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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Vnd von den eusserlichen Ceremonien / der öffentlichen Bus / ist auch das wort Satisfactio, oder gnugthuung / herkommen / denn die Väter wolten die jenigen / so in öffentlichen Lastern erfunden / nicht wider annehmen ohn ein Straff / Vnd dieses hatte viel vrsachen / denn es dienet zu einem Exempel / daß öffentliche Laster gestrafft würden / wie auch die Glosse im Decret sagt / So war es auch vngeschickt / daß man die jenigen / so in offene Laster gefallen waren / solt bald vnuersucht zu dem Sacrament zulassen. Dieselbigen Ceremonien alle / sind nu verlangest abgekommen / vnd ist nicht noth / daß man sie wieder auffrichte / denn sie thun gar nichts zu der Versünung für GOTT. Auch ist das der Väter Meynung in keinem weg gewest / daß die Menschen dadurch solten Vergebung der Sünde erlangen / wiewol solche eusserliche Ceremonien leichtlich die Vnerfahrnen dahin bringen / daß sie meynen sie helffen etwas zur Seligkeit. Wer nun das lehret oder helt / der lehret vnd helt gantz Jüdisch vnd Heydnisch / denn die Heyden haben auch gehabt etlich Reinigung / da sie haben wollen wehnen / sie würden dadurch gegen Gott versünet.

Nun aber / so dieselbige weise der öffentlichen Bus abkommen ist / ist blieben der Name Satisfactio, vnd ist noch blieben der Schatten des alten Brauchs / daß sie in der Beicht Gnugthuung aufflegen / vnd nennens opera non debita, wir nennens Satisfactiones Canonicas. Dauon lehren wir wie von erzelung der Sünden / Nemlich / daß dieselbigen öffentlichen Ceremonien / von Gott nicht geboten sind / auch nicht noth sind / vnd nicht helffen zu Vergebung der Sünde. Denn diese Lehre muß für allen dingen erhalten werden vnd stehen bleiben / daß wir durch den Glauben / Vergebung der Sünde erlangen / nicht durch vnsere Wercke / die für oder nach geschehen / Wenn wir bekehret oder new geborn seyn in Christo.

Vnd wir haben fürnemlich aus dieser vrsach von den Satisfactionibus geredt / damit niemands die Gnugthuung also verstünde / daß dadurch die Lehre vom Glauben würde vntergedruckt / als könten wir durch vnsere Wercke / Vergebung der Sünde verdienen. Denn der fehrliche Irrthumb von Satisfactionibus, ist also eingerissen / vnd bestetiget durch etlich vngeschickte Lehre / so die Wiedersacher schreiben / die Gnugthuung sey ein solch werck / dadurch der Göttlich Zorn vnd Vngnad versünet werde.

Jedoch bekennen die Wiedersacher selbs / daß die Satisfactiones nicht los machen die Schuld für Gott / Sondern sie ertichten / daß sie allein quit vnd los machen die Peen oder Straff / Denn so lehren sie / daß / wenn die Sünde vergeben wird / so wird die Schuld oder

Vnd von den eusserlichen Ceremonien / der öffentlichen Bus / ist auch das wort Satisfactio, oder gnugthuung / herkom̃en / denn die Väter wolten die jenigen / so in öffentlichen Lastern erfunden / nicht wider annehmen ohn ein Straff / Vnd dieses hatte viel vrsachen / deñ es dienet zu einem Exempel / daß öffentliche Laster gestrafft würden / wie auch die Glosse im Decret sagt / So war es auch vngeschickt / daß man die jenigen / so in offene Laster gefallen waren / solt bald vnuersucht zu dem Sacrament zulassen. Dieselbigen Ceremonien alle / sind nu verlangest abgekom̃en / vnd ist nicht noth / daß man sie wieder auffrichte / denn sie thun gar nichts zu der Versünung für GOTT. Auch ist das der Väter Meynung in keinem weg gewest / daß die Menschen dadurch solten Vergebung der Sünde erlangen / wiewol solche eusserliche Ceremonien leichtlich die Vnerfahrnen dahin bringen / daß sie meynen sie helffen etwas zur Seligkeit. Wer nun das lehret oder helt / der lehret vnd helt gantz Jüdisch vnd Heydnisch / deñ die Heyden haben auch gehabt etlich Reinigung / da sie haben wollen wehnen / sie würden dadurch gegen Gott versünet.

Nun aber / so dieselbige weise der öffentlichen Bus abkommen ist / ist blieben der Name Satisfactio, vnd ist noch blieben der Schatten des alten Brauchs / daß sie in der Beicht Gnugthuung aufflegen / vnd nennens opera non debita, wir nennens Satisfactiones Canonicas. Dauon lehren wir wie von erzelung der Sünden / Nemlich / daß dieselbigen öffentlichen Ceremonien / von Gott nicht geboten sind / auch nicht noth sind / vnd nicht helffen zu Vergebung der Sünde. Denn diese Lehre muß für allen dingen erhalten werden vnd stehen bleiben / daß wir durch den Glauben / Vergebung der Sünde erlangen / nicht durch vnsere Wercke / die für oder nach geschehen / Wenn wir bekehret oder new geborn seyn in Christo.

Vnd wir haben fürnemlich aus dieser vrsach von den Satisfactionibus geredt / damit niemands die Gnugthuung also verstünde / daß dadurch die Lehre vom Glauben würde vntergedruckt / als könten wir durch vnsere Wercke / Vergebung der Sünde verdienen. Denn der fehrliche Irrthumb von Satisfactionibus, ist also eingerissen / vnd bestetiget durch etlich vngeschickte Lehre / so die Wiedersacher schreiben / die Gnugthuung sey ein solch werck / dadurch der Göttlich Zorn vnd Vngnad versünet werde.

Jedoch bekennen die Wiedersacher selbs / daß die Satisfactiones nicht los machen die Schuld für Gott / Sondern sie ertichten / daß sie allein quit vnd los machen die Peen oder Straff / Denn so lehren sie / daß / wenn die Sünde vergeben wird / so wird die Schuld oder

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[231/0489] Vnd von den eusserlichen Ceremonien / der öffentlichen Bus / ist auch das wort Satisfactio, oder gnugthuung / herkom̃en / denn die Väter wolten die jenigen / so in öffentlichen Lastern erfunden / nicht wider annehmen ohn ein Straff / Vnd dieses hatte viel vrsachen / deñ es dienet zu einem Exempel / daß öffentliche Laster gestrafft würden / wie auch die Glosse im Decret sagt / So war es auch vngeschickt / daß man die jenigen / so in offene Laster gefallen waren / solt bald vnuersucht zu dem Sacrament zulassen. Dieselbigen Ceremonien alle / sind nu verlangest abgekom̃en / vnd ist nicht noth / daß man sie wieder auffrichte / denn sie thun gar nichts zu der Versünung für GOTT. Auch ist das der Väter Meynung in keinem weg gewest / daß die Menschen dadurch solten Vergebung der Sünde erlangen / wiewol solche eusserliche Ceremonien leichtlich die Vnerfahrnen dahin bringen / daß sie meynen sie helffen etwas zur Seligkeit. Wer nun das lehret oder helt / der lehret vnd helt gantz Jüdisch vnd Heydnisch / deñ die Heyden haben auch gehabt etlich Reinigung / da sie haben wollen wehnen / sie würden dadurch gegen Gott versünet. Nun aber / so dieselbige weise der öffentlichen Bus abkommen ist / ist blieben der Name Satisfactio, vnd ist noch blieben der Schatten des alten Brauchs / daß sie in der Beicht Gnugthuung aufflegen / vnd nennens opera non debita, wir nennens Satisfactiones Canonicas. Dauon lehren wir wie von erzelung der Sünden / Nemlich / daß dieselbigen öffentlichen Ceremonien / von Gott nicht geboten sind / auch nicht noth sind / vnd nicht helffen zu Vergebung der Sünde. Denn diese Lehre muß für allen dingen erhalten werden vnd stehen bleiben / daß wir durch den Glauben / Vergebung der Sünde erlangen / nicht durch vnsere Wercke / die für oder nach geschehen / Wenn wir bekehret oder new geborn seyn in Christo. Vnd wir haben fürnemlich aus dieser vrsach von den Satisfactionibus geredt / damit niemands die Gnugthuung also verstünde / daß dadurch die Lehre vom Glauben würde vntergedruckt / als könten wir durch vnsere Wercke / Vergebung der Sünde verdienen. Denn der fehrliche Irrthumb von Satisfactionibus, ist also eingerissen / vnd bestetiget durch etlich vngeschickte Lehre / so die Wiedersacher schreiben / die Gnugthuung sey ein solch werck / dadurch der Göttlich Zorn vnd Vngnad versünet werde. Jedoch bekennen die Wiedersacher selbs / daß die Satisfactiones nicht los machen die Schuld für Gott / Sondern sie ertichten / daß sie allein quit vnd los machen die Peen oder Straff / Denn so lehren sie / daß / wenn die Sünde vergeben wird / so wird die Schuld oder

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 231. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/489>, abgerufen am 25.11.2024.