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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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4. Daß wir durch vnser Rewe / nicht vmb des Glaubens willen an Christum Vergebung der Sünde erlangen. 5. Daß die Gewalt der Schlüssel verleihe Vergebung der Sünde / nicht für Gott / sondern für der Kirchen / oder den Leuten. 6. Daß durch die Gewalt der Schlüssel nicht allein die Sünde vergeben werden / sondern dieselbige Gewalt sey darumb eingesetzt / daß sie die ewigen Pein verwandelt in zeitliche / vnd daß sie den Gewissen etliche Gnugthuung aufflege / vnd Gottesdienst vnd Satisfactiones auffrichte / dazu die Gewissen für Gott verpflichte vnd verbinde. 7. Daß das erzehlen / vnd eigentlich rechnen aller Sünde / von Gott geboten sey. 8. Daß Satisfactiones, welche doch von Menschen auffgesetzet / noth seyn zu bezahlen die Pein / oder auch die Schuld / denn wiewol man in der Schul / die Satisfactiones allein für die Pein abrechnet / so verstehet doch menniglich / daß man dadurch vergebung der Schuld verdiene. 9. Daß wir aus empfahung des Sacraments der Bus / ex opere operato, wenn das Hertz gleich nicht dabey ist / ohn den Glauben an Christum / Gnade erlangen. 10. Daß aus dem Gewalt der Schlüssel / durch den Ablas / die Seelen aus dem Fegfewr erlöset werden. 11. Daß in Reseruat Fellen / nicht die Straff der Canonum, sondern die Schuld der Sünden für Gott / durch den Bapst müge reseruiert werden / in denen / die sich warlich zu Gott bekehren.

Daß wir nu den Gewissen hülffen / aus den vnzehlichen Stricken / vnd verworren Netzen der Sophisten / so sagen wir / die Bus oder Bekehrung habe zwey stücke / Contritionem vnd Fidem. So nun jemands wil das dritte stücke dazu setzen / Nemlich / die Früchte der Bus vnd Bekehrung / welche sind gute Werck / so folgen sollen vnd müssen / mit dem wil ich nicht gros fechten. Wenn wir aber de Contritione, das ist / von rechter Rewe reden / schneiden wir ab die vnzehlichen / vnnützen Fragen / Da sie Fragen fürgeben / Wenn wir aus der Liebe Gottes / Item / wenn wir aus Furcht der straffe / Rewe haben? Denn es sind allein blosse wort / vnd vergeblich Geschwetz der jenigen / die nicht erfahren / wie einem erschrockenen Gewissen zu sinne sey.

Wir sagen / Daß Contritio oder rechte Rew das sey / wenn das Gewissen erschreckt wird / vnd seine Sünde / vnd den grossen Zorn Gottes vber die Sünde anhebt zu fülen / vnd ist jhm leid / daß es gesündiget hat / Vnd dieselbige Contritio gehet also zu / wenn vnser Sünd durch Gottes Wort gestrafft wird / Denn in diesen zweyen Stücken stehet die Summa des Euangelij / Erstlich sagt es / Bessert euch / vnd

4. Daß wir durch vnser Rewe / nicht vmb des Glaubens willen an Christum Vergebung der Sünde erlangen. 5. Daß die Gewalt der Schlüssel verleihe Vergebung der Sünde / nicht für Gott / sondern für der Kirchen / oder den Leuten. 6. Daß durch die Gewalt der Schlüssel nicht allein die Sünde vergeben werden / sondern dieselbige Gewalt sey darumb eingesetzt / daß sie die ewigen Pein verwandelt in zeitliche / vnd daß sie den Gewissen etliche Gnugthuung aufflege / vnd Gottesdienst vnd Satisfactiones auffrichte / dazu die Gewissen für Gott verpflichte vnd verbinde. 7. Daß das erzehlen / vnd eigentlich rechnen aller Sünde / von Gott geboten sey. 8. Daß Satisfactiones, welche doch von Menschen auffgesetzet / noth seyn zu bezahlen die Pein / oder auch die Schuld / denn wiewol man in der Schul / die Satisfactiones allein für die Pein abrechnet / so verstehet doch menniglich / daß man dadurch vergebung der Schuld verdiene. 9. Daß wir aus empfahung des Sacraments der Bus / ex opere operato, wenn das Hertz gleich nicht dabey ist / ohn den Glauben an Christum / Gnade erlangen. 10. Daß aus dem Gewalt der Schlüssel / durch den Ablas / die Seelen aus dem Fegfewr erlöset werden. 11. Daß in Reseruat Fellen / nicht die Straff der Canonum, sondern die Schuld der Sünden für Gott / durch den Bapst müge reseruiert werden / in denen / die sich warlich zu Gott bekehren.

Daß wir nu den Gewissen hülffen / aus den vnzehlichen Stricken / vnd verworren Netzen der Sophisten / so sagen wir / die Bus oder Bekehrung habe zwey stücke / Contritionem vnd Fidem. So nun jemands wil das dritte stücke dazu setzen / Nemlich / die Früchte der Bus vnd Bekehrung / welche sind gute Werck / so folgen sollen vnd müssen / mit dem wil ich nicht gros fechten. Wenn wir aber de Contritione, das ist / von rechter Rewe reden / schneiden wir ab die vnzehlichen / vnnützen Fragen / Da sie Fragen fürgeben / Wenn wir aus der Liebe Gottes / Item / wenn wir aus Furcht der straffe / Rewe haben? Denn es sind allein blosse wort / vnd vergeblich Geschwetz der jenigen / die nicht erfahren / wie einem erschrockenen Gewissen zu sinne sey.

Wir sagen / Daß Contritio oder rechte Rew das sey / wenn das Gewissen erschreckt wird / vnd seine Sünde / vnd den grossen Zorn Gottes vber die Sünde anhebt zu fülen / vnd ist jhm leid / daß es gesündiget hat / Vnd dieselbige Contritio gehet also zu / weñ vnser Sünd durch Gottes Wort gestrafft wird / Denn in diesen zweyen Stücken stehet die Summa des Euangelij / Erstlich sagt es / Bessert euch / vnd

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/470>, abgerufen am 22.11.2024.