Gottes / vnd Gott sey zu frieden mit eusserlichen Wercken / vnd sehen nicht / wie das Gesetz foddert / daß wir Gott lieben sollen von gantzem Hertzen / etc. vnd aller böser Lüste los seyn. Darumb ist kein Mensch auff Erden / der so viel thut / als das Gesetz erfoddert. Darumb ists bey Verstendigen gantz närrisch vnd Kindisch an-

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 234. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/495>, abgerufen am 25.11.2024.